Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 01.10.2020 formell falsch gefassten Beschluss über den Antrag zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Änderung Teilflächennutzungsplan Altgemeinde Klein Kussewitz), Beschluss-Nr. VBE/2725/2020/GBE zur Heilung des Formfehlers mit dem folgenden Wortlaut:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Anträgen zur teilweisen Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Bentwisch im Bereich der Ortslage Klein Kussewitz mit den folgenden Planungszielen einzuleiten, die durch eine Einwohnerversammlung erörtert und konkretisiert wird.

 

Die Gemeinde Bentwisch ist von allen Kosten, die mit den Bauleitplanverfahren in Verbindung, stehen freizuhalten.

 

Um die Absprachen zwischen Investoren und Gemeinde sowie dem Planer zu vereinfachen, ist durch die Investoren eine Interessengemeinschaft zu gründen, die als Vertragspartner gegenüber Gemeinde und Planer auftreten.

 

Die Interessengemeinschaft beauftragt die städtebaulichen Planungsleistungen sowie alle sich aus dem Bauleitplanverfahren ergebenden notwendigen Gutachten etc.

 

Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass sich aus der Zustimmung der Gemeinde kein Anspruch auf Erreichen der angestrebten Planungsziele ableiten lässt und die Gemeinde sich vorbehält das Verfahren einzustellen, wenn die städtebaulichen Ziele nicht erreicht werden können

 

aufzuheben.