Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-4 (Genehmigungsplanung) der
Radverkehrsanlage an das Ingenieurbüro Voss & Muderack in Höhe von insgesamt 46.364,79 € zu beauftragen und
weitere 15.000,00 € für die Ausschreibung eines Baugrundgutachtens
bereitzustellen. Die Kosten für die
Planung und das Baugrundgutachten müssen aus dem Produktkonto 01.54100.7853205
finanziert werden und sind durch Einsparungen bei der Baumaßnahme „Erweiterung
Kita Bentwisch“ in voller Höhe möglich.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen Vertreter:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die ehemalige Gemeinde Klein Kussewitz hatte geplant einen Radweg von der
B 105 bis nach Klein Kussewitz zu errichten. Für dieses Projekt wurde 2015 eine
Vereinbarung mit dem Landkreis Rostock geschlossen. Die Baudurchführung sollte
im Jahr 2016 erfolgen. Die Kosten für den Grunderwerb, der Ausgleichspflanzung,
der Planungsleistungen und der Bauausführung sollte gänzlich die Gemeinde
tragen. Nach Beendigung der Maßnahme sollte der Radweg und deren Flächen an den
Landkreis übergeben werden.
Die Verwaltung hat im Jahr 2021 einen Fördermittelantrag für die
Herstellung einer Radverkehrsanlage von der B105 über Klein Kussewitz bis nach
Groß Kussewitz beim Landesförderinstitut gestellt. Nach Aussagen der
Fördermittelstelle könnte eine Förderung erfolgen. Für die Förderzusage muss
die Gemeinde aber die Erlaubnis bekommen die Radverkehrsanlage zu errichten.
Dafür wird eine detaillierte Planung benötigt.
Die Verwaltung hat dafür Angebote bei verschiedenen Planungsbüros
eingeholt.
Das wirtschaftlichste Angebot für die Planung hat das Ingenieurbüro Voss
& Muderack GmbH aus Marlow abgegeben. Für die Planung des Radweges beläuft
sich die Angebotssumme auf 125.437,32 € und für die Planung des
Landschaftspflegerischen Begleitplan und deren Ausführungsplanung auf 27.294,89
€. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sind auf 1.183.000,00 € geschätzt. Davon
können laut Förderrichtlinie 75 % gefördert werden. Die Fördersumme betrage
daher 887.250,00 € bei Eigenmitteln in Höhe von 295.750,00 € für die Gemeinde.
Am 09.06.2022 hat die Gemeindevertretung die Beauftragung der
Vermessungsleistungen in Höhe von 10.000,00 € beschlossen und beauftragt. Die
Vermessungsleistungen waren Bestandteil der o.g. Angebotssumme in Höhe von
125.437,32 €.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
vorerst für die Leistungen der Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4 HOAI)
in Höhe von 46.364,79 € zu beauftragen. Für die Ausschreibung eines benötigten
Baugrundgutachtens sind finanzielle Mittel in Höhe von 15.000,00 €
bereitzustellen. Falls die Gemeinde einen positiven Fördermittelbescheid
erhält, müssen die restlichen Honorarkosten in Höhe von 95.657,52 € (inkl. Planung des
Landschaftspflegerischen Begleitplan und deren Ausführungsplanung) separat beauftragt werden.
Finanzierung:
Für die Planungsleistungen wurden keine
finanziellen Mittel in den Haushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch eingestellt.
Mit dem Beschluss VBE/3000/2022/GBE hat die Gemeindevertretung bereits
10.000,00 € für die Vermessungsleistungen beschlossen und bereitgestellt. Die
Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4 (Genehmigungsplanung) in Höhe von 46.364,79 € und 15.000,00 € für das
Baugrundgutachten müssen aus dem Produktkonto 01.54100.7853205
finanziert werden und sind durch Einsparungen bei der Baumaßnahme „Erweiterung
Kita Bentwisch“ in voller Höher möglich.