Sitzung: 10.02.2022 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2931/2022/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem
nachträglichen Antrag auf Überschreitung der GRZ von maximal zulässigen 0,8 auf
0,88 auf dem Grundstück Gemarkung Neu Bartelsdorf Flur 1, Flurstück 8/6,
Gemarkung Bentwisch, Flur 1, Flurstücke 55/2, 56/12, 57/12, 58/5, 61/11,
Gemarkung Goorstorf, Flur 1, Flurstücke 137/12, 138/33. 142/4 aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zuzustimmen, da die besondere Art der Nutzung des Grundstückes zu
dem Erfordernis dieser hohen Freiflächenversiegelung führt und der hohe Versiegelungsgrad im Ist-Zustand
bisher keine negativen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke erkennen ließ.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
stimmt unter der Voraussetzung, dass für die Überschreitung der GRZ ein
Befreiungsbescheid erteilt wird, dem Bauantrag zur Hallenerweiterung durch Anbau an die
vorhandene Halle (Fahrzeugbau, Dienstleistung und Nutzfahrzeuge) auf dem
Flurstück 8/6 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf zu, wenn alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden.