Sitzung: 06.12.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: V00/2471/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeinde Rövershagen beschließt bis 2023 die Klimaneutralität der Kommune als zentrales
Handlungsfeld fest zu schreiben. Ziel ist eine klimaneutrale Verwaltung.
Die kommunalen Gebietskörperschaften sollen eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz,
bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung
und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren
Beschaffungen einnehmen und die Gemeinde verpflichtet (Änderung
der Verwaltung) sich bis spätestens 2030, die Klimaneutralität seiner
Verwaltung zu erreichen. Für die Berechnung werden alle treibhausgaswirksamen
Emissionen (inkl. grauer Energie) berücksichtigt, die zu Erledigungen emittiert
werden.
Diese werden durch eine entsprechende Ökobilanz
dokumentiert.
Die Gemeinde Rövershagen definiert
Maßnahmenpläne und Meilensteine, zur Gewährleistung der Überprüfung der
Zielerreichung der Klimaneutralität bis 2030.
Der Gemeindeart wird jährlich in einem Bericht
über den Status informiert.
Die Ergebnisse werden in der Bürgerversammlung
veröffentlicht.
Die Gemeinde stellt sicher, dass auch in den
Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung die Klimaneutralität bis spätestens
2030 entsprechend diesem Antragstext erreicht wird. In Gesellschaften, in denen
er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert sie entsprechende Beschlüsse.
Graue Energie ist die Energiemenge, die für
Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung eines Produktes oder
einer Leistung benötigt wird.
Die Gemeinde Rövershagen stellt fest, dass die
Klimaneutralität einer Gemeindeverwaltung ein wichtiges Ziel im Sinne des
Klimaschutzes darstellt. Auch der zeitliche Horizont bis 2030 ist durchaus als
sinnvoll anzusehen.
Klimaneutrale Verwaltung:
Ziel: Erreichen der klimaneutralen Verwaltung der
Gemeinde Rövershagen bis 2030
Kurzbeschreibung der Maßnahme –
Umsetzungsschritte:
- Ermittlung der
Treibhausgasemissionen der einzelnen Ressorts einschließlich
nachgeordneter Behörden und Einrichtungen
- Erstellung von
Treibhausgasbilanzen der Ressorts
- Ermittlung des
Potenzials für Emissionsminderungsmaßnahmen
- Durchführung und
Umsetzung der ermittelten Emissionsminderungsmaßnahmen
- Ermittlung der
verbleibenden Restemissionen
- Kompensation der
Restemissionen durch geeignete Projekte prioritär in der Gemeinde (z.B.
Aufforstung, Moorrenaturierung)
- Durchführung einer
vorbereitenden Studie unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus anderen
Bundesländern
Die regelmäßige Bilanzierung der CO2 Emissionen
wird in Zukunft vom Umweltreferat mithilfe der Software Klimaschutz-Planer
durchgeführt. Hier können auch speziell die Emissionen der Verwaltungsgebäude
betrachtet werden.
Die im Klimaschutz-Planer bereitgestellten
Emissionsfaktoren sind in allen Bereichen CO2 -Äquivalente inkl. Vorketten der
Energieträgerbereitstellung, wodurch auch die Emissionen für die Förderung, den
Transport und die Umwandlung außerhalb der Kommune enthalten sind.
Zur Kompensation von Emissionen sollen
unterschiedliche Möglichkeiten zur Durchführung von Projekten, die geeignet sind,
eine Klimaneutralität herbeizuführen, geprüft werden.
Die Bürgermeisterin wird sich in allen
Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung dafür einsetzen, dass diese sich dem
oben formulierten Ziel anschließen.
Zur Erreichung dieses Zieles wird von der Gemeindeverwaltung ein Maßnahmenplan erstellt. Der Fortschritt wird dem Gemeinderat gemeinsam mit der CO2 Bilanz alle drei Jahre in einem Bericht vorgestellt. Jährlich soll dem Gemeinderat ein Zwischenbericht vorgelegt werden..