Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem nachträglichen Antrag auf Überschreitung der GRZ von maximal zulässigen 0,8 auf 0,88 auf dem Grundstück Gemarkung Neu Bartelsdorf Flur 1, Flurstück 8/6, Gemarkung Bentwisch, Flur 1, Flurstücke 55/2, 56/12, 57/12, 58/5, 61/11, Gemarkung Goorstorf, Flur 1, Flurstücke 137/12, 138/33. 142/4 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zuzustimmen, da die besondere Art der Nutzung des Grundstückes zu dem Erfordernis dieser hohen Freiflächenversiegelung führt und der hohe Versiegelungsgrad im Ist-Zustand bisher keine negativen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke erkennen ließ.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch stimmt unter der Voraussetzung, dass für die Überschreitung der GRZ ein Befreiungsbescheid erteilt wird, dem Bauantrag zur Hallenerweiterung durch Anbau an die vorhandene Halle (Fahrzeugbau, Dienstleistung und Nutzfahrzeuge) auf dem Flurstück 8/6 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf zu, wenn alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden.