Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Nachbesetzung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Vorlage
VZD/3052/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für Frau Anne Giese die sachkundige Einwohnerin/ den sachkundigen Einwohner                                                                       

als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Die sachkundige Einwohnerin Anne Giese hat mit Schreiben vom 07.11.2022 mitgeteilt, dass sie nicht mehr in der Gemeinde Bentwisch wohnt und somit ihr Mandat im Sozialausschuss nicht mehr wahrnehmen kann.

 

Frau Anne Giese wurde auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Bentwisch vom 27.06.2019 als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch gewählt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach §6(3) der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch, setzt sich der Sozialausschuss aus 6 Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen.                                                        Nach §13(1) KV M-V sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, die in der Gemeinde wohnenden natürlichen Personen. Nach §6 (1) LKWG M-V sind wählbar alle Wahlberechtigten, die seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten. Zum Zeitpunkt der Wahl erfüllte Frau Anne Giese diese Voraussetzungen. Durch ihren Umzug aus der Gemeinde Bentwisch ist sie keine Einwohnerin gemäß §13 (1) KV M-V mehr.

Nach §65 (1) Nr. 4 LKWG M-V verliert ein Mitglied der kommunalen Vertretung den Sitz, wenn nach der Wahl eine Voraussetzung der Wählbarkeit weggefallen ist. Das ist in diesem Fall die Voraussetzung des Wohnsitzes in der Gemeinde Bentwisch.

 

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Anne Giese muss die Gemeindevertretung eine neue sachkundige Einwohnerin/ sachkundigen Einwohner wählen. Andernfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.

 

Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt gemäß §36 (1) KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Auf Antrag eines Gemeindevertreters muss gemäß § 32(1) K-V M-V geheim gewählt werden, ansonsten durch Handzeichen.

 


Finanzierung:

 

Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 15.11.2022:

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, für Frau Anne Giese die sachkundige Einwohnerin Frau Martha Schuldt als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch zu wählen.