Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
1. Änderung zum Mietvertrag Nr.: 01-2014 Klein Kussewitz wie folgt:
1. Änderung zum
Mietvertrag Nr.: 01-2014 Klein Kussewitz
zwischen
der Gemeinde Bentwisch
vertreten durch den
Bürgermeister Herr Andreas Krüger
- nachstehend „Vermieter“ genannt -
und
dem Verein „Auf der Tenne“
e.V.
Pankelower Weg 13a
18196 Dummerstorf
vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Jana Kowitz
- nachstehend „Mieter“ genannt -
Die Beteiligten
vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen nachfolgende Änderungen zum 01.07.2023:
§ 4 Mietzins
und Betriebskosten
(1) Der monatliche Mietzins beträgt 5,50 Euro je
Quadratmeter. Für die Gesamtnutz-fläche der Kita von 309,61m² ergibt sich ein
monatlicher Mietzins von
1.702,86€
(in Worten: eintausendsiebenhundertzwei 86/100 Euro).
Alle übrigen Festlegungen
des Mietvertrages vom 27.05.2014 bleiben bestehen.
____________________, den
___________ __________________,
den ___________
Ort Datum Ort Datum
____________________________________ __________________________________
Vermieter: Andreas Krüger Mieter:
Jana Kowitz
Bürgermeister der Gemeinde
Bentwisch Geschäftsführerin
Verein „Auf der Tenne“ e.V.
__________________________________________
Vermieter: Ralf Will
1. stellv. Bürgermeister
der Gemeinde Bentwisch
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Am 27.05.2014 wurde zwischen der Gemeinde Klein Kussewitz und dem Verein
auf der Tenne e.V. der Mietvertrag für die Kindertagesstätte „Hasenburg“
abgeschlossen.
Aufgrund der Fusion der Gemeinden Bentwisch und Klein Kussewitz zum
01.01.2018 ist dieser Mietvertrag auf die Gemeinde Bentwisch übergegangen.
In § 4 (1) des Mietvertrages ist folgendes festgehalten:
„Die monatliche Grundmiete beträgt 464,42€ (= 1,50€/m² x 309,61m²).
Der Verein auf der Tenne e.V. hat den Landkreis Rostock zu neuen
Entgeltverhandlungen aufgerufen. Hintergrund sind in erster Linie die
steigenden Personal- und Betriebskosten.
Die neuen Entgelte sollen entsprechend des gestellten Antrages zum
01.07.2023 gültig sein. Ein konkreter Verhandlungstermin steht derzeit noch nicht
fest.
In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Bentwisch jedoch die Möglichkeit,
auch den Mietzins anzupassen. Die Richtlinie des Landkreises Rostock besagt,
dass ein maximaler Mietzins in Höhe von 5,50€/m² im Zuge der
Entgeltverhandlungen akzeptiert und anerkannt wird.
Daher besteht für die Gemeinde Bentwisch die Möglichkeit, den Mietvertrag
entsprechend anzupassen und den Mietzins von 1,50€/m² auf 5,50€/m² zu
erhöhen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Erhöhung des Mietzinses würde Mehreinnahmen
für die Gemeinde bedeuten.
Diese stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
|
aktueller Mietzins |
ggf. neuer Mietzins |
Euro/m² |
1,50€/m² |
5,50€/m² |
Fläche |
309,61m² |
309,61m² |
|
|
|
monatlicher Mietzins |
464,42 € |
1.702,86 € |
Mehreinnahmen / Monat |
1.238,44 € |
|
|
|
|
jährlicher Mietzins |
5.573,04 € |
20.434,32 € |
Mehreinnahmen / Jahr |
14.861,28 € |
Die Kita-Gemeindeanteile stehen als Pauschale
einheitlich für alle Gemeinden für das Jahr 2023 fest (179,36€/Kind). Daher
wird es hier auch nach Abschluss der Entgeltverhandlungen für die Gemeinde
Bentwisch in diesem Jahr keinerlei Änderungen geben. Im kommenden Jahr werden
dann wieder einheitlich für alle Gemeinden die neuen Kita-Gemeindeanteile
festgelegt.
Aufgrund der weggefallenen Elternbeiträge hat
die Erhöhung des Mietzinses auch keine Auswirkungen auf die Familien.
Bei einer Erhöhung der Platzkosten werden die
Mehrkosten vom Land und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
getragen.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
23.05.2023:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zuzustimmen.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.05.2023:
Die Stellungnahme des Finanzausschusses konnte aufgrund der
Landungsfrist nicht eingearbeitet werden. Diese wird mündlich vorgetragen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich, da eine
Erhöhung des Mietzinses Mehreinnahmen für die Gemeinde bedeutet.