Sitzung: 01.10.2020 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/1875/2020/GGE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016:
4.
Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 01.10.2020
und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende
4. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3
der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom
13.12.2016 wie folgt geändert:
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Körkwitz
wird für die Waldfläche der Gebührensatz
16,22 €/ha durch den Gebührensatz 13,56 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021
in Kraft.
Gelbensande, den …….
Manfred Labitzke Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 4. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des
Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom
09.04.2020, werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach
den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch
genommene Fremdleistungen.
2.
Ermittlung
der gebührenfähigen Kosten und Flächen -
2.1.
allgemeiner
Beitrag
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV
für die Gemeinde Gelbensande vom 27.02.2020 Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (6,16 €/ha).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in zwei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen
b) Verkehrsflächen
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Waldflächen |
19,2597 |
0,5 |
9,6298 |
59,32 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
4 |
7,7612 |
47,80 |
gesamt |
21,2000 |
17,3910 |
107,12 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldflächen
|
19,2597 |
59,32 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
47,80 |
gesamt |
21,2000 |
107,12 |
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in
ha |
Kosten allg.
Beitrag in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldflächen |
19,2597 |
59,32 |
5,93 |
65,25 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
47,80 |
4,78 |
52,58 |
gesamt |
21,2000 |
107,12 |
10,71 |
117,83 |
2.2.
Schöpfwerk
Körkwitz
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV
für die Gemeinde Gelbensande vom 02.03.2020. Darin enthalten sind:
-
die grundsteuerpflichtige Fläche im
Einzugsgebiet (Vorteilsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die
direkt an den WBV zahlen)
- die
Nutzungsart mit ihrem Flächenanteil (Wald)
-
die Höhe der Kosten/des Hebesatzes je
Hektar (12,36 €/ha)
Für die Nutzungsart wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus der Fläche und den Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungskosten 10 % in € |
Beitrag in € |
Wald |
0,0900 |
1,11 |
0,11 |
1,22 |
3.
Gebührenkalkulation
nach Nutzungsarten
Der
Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
allgemeiner
Beitrag
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 65,25 €
Gesamtfläche: 19,2597 ha
Gebührensatz: 3,39 €/ha
b) Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 52,58 €
Gesamtfläche: 1,9403 ha
Gebührensatz: 27,10 €/ha
3.2.
Schöpfwerk
Körkwitz
Waldfläche
Gesamtkosten: 1,22 €
Gesamtfläche: 0,0900 ha
Gebührensatz: 13,56
€/ha