Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach §36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Keller, inklusive Geländeaufschüttung > 30 m² auf dem Flurstück 7/118, der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Sollte die dargestellte Stützwand zum Abfangen der Geländeaufschüttung nicht in 3 m Entfernung zur Grundstücksgrenze der Verkehrsanlage Graal-Müritzer-Straße realisiert werden ist durch den Bauherren sicherzustellen, dass keinerlei Oberflächenwasser vom Vorhabengrundstück auf den angrenzenden Grünstreifen und den Gehweg der Verkehrsanlage gelangen darf.

Der Nachweis für ausreichende bauliche Maßnahmen zur Absicherung dieser Forderung ist durch den Bauherren vor Baubeginn nachzuweisen.