Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung bei der Erneuerung der Straße Im Wiesengrund in Bentwisch (wird nachgereicht)
Vorlage
VBE/3044/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung mit dem Eigentümer des Grundstückes „Im Wiesengrund 14“ zu treffen. Der Gemeindeanteil in Höhe von 810,27 € sind aus dem Produktkonto 01.54100.7853202 zu finanzieren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Anzahl der Zustimmungen:                                                       

Anzahl der Ablehnungen:                                                          

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bentwisch hat die Straße „Im Wiesengrund“ in Bentwisch durch die Firma Strabag grundhaft neu ausgebaut. Im Zuge der Bauphase wurde festgestellt, dass bei der Tiefgarageneinfahrt zur Hausnummer 14 die Höhe des Gehweges höher kommt als die Straße vorher war. Eine Planungsänderung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Eine Änderung des Gefälles des Gehweges hätte dazu geführt, dass Regenwasser vom gemeindlichen Grundstück zur Tiefgarage geführt wäre. Eine Überschwemmung im Starkregenfall wäre möglich gewesen.

Im Zuge dessen wurde durch die von der Gemeinde beauftragte Baufirma ein entsprechendes Nachtragsangebot gestellt, welches vorsah, dass die Einfahrt mittels Betonpflaster neu hergestellt wird. Die Gemeinde hat am 28.10.2021 per Beschluss den Nachtrag bestätigt. Der Eigentümer der Garagenzufahrt war gegen die Herstellung mit Betonpfaster. Somit wurde die Einfahrt nicht fertiggestellt. Die Lieferung und der Einbau des Pflasters hätte im Nachtrag 1.319,26 € gekostet.

Herr Peithmann hat mit dem Eigentümer gesprochen und eine Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 50 % der veranschlagten Kosten, welches als Angebot von der Firma ASA-Bau GmbH vorliegt, in Aussicht gestellt. Die Angebotssumme beträgt 1.620,53 €. Der Gemeindeanteil in Höhe von 50 % beträgt 810,27 €

Für diesen Vorgang muss die Gemeinde eine Vereinbarung mit dem Eigentümer treffen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt die Vereinbarung mit dem Eigentümer abzuschließen. Durch die Kostenbeteiligung spart die Gemeinde den Differenzbetrag in Höhe von 508,99 € welcher durch die Ausführung der Firma Strabag entstanden wäre.

 


Finanzierung:

Die Finanzierung wurde bereits im Beschluss VBE/2903/2021/GBE am 28.10.2021 beschlossen. Es kommt zu Minderkosten durch den Differenzbetrag in Höhe von 508,99 €. Die Kosten für den Gemeindeanteil in Höhe von 810,27 € sind aus dem Produktkonto 01.54100.7853202 zu finanzieren.