Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Abrechnung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde
Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V. zu tragenden Nebenkosten und Kosten der
Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem Betrieb der Sportanlage in
Zusammenhang stehenden Personalkosten für das Jahr 2022 sowie den
Personalkostenzuschuss für das Jahr 2022 zu
akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen (72.000,00 €).
Da die Abrechnung für 2022 durch den FSV
Bentwisch termingerecht und korrekt vorgelegt wurde, steht der pauschalen
Vorauszahlung des Zuschusses, der im Haushalt 2023
eingestellt und genehmigt ist, (57.000,00 € -
Zuschuss an den FSV Bentwisch zur Betreibung der Sportanlage) bis zur
Abrechnung dieses Zuschusses, nichts entgegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Dem FSV Bentwisch e.V. wird seit dem Jahre 2009 jährlich ein
Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe von 50.000,00 € (im Jahre 2016 betrug
dieser Zuschuss einmalig 45.000,00 €) durch die Gemeinde Bentwisch zur
Verfügung gestellt. Im Jahr 2020, 2021 und 2022 machte der FSV Bentwisch e.V.
von seinem Recht Gebrauch zusätzlich 7.000,00 € für
Instandhaltung/Wartungsarbeiten abzurufen.
Somit Betrug der Bewirtschaftungskostenzuschuss 2020, 2021 und 2022 57.000,00
€.
Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bentwisch und dem
FSV Bentwisch e.V. wurde am 06.08.2009 geschlossen. In dieser Vereinbarung
sowie der 1. Änderung der Vereinbarung vom 25.06.2015 über die
Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch an der Unterhaltung und Instandhaltung
sowie für den Betrieb der Sportanlagen heißt es unter anderem wie folgt:
§ 3 Nachschuss
„Übersteigt jeweils im laufenden Jahr die
- Kosten für die Wartung der
Heizungsanlage den Betrag von EUR 1.000,00
- Kosten für Wartungsarbeiten und
Schönheitsreparaturen am Pachtobjekt den Betrag von EUR
6.000 oder
- Die Gesamtbewirtschaftungskosten
(einschließlich der vorgenannten Kosten) den Betrag von EUR 57.000,00 kann der
FSV unter Vorlage der Kostennachweise bei der Gemeinde einen Nachschuss in Höhe
der Kostenüberschreitung beantragen. Über diesen Antrag wird die Gemeinde im
Rahmen ihrer Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft
binnen 8 Wochen entscheiden.“
§ 4 Mittelverwendung
„Der Zuschuss ist im jährlichen aufzustellenden Wirtschaftsplan des FSV auszuweisen.
Es ist dem FSV freigestellt, den Zuschuss zur Deckung von Sach- oder/und
Personalkosten, die zur Unter- und Erhaltung der Baulichkeiten und der Anlage
im Bereich des Pachtobjektes erforderlich sind, zu verwenden.
Die Gemeinde ist die Mittelverwendung bis zum 30.04.des Folgejahres schriftlich
nachzuweisen.
Die Zahlung des Zuschusses in Folgejahren erfolgt nur dann, wenn der
Mittelverwendungsnachweis inhaltlich vollständig und termingerecht der Gemeinde
vorgelegt ist. Der Gemeinde steht das Recht zu, in den jährlichen
Wirtschaftsplan und in die nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellte
Einnahme- /Überschussrechnung des FSV Einsicht zu erhalten.“
Dem FSV Bentwisch e.V. wurde im Jahr 2022 aufgrund der Haushaltsplanung sowie
des
Beschlusses VZD/2981/2022/GBE vom 09.06.2022 (Anlage 1) 57.000,00 €
Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten und 15.000,00
Personalkostenzuschuss in der Haushaltssatzung 2022 genehmigt sowie ausgezahlt.
Der Personalkostenzuschuss (Platzwart) wurde auch schon in den Jahren 2021,
2020, 2019, 2018 und 2017 gewährt.
Insgesamt wurde damit im Jahr 2022 ein Zuschuss in Höhe von 72.000,00 €
gezahlt.
Mit Mail vom 30.03.2023 (Anlage 2) und Schreiben vom 03.04.2023
(Posteingang) reichte Frau Jahn die Abrechnungsunterlagen in der Verwaltung
ein.
Die Abrechnung ist damit fristgerecht erfolgt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abrechnung für das Jahr 2022 (Anlage 3 mit
Erläuterungen) wurde durch den FSV Bentwisch
e.V. mit Auszügen aus dem
Kanzlei-Rechnungswesen (Stand 29.03.2023 bzw. 14.03.2023) bzw.
Lohn- / Gehaltsabrechnung (24.10.2022) belegt
(Anlagen 4 bis 14). Die Verwaltung bittet mit den Daten sensibel umzugehen, da
auch ein persönliches Dokument von Herrn Witte beigelegt wurde und
Personalkosten benannt werden.
Aus Anlage 15 ist die Abrechnung für die Jahre
2017 und 2018 sowie aus der Anlage 16 die
Abrechnung der Jahre 2019 und 2020 ersichtlich.
In der Anlage 3 ist die Abrechnung des
Jahres 2021 erkennbar.
Somit wurden im Jahre 2022 (Anlage 3) vom FSV
Bentwisch e.V. Gelder in Höhe von insgesamt rund 85.650 € verbracht. Der
Zuschuss der Gemeinde Bentwisch belief sich auf insgesamt 72.000,00 €
(57.000,00 € Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten und 15.000,00 €
Personalkostenzuschuss).
Die Differenz von rund 13.659 € werden aus
Mitteln des FSV Bentwisch e.V. getragen.
Die Abrechnung des SV Bentwisch e.V. wurde
fristgerecht eingereicht.
Stellungnahme des Ausschusses
für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch vom 23.05.2023:
Herr Lau erläuterte die Abrechnung.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der
Gemeindevertretung die vorbereitete Beschlussvorlage der Verwaltung zu
genehmigen (gesetzliche Vertreter 11, davon anwesend 9 - 9 x Zustimmung, 0 x
Enthaltungen, 0 x Enthaltungen).
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich. Es
wurde der im Haushalt 2022 geplante Zuschuss in Höhe von 57.000,00 € zur
Betreibung der Sportanlage sowie der Zuschuss in Höhe von 15.00,00 € für den
Platzwart an den FSV Bentwisch e.V. ausgezahlt.