Betreff
Beschluss der Gemeinde Gelbensande über die Verlängerung des Pachtvertrages mit dem SV Gelbensander Grashopper über die Sportanlage der Gemeinde Gelbensande
Vorlage
VBE/2269/2024/GGE
Aktenzeichen
Pachtvertrag
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, den Pachtvertrag mit dem SV Gelbensander Grashopper e.V. über die Sportanlage der Gemeinde (Flurstücke 26/16 und 26/6 der Flur 6 der Gemarkung Gelbensande), aufgrund der gültigen Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus – SportstbRL M-V zur Sanierung der Beleuchtungsanlage auf dem Sportplatz Gelbensande bis zum 31.12.2049 zu verlängern.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Zustimmungen:

Anzahl Ablehnungen:

Anzahl Enthaltungen:

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt auf Ihrer Sitzung am 19.12.2024, den Pachtvertrag mit dem SV Gelbensander Grashopper e.V. über die Sportanlage der Gemeinde (Flurstück 26/16 und 26/6 der Flur 6 der Gemarkung Gelbensande), aufgrund der gültigen Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus – SportstbRL M-V zur Sanierung der Beleuchtungsanlage auf dem Sportplatz Gelbensande bis zum 31.12.2054 zu verlängern.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Zustimmungen:

Anzahl Ablehnungen:

Anzahl Enthaltungen:


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gelbensande hat mit dem SV Gelbensander Grashopper e.V. über die Sportanlagen der Gemeinde (Flurstücke 26/16 und 26/6; Flur 6 der Gemarkung Gelbensande) einen bestehenden Pachtvertrag bis 2048. Die derzeit (noch) gültige Richtlinie gewährt Zuwendungen (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V) für Modernisierung, Sanierung, insbesondere energetische Sanierung, und Instandsetzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten. Sportstätten im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind Sporthallen und Sportplatzanlagen.

Zuwendungen können, wenn sich das Grundstück nicht im Eigentum des Zuwendungsempfängers befindet, auch bewilligt werden, wenn dem Eigentum gleichstehende Rechte (zum Beispiel Erbbaurecht, Nießbrauch oder Pachtverträge) mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren vorliegen.

Der vorliegende Pachtvertrag ist aufgrund der beabsichtigten Förderung um ein weiteres Jahr zu verlängern, damit diese nicht von vorherein versagt wird.  

Am 05.12.2024 fand ein Gespräch zwischen der Verwaltung und dem Bürgermeister statt. Daraus ergab sich die Überlegung den Pachtvertrag um 5 Jahre zu verlängern, damit eine Entlastung der Gemeindevertretung, des Bürgermeisters und der Verwaltung erzielt wird.

Durch den Pachtvertrag soll eine Bewirtschaftung der Sportanlagen der Gemeinde durch den SV Gelbensander Grashopper e.V. erzielt werden. Ein fünf-jährige Verlängerung würde für angemessenen Handlungsspielraum im Sinne der Selbstverwaltung durch den Sportverein sorgen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt die Verlängerung des Pachtvertrages. Zur Debatte steht die Verlängerung des Pachtvertrages um ein Jahr oder fünf Jahre.

Der Vorteil bei der Verlängerung des Pachtvertrages um ein Jahr ist die jährliche Überprüfung, Arbeit und Möglichkeit der Veränderung. Der Pachtvertrag behält dadurch eine Aktualität. Der Nachteil der jährlichen Aktualisierung ist die Belastung des Sportvereines, der Gemeindevertretung, des Bürgermeisters und der Verwaltung.

Der Vorteil bei der Verlängerung des Pachtvertrages um fünf Jahre ist die Entlastung der verschiedenen o.g. Organe. Der Nachteil besteht in dem evtl. Verlust der Kontrolle des Vereines, da durch die Verlängerung um fünf Jahre der SV Anträge für Fördermittel stellen kann, ohne dass die Gemeindevertretung darüber informiert wird. Sollte die Gemeindevertretung die Verlängerung des Pachtvertrages um fünf Jahre beschließen, so wird die nächste Verlängerung durch die nachfolgende Gemeindevertretung entschieden. Die Gemeindevertretung ist durch den Sportverein über bauliche Maßnahmen zu informieren.


Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.