Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gemäß § 44 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern folgende Spenden,
zweckgebunden für den Spielplatz Albertsdorf, anzunehmen:
1. 3.000,00 € von der Volks- und Raiffeisenbank, eingegangen am: 10.10.2022
2. 300,00 € von der Firma Titanium Textiles AG, eingegangen am: 21.07.2022
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
UND
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Anschaffung eines neuen Spielturms mit Rutsche und Kletterelement und einer
Nestschaukel für den Spielplatz „Albertsdorf“ und beauftragt das Amt Rostocker
Heide mit der Ausschreibung.
Die Maßnahme wird durch Spenden in Höhe von
3.475,00 € und Gelder aus dem Produktkonto 01.36600.5231200 in Höhe von maximal
6.500,00 € finanziert.
Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch überträgt die Gemeindevertretung dem Bürgermeister die Entscheidung
über die Beauftragung der Maßnahme und die Zuschlagserteilung nach
durchgeführtem Vergabeverfahren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Aufgrund der jährlichen Kontrolle des TÜV für die Spielplätze wurde auf
dem Spielplatz in Albertsdorf ein Spielgerät abmontiert. Nun soll ein neues
Gerät beschafft werden. Ferner geht es um die Annahme von Spenden für diesen
Spielplatz.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der jährlichen Kontrolle der Spielplätze
durch den TÜV wurde am 06.05.2022 festgestellt, dass der vorhandene Kletterturm
mit Rutsche nicht mehr den DIN-Normen entspricht und wurde durch die Bentwisch
GmbH abmontiert. Nach Rücksprache mit dem Sozialausschuss sollen daher ein
neuer Spielturm mit Rutsche und Kletterelement und eine Nestschaukel
angeschafft werden. Dafür sind Spenden, wie im Folgenden aufgeführt,
eingegangen:
3.000,00 € Volks- und Raiffeisenbank (muss noch angenommen werden)
300,00 € Titanium Textiles AG (muss noch angenommen werden)
100,00 € Mirko Waehra (ist bereits angenommen)
75,00 € Automatiktürenhandel Evers (ist bereits angenommen)
Die Gesamtsumme der Spenden beträgt 3.475,00 €.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern darf die Gemeinde zu Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben.
Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht zu
stellen, indem die Geber, die Höhe der Zuwendungen und deren Zweck anzugeben
sind. Der Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übergeben und der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch regelt
die Annahme der Spenden wie folgt:
- bis 100,00 € der Bürgermeister,
- von 100,01 € bis 1.000,00 € der Hauptausschuss und
- ab 1.001,00 € die Gemeindevertretung.
Grundsätzlich kann die Gemeindevertretung in
jedem Fall entscheiden.
Des Weiteren wurden unter dem Produktkonto
01.36600.5231200 im 1. Nachtragshaushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch für die
Sanierung des Spielturms für den Spielplatz „Albertsdorf“ Gelder in Höhe von
3.500,00 € eingestellt.
Weiterhin hat die Gemeinde unter demselben
Produktkonto für die Reparatur und Instandhaltung der Spielplätze Gelder in
Höhe von 3.000,00 € eingestellt.
Per Beschluss könnten diese Gelder ebenfalls
für die Neuanschaffung eines Spielturms mit Rutsche und einem Kletterelement
und einer Nestschaukel benutzt werden. Dies stellt eine Zweckentfremdung der
Mittel dar und muss beschlossen werden.
Sollte dies der Fall sein, steht der Gemeinde
für das Vorhaben eine Gesamtsumme in Höhe von maximal 9.975,00 € zur Verfügung.
Im Rahmen einer unverbindlichen Preisabfrage
liegt bereits ein erstes Angebot vor und beträgt inkl. Montage ca. 8.800,00 €.
Die Maßnahme muss durch das Amt Rostocker Heide
ausgeschrieben werden. Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch
überträgt die Gemeindevertretung dem Bürgermeister die Entscheidung über die
Beauftragung von Leistungen mit einem Wert bis zu 10.000,00 € netto, soweit der
Auftrag auf eine einmalige Leistung gerichtet ist. Ihm wird zugleich die
Ermächtigung erteilt, nach durchgeführtem Verfahren den Zuschlag zu erteilen.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Bentwisch vom 15.11.2022:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport Bentwisch empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen und 0-Nein Stimmen gemäß § 44 der
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern folgende Spenden anzunehmen:
1. 3.000,00 € von der Volks- und Raiffeisenbank, eingegangen am: 10.10.2022
2. 300,00 € von der Firma Titanium Textiles AG, eingegangen am: 21.07.2022
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Schule,
Jugend, Kultur und Sport Bentwisch mit 6 Ja-Stimmen und 0-Nein Stimmen die
Anschaffung eines neuen Spielturms mit Rutsche und Kletterelement und einer
Nestschaukel für den Spielplatz „Albertsdorf“ und beauftragt das Amt Rostocker
Heide mit der Ausschreibung.
Die Maßnahme wird durch Spenden in Höhe von
3.475,00 € und Gelder aus dem Produktkonto 01.36600.5231200 in Höhe von maximal
6.500,00 € finanziert.
Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch überträgt die Gemeindevertretung dem Bürgermeister die Entscheidung über die Beauftragung der Maßnahme und die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren.
Finanzierung:
Es handelt sich bei den Spenden um
zweckgebundene Einzahlungen, die nur für den Spielplatz „Albertsdorf“ verwendet
werden dürfen. Die Gesamtspendenhöhe beträgt 3.475,00 €. Weiterhin hat die
Gemeinde unter dem Produktkonto 01.36600.5231200 Gelder in Höhe von 3.500,00 €
für die Sanierung des Spielturms eingestellt. Zusätzlich könnten vom
Produktkonto 01.36600.5231200 weitere Gelder in Höhe von maximal 3.000,00 €
verwendet werden.
Die Finanzierung wäre damit gesichert.