Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für Frau Anne Giese die
sachkundige Einwohnerin/ den sachkundigen Einwohner
als weiteres Mitglied in den Ausschuss für
Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die sachkundige Einwohnerin Anne Giese hat mit Schreiben vom 07.11.2022
mitgeteilt, dass sie nicht mehr in der Gemeinde Bentwisch wohnt und somit ihr
Mandat im Sozialausschuss nicht mehr wahrnehmen kann.
Frau Anne Giese wurde auf der konstituierenden Sitzung der
Gemeindevertretung Bentwisch vom 27.06.2019 als sachkundige Einwohnerin in den
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch gewählt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach §6(3) der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch, setzt sich der Sozialausschuss aus 6 Gemeindevertretern und 5
sachkundigen Einwohnern zusammen. Nach §13(1) KV M-V sind
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, die in der Gemeinde wohnenden natürlichen
Personen. Nach §6 (1) LKWG M-V sind wählbar alle Wahlberechtigten, die seit
mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei
mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu
haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten. Zum Zeitpunkt der Wahl erfüllte Frau
Anne Giese diese Voraussetzungen. Durch ihren Umzug aus der Gemeinde Bentwisch
ist sie keine Einwohnerin gemäß §13 (1) KV M-V mehr.
Nach §65 (1) Nr. 4 LKWG M-V verliert ein
Mitglied der kommunalen Vertretung den Sitz, wenn nach der Wahl eine
Voraussetzung der Wählbarkeit weggefallen ist. Das ist in diesem Fall die
Voraussetzung des Wohnsitzes in der Gemeinde Bentwisch.
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Anne Giese
muss die Gemeindevertretung eine neue sachkundige Einwohnerin/ sachkundigen
Einwohner wählen. Andernfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.
Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt
gemäß §36 (1) KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Auf Antrag eines
Gemeindevertreters muss gemäß § 32(1) K-V M-V geheim gewählt werden, ansonsten
durch Handzeichen.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich
keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
15.11.2022:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, für Frau Anne Giese die sachkundige Einwohnerin Frau Martha Schuldt als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch zu wählen.