Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Bauantrag zum Anbau eines Wohnraumes auf dem Flurstück 58/2 der Flur 1 Gemarkung Volkenshagen
Vorlage
VBE/3046/2022/GBE
Aktenzeichen
BA Anbau Wohnhaus Volkenshagen
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Anbau eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus auf dem Flurstück 58/2 der Flur 1 Gemarkung Volkenshagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Bauantrag zum Anbau eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus auf dem Flurstück 58/2 der Flur 1 Gemarkung Volkenshagen zur Stellungnahme vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Vorhabenstandort ist dem unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.

Da der Antrag keine Privilegierung des Antragstellers nach § 35 (1) BauGB nachweist, richtet sich die weitere Beurteilung nach § 35 (2) BauGB. Danach können sonstige Vorhaben im Einzelfallzugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung des Vorhabenstandortes ist gesichert.

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Anträge zum Um- und Anbau (Dachgauben, Treppe zum OG) am Wohnhaus die durch den Landkreis nach § 35 (2) BauGB positiv beurteilt wurden. Auch die Gemeinde stimmt auf dieser Grundlage aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.

Der beantragte Anbau eines Wohnraumes umfasst konkret eine Raumfläche von rd. 25 m². Der Anbau ist als giebelseitiger Anbau im Erdgeschoss mit den Bruttomaßen von 8,5 x 3,5 m geplant.

Das Dach ist als Balkonfläche für das OG vorgesehen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf der Beurteilungsgrundlage des § 35 (2) BauGB zuzustimmen.

 

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Anbau eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus auf dem Flurstück 58/2 der Flur 1 Gemarkung Volkenshagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.