Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Erneuerung bzw. Reparatur der Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch"
Vorlage
VBE/3042/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Auftrag für die Erneuerung der Sektionaltore in der Feuerwehr Bentwisch, Goorstorfer Str. 1 an den Bestbieter, die Fa. SOHST GmbH aus Warnow mit einer Auftragssumme von 20.377,01 EUR zu vergeben.

 

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt aus dem Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 - „Unterhaltung Gebäude“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesende:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung


Sachverhalt:

Im Haushalt der Gemeinde Bentwisch wurden finanzielle Mittel eingestellt, um die drei Sektionaltore in der Feuerwehr Bentwisch in der Goorstorfer Straße 1 zu erneuern. Durch die Verwaltung wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt in Abstimmung mit der Wehrleitung.

Aufgrund der Wertgrenzen wurde eine Freihändige Vergabe durchgeführt.

Über die elektronische Vergabeplattform subreport ELVIS wurden vier Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben.

 

Die Öffnung der Angebote erfolgte am 30.06.2022. Es haben insgesamt drei Unternehmen ein Angebot abgegeben. Zwei Angebote liegen in elektronischer Form und eins in Papierform vor.

Die Angebote wurden fristgerecht eingereicht und konnten in die Wertung einbezogen werden.

Es wurden alle Firmen gewertet. Die Amtsverwaltung hat die Angebote geprüft und ausgewertet.

Alle geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß §16 Nr. 1 VOB liegen vor.

 

Der Zuschlag sollte auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erteilt werden. Andere Kriterien für die Zuschlagserteilung wurden nicht benannt. Nach dem Stand der Angebotsprüfung ist das Angebot des Bieters SOHST GmbH aus Warnow mit 20.792,87 € brutto das wirtschaftlichste.

Der Bieter hat zusätzlich zu seinem Angebot einen Preisnachlass von 2% gewährt.

Das bedeutet, dass der Angebotspreis 20.377,01 € beträgt

Nach Prüfung und Auswertung der vorliegenden Bieterunterlagen schlagen wir vor, dass in diesem Fall das wirtschaftlichste Angebot zu werten und der Auftrag an die Firma

 

SOHST GmbH

Dorfstr. 1a

18249 Warnow

 

zu vergeben ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Fachabteilung liegt das Submissionsergebnis vor. Ein Preisspiegel wurde erstellt.

Der Vergabevorschlag wurde durch die Fachabteilung erarbeitet und liegt als Anlage bei.

Nach Prüfung der Angebote sind die angebotenen Leistungen nach Art und Umfang angemessen.

Nach rechnerischer Prüfung hat die Fa. SOHST GmbH aus Warnow das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an die Firma SOHST GmbH.

 

Die Lieferfristen für die Rolltore betragen ca. 21 Wochen nach Freigabe des technischen Aufmaßes.

Aufgrund der politischen Lage (Ukrainekrieg) und der anhaltenden weltweiten Pandemie (COVID 19) verstehen sich die angegebenen Fristen vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Materialien / Ressourcen. Sollten durch das Aufmaß technische Änderungen notwendig werden, können Mehr- oder Minderkosten entstehen. Vorbehaltlich einer Preisänderung durch den Hersteller würde der Angebotspreis angepasst werden. Da derzeit tagtäglich die Preise steigen, sollte die Beauftragung schnellstmöglich erfolgen. Um unnötig Preissteigerungen zu generieren hat der Bürgermeister Herr Krüger die Eilentscheidung getroffen, den Auftrag bereits auszulösen.

 

 Lt. §39 (3) 3+4 KV M-V entscheidet der Bürgermeister anstelle des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung in Fällen äußerster Dringlichkeit. Diese Eilentscheidung bedarf im Nachhinein der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Der Bürgermeister, Herr Krüger, bat die Verwaltung zu prüfen, ob eine Reparatur der Tore möglich ist. Die Tore sind 1999 montiert. Die Technik ist vom Stand 1994 laut Rücksprache mit dem Hersteller Fa. Hörmann. Ersatzteile sind aufgrund des Alters nicht mehr lieferbar. Der Antrieb eines Tores ist bereits ausgefallen. Eine Reparatur ist laut Wartungsfirma nicht mehr möglich.

Die Verwaltung empfiehlt die Tore entsprechend der Forderungen der HFUK Nord (Feuerwehr-Unfallkasse für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) erneuern zu lassen.

Hieraus ergibt sich der folgende Handlungsbedarf für die Gemeinde:

Durch den vorliegenden Prüfbericht der Wartungsfirma Metallbau Oelke und einer bald zu erwartenden Überprüfung durch den Versicherungsträger der Feuerwehren, die HFUK, kann der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles an oder durch die Tore in Frage stehen.

Der Betrieb der Tore erfolgt auf eigene Gefahr des Betreibers! 

Siehe Anlage Wartungsprotokolle und Stellungnahme der Verwaltung.

 

Die Gemeindevertretung fasste am 18.08.2022 daraufhin folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Durch die Verwaltung sind innerhalb der nächsten drei Wochen Angebote zu einer Reparatur der Rolltore einzuholen. Wenn die Reparaturkosten über 12.000,00 € brutto liegen, beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch, die Eilentscheidung, die durch den Bürgermeister für die Erneuerung der Sektionaltore in der Feuerwehr Bentwisch, Goorstorfer Str. 1 mit einer Auftragssumme von 20.377,01 € getroffen wurde, zu genehmigen.

Der Auftrag für die Erneuerung der Sektionaltore wurde an die Firma SOHST GmbH aus Warnow vergeben.

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt aus dem Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 – „Unterhaltung Gebäude“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:   14

davon anwesend:                                               11

Zustimmung:                                                       11

Ablehnung:                                                            0

Enthaltung:                                                            0

 

 

Erneute Stellungnahme vom 28.09.2022 der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt ist im Frühjahr 2023 eine sicherheitstechnische Überprüfung von Feuerwehrhäusern gem. § 17 SGB VII und den Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) mit der HUFK Nord Feuerwehr-Unfallkasse im Amtsbereich geplant.

Die UVV regelt grundsätzliche Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Die speziellen Bestimmungen für die Feuerwehren und den Feuerwehrdienst sind in der UVV „Feuerwehren“ geregelt. Danach müssen Ausrüstungen, Geräte, Fahrzeuge und Gebäude der Feuerwehren der UVV „Feuerwehren“, d. h. den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein und genutzt werden.

 

Entsprechend § 2 UVV „Grundsätze der Prävention“ und § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für M-V (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) vom 31.12.2015 hat die Gemeinde als Unternehmer (Kostenträger) der Feuerwehr geeignete Anlagen und Ausrüstungen für den gefahrlosen Feuerwehrbetrieb zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten.

 

Die Arbeitssicherheit ist bei den Toren 1 - 3 nicht gegeben.

 

Durch die Wartungsfirma Metallbau Oelke werden beim Gebäude der Feuerwehr Bentwisch bereits seit mehreren Jahren die drei alten Tore 1 - 3 (Baujahr 1999) beanstandet.

Diese entsprechen nicht mehr den gültigen Vorschriften.

Die Tore haben freiliegende Seile, außerhalb der Laufschienen, die somit eine Einklemm- und Quetschgefahr darstellen.

Dies ist nach der Arbeitsschutzrichtlinie 1.7 nicht mehr zulässig. Eine Abhilfe ist leider nicht möglich, da es hierfür keine Umrüstsätze gibt.

Weiterhin haben diese Tore den Drucktest an der Schließkante nicht bestanden, was ein weiteres Risiko darstellt.

Die Druckwerte sind zu hoch und die Tore reversieren im Bodenbereich nicht mehr. Hierdurch kann es passieren, dass Gegenstände oder im schlimmsten Fall Personen eingeklemmt und nicht wieder freigegeben werden.

Für die Sicherheit der Tore trägt der Betreiber die Verantwortung. Daher besteht hier, wie auf den Wartungsberichten vermerkt, ein Betreiben auf eigene Gefahr.

 

Ein Umbau auf einen Antrieb der neuen Generation ist zwar möglich aber nicht empfehlenswert und auch nicht wirtschaftlich.

Die Torfedern, die Bodendichtung und die Sicherheitssensoren müssten dann auch gleich mit erneuert werden. Dies würde alles zusammen ca. 3.700 - 4.000 EUR zzgl. MwSt., je Tor, (Schätzpreis) kosten.

Wir wären dann bei den 3 Toren bei einem Gesamtpreis von ca. 14.200,00 EUR incl. MwSt.

 

Da die Tore 23 Jahre alt sind, würden sie dann immer noch nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen!!! 

Es würde also beim Betreiben auf eigene Gefahr bleiben!!!

 

Die Gemeinde Bentwisch hat im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 beschlossen finanzielle Mittel in Höhe von 35.000 EUR für die Erneuerung von drei Sektionaltoren einzustellen, da diese nicht den Arbeitsschutzrichtlinien entsprechen.

Durch das Gebäudemanagement wurde eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angebot lag bei 20.377,01 EUR inkl. Ausbau und Entsorgung der alten Tore.

Der Auftrag an den Bestbieter wurde jedoch nicht durch die Gemeinde erteilt, obwohl die Finanzierung gesichert ist.

Die Gemeindevertretung wollte trotz der durchgeführten Ausschreibung für die Neuanschaffung eine Reparatur prüfen. (Siehe Beschluss zu TOP 19 in der GV vom 18.08.2022!)

Es liegt eine Kostenschätzung der Wartungsfirma Oelke in Höhe von ca. 14.200 EUR brutto vor.

 

Durch Herrn Krüger wurde am 26.09.2022 ein Angebot für die Erneuerung des Tors 3 übermittelt, da das Tor wohl nicht zu reparieren ist.

Die Kosten für das eine Tor belaufen sich auf 7.132,55 EUR brutto ohne Entsorgung des demontierten Tores und Umbau der Steckdose. Das wären bei drei Toren Kosten in Höhe von 21.397,65 EUR, also teurer als das Angebot des Bestbieters.

Für die Reparatur der Tore 1 und 2 soll noch ein Angebot folgen. Leider liegt es noch nicht vor!

 

Vergleich der Kosten für Erneuerung und Reparatur:

 

- Vergabe 3 Tore              20.377,01 EUR (inkl. Ausbau und Entsorgung der alten Tore)

4 Jahre Gewährleistung

 

- Reparatur 3 Tore           14.200 EUR (Trotzdem bleibt „Betreiben auf eigene Gefahr“!)

max. 2 Jahre Gewährleistung

 

- Angebot 1 Tor                7.132,55 EUR (ohne Entsorgung und Umbau Steckdose)

 

   Reparatur 2 Tore                          Angebot offen

 

Ebenfalls ist nach Einbau oder Reparatur durch eine Fremdfirma die zukünftige Wartung der Tore nicht gesichert! Die jetzige Wartungsfirma kann die Wartung der 3 Tore ablehnen.

 

Das Vergabeverfahren wurde noch nicht beendet und befindet sich somit in der Schwebe.

Nach Rücksprache mit dem Bestbieter stimmt er der Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 31.10.2022 zu.

Eine nachträgliche Angebotseinholung für die Erneuerung eines Sektionaltores ist nicht statthaft, da am 30.06.2022 um 08:00 Uhr die Angebotsfrist abgelaufen ist.

 

Für das laufende Ausschreibungsverfahren liegen keine Gründe für eine Aufhebung vor.

In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (Urteil vom 8. Dezember 2020 – XIII ZR 19/19) entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeurteilt, dass ein Teilnehmer an einem Vergabeverfahren einen Anspruch auf Schadensersatz haben kann, wenn der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren unberechtigt aufhebt.

 

Einen Anspruch auf den entgangenen Gewinn (Ersatz des positiven Interesses) hat ein Bieter ausnahmsweise nur dann, wenn das Vergabeverfahren mit einem Zuschlag abgeschlossen wird, der Zuschlag jedoch nicht demjenigen Bieter erteilt wird, auf dessen Angebot er bei Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften allein hätte erteilt werden dürfen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber bei fortbestehendem Beschaffungsbedarf das Ausschreibungsverfahren aufhebt, um einen anderen Bieter (Dritten) zu bevorzugen. Der Bieter, der diesen (ursprünglichen) Zuschlag hätte erhalten müssen, ist wirtschaftlich so zu stellen, wie er gestanden hätte, wäre der Auftrag ihm und nicht dem Dritten zugeschlagen worden.

 

Da von einer weiteren Firma ein solches Angebot zur Erneuerung eines Tores vom Stellv. Bürgermeister abgefragt wurde, wäre eine Beauftragung an einen Dritten rechtswidrig.

Dies wäre somit ein Vergaberechtsverstoß.

 

Aufgrund der v. g. Darstellung des Sachverhaltes ist der Gemeinde Bentwisch dringend anzuraten, den Auftrag an den Bestbieter zu erteilen.

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Gemeinde sind für das Vorhaben finanzielle Mittel in Höhe von 35.000,00 € im Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 – „Unterhaltung Gebäude“ vorgesehen. Die Kosten für die Erneuerung der Rolltore betragen 20.377,01 €. Die Finanzierung ist gesichert.