Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 95 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.

Der Carport ist in Höhe des Wohngebäudes mit eindeutigem Bezug zur Hauptnutzung geplant und hält sich bei der Bebauungstiefe an den Bestand der Nebengebäude auf den Nachbargrundstücken.

Eine Vorbildwirkung lässt sich nicht ableiten, eben sowenig die Gefahr der Erweiterung oder Verfestigung der Splittersiedlung, da östlich angrenzend an das Vorhabengrundstück keine weiteren Hauptnutzungen vorhanden sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                             7

Zustimmung:                                                      7

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0