Sitzung: 04.10.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2451/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach §36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Keller, inklusive
Geländeaufschüttung > 30 m² auf dem Flurstück 7/118, der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Sollte die dargestellte Stützwand zum Abfangen
der Geländeaufschüttung nicht in 3 m Entfernung zur Grundstücksgrenze der
Verkehrsanlage Graal-Müritzer-Straße realisiert werden ist durch den Bauherren
sicherzustellen, dass keinerlei Oberflächenwasser vom Vorhabengrundstück auf den
angrenzenden Grünstreifen und den Gehweg der Verkehrsanlage gelangen darf.
Der Nachweis für ausreichende bauliche Maßnahmen zur
Absicherung dieser Forderung ist durch den Bauherren vor Baubeginn
nachzuweisen.