Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Beauftragung von Planungsleistungen für die Radverkehrsanlage entlang der K16
Vorlage
VBE/3050/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-4 (Genehmigungsplanung) der Radverkehrsanlage an das Ingenieurbüro Voss & Muderack in Höhe von insgesamt 46.364,79 € zu beauftragen und weitere 15.000,00 € für die Ausschreibung eines Baugrundgutachtens bereitzustellen. Die Kosten für die Planung und das Baugrundgutachten müssen aus dem Produktkonto 01.54100.7853205 finanziert werden und sind durch Einsparungen bei der Baumaßnahme „Erweiterung Kita Bentwisch“ in voller Höhe möglich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltungen:

 


Sachverhalt:

Die ehemalige Gemeinde Klein Kussewitz hatte geplant einen Radweg von der B 105 bis nach Klein Kussewitz zu errichten. Für dieses Projekt wurde 2015 eine Vereinbarung mit dem Landkreis Rostock geschlossen. Die Baudurchführung sollte im Jahr 2016 erfolgen. Die Kosten für den Grunderwerb, der Ausgleichspflanzung, der Planungsleistungen und der Bauausführung sollte gänzlich die Gemeinde tragen. Nach Beendigung der Maßnahme sollte der Radweg und deren Flächen an den Landkreis übergeben werden.

 

Die Verwaltung hat im Jahr 2021 einen Fördermittelantrag für die Herstellung einer Radverkehrsanlage von der B105 über Klein Kussewitz bis nach Groß Kussewitz beim Landesförderinstitut gestellt. Nach Aussagen der Fördermittelstelle könnte eine Förderung erfolgen. Für die Förderzusage muss die Gemeinde aber die Erlaubnis bekommen die Radverkehrsanlage zu errichten. Dafür wird eine detaillierte Planung benötigt.

 

Die Verwaltung hat dafür Angebote bei verschiedenen Planungsbüros eingeholt.

Das wirtschaftlichste Angebot für die Planung hat das Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH aus Marlow abgegeben. Für die Planung des Radweges beläuft sich die Angebotssumme auf 125.437,32 € und für die Planung des Landschaftspflegerischen Begleitplan und deren Ausführungsplanung auf 27.294,89 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sind auf 1.183.000,00 € geschätzt. Davon können laut Förderrichtlinie 75 % gefördert werden. Die Fördersumme betrage daher 887.250,00 € bei Eigenmitteln in Höhe von 295.750,00 € für die Gemeinde.

 

Am 09.06.2022 hat die Gemeindevertretung die Beauftragung der Vermessungsleistungen in Höhe von 10.000,00 € beschlossen und beauftragt. Die Vermessungsleistungen waren Bestandteil der o.g. Angebotssumme in Höhe von 125.437,32 €.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung vorerst für die Leistungen der Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4 HOAI) in Höhe von 46.364,79 € zu beauftragen. Für die Ausschreibung eines benötigten Baugrundgutachtens sind finanzielle Mittel in Höhe von 15.000,00 € bereitzustellen. Falls die Gemeinde einen positiven Fördermittelbescheid erhält, müssen die restlichen Honorarkosten in Höhe von 95.657,52 € (inkl. Planung des Landschaftspflegerischen Begleitplan und deren Ausführungsplanung) separat beauftragt werden.

 


Finanzierung:

Für die Planungsleistungen wurden keine finanziellen Mittel in den Haushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch eingestellt. Mit dem Beschluss VBE/3000/2022/GBE hat die Gemeindevertretung bereits 10.000,00 € für die Vermessungsleistungen beschlossen und bereitgestellt. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4 (Genehmigungsplanung) in Höhe von 46.364,79 € und 15.000,00 € für das Baugrundgutachten müssen aus dem Produktkonto 01.54100.7853205 finanziert werden und sind durch Einsparungen bei der Baumaßnahme „Erweiterung Kita Bentwisch“ in voller Höher möglich.