Sitzung: 06.12.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2464/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage zur Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 95 der
Flur 1 Gemarkung Niederhagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (2) BauGB
zu erteilen.
Der Carport ist in Höhe des Wohngebäudes mit
eindeutigem Bezug zur Hauptnutzung geplant und hält sich bei der Bebauungstiefe
an den Bestand der Nebengebäude auf den Nachbargrundstücken.
Eine Vorbildwirkung lässt sich nicht ableiten,
eben sowenig die Gefahr der Erweiterung oder Verfestigung der Splittersiedlung,
da östlich angrenzend an das Vorhabengrundstück keine weiteren Hauptnutzungen
vorhanden sind.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 7
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0