Sitzung: 19.11.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2747/2020/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 01.10.2020 formell
falsch gefassten Beschluss über den Antrag zur Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens (Änderung Teilflächennutzungsplan Altgemeinde Klein
Kussewitz), Beschluss-Nr. VBE/2725/2020/GBE zur Heilung des Formfehlers mit dem
folgenden Wortlaut:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Anträgen zur teilweisen
Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Bentwisch im Bereich der
Ortslage Klein Kussewitz mit den folgenden Planungszielen einzuleiten, die
durch eine Einwohnerversammlung erörtert und konkretisiert wird.
Die Gemeinde Bentwisch
ist von allen Kosten, die mit den Bauleitplanverfahren in Verbindung, stehen
freizuhalten.
Um die Absprachen
zwischen Investoren und Gemeinde sowie dem Planer zu vereinfachen, ist durch
die Investoren eine Interessengemeinschaft zu gründen, die als Vertragspartner
gegenüber Gemeinde und Planer auftreten.
Die
Interessengemeinschaft beauftragt die städtebaulichen Planungsleistungen sowie
alle sich aus dem Bauleitplanverfahren ergebenden notwendigen Gutachten etc.
Die Gemeindevertretung
weist darauf hin, dass sich aus der Zustimmung der Gemeinde kein Anspruch auf Erreichen der
angestrebten Planungsziele ableiten lässt und die Gemeinde sich vorbehält das
Verfahren einzustellen, wenn die städtebaulichen Ziele nicht erreicht werden
können
aufzuheben.