Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzierung von Investitionen gem. § 12 GemHVO-Doppik im Haushaltsjahr 2021
Vorlage
VFA/3037/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik vorerst 67.609,25 € im Haushaltsjahr 2021 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht. Die Summe wird mit der Erstellung der endgültigen Jahresrechnung erneut überprüft.   

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.

In Satz 4 heißt es dazu:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushaltsjahr 2021 Investitionen in Höhe von 1.751.100 € (vorläufig) in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen. Dem gegenüber stehen investive Einzahlungen in Höhe von vorläufig 508.700 €.

Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.

 

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2022 muss diese Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden (im Nachtragshaushalt 500 T€ eingeplant), die Darstellung wird zukünftig bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.  

 

In Vorbereitung der Jahresrechnung 2021 hat die Verwaltung die investiven Auszahlungen 2021 sowie den Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen geprüft.

 

 

 

 

 

 

Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen stellt sich wie folgt dar:

  • Saldo am 31.12.2019 lfd. Ein- und Auszahlungen einschließlich Tilgung und Vorträgen (JR Muster 13.2)

15.315.144,14 €

  • Saldo am 31.12.2020 lfd. Ein- und Auszahlungen einschließlich Tilgung (vorläufig)

974.458,87 €

  • Summe zum 31.12.2020 (Vorläufig)

16.289.603,01 €

  • Nachrichtlich: Saldo am 31.12.2021 lfd. Ein- und Auszahlungen einschließlich Tilgung (vorläufig)

199.753,07 €

  • Nachrichtlich: Saldo am 31.12.2022 lfd. Ein- und Auszahlungen lt. Plan einschließlich 500 T€ Umbuchung nach § 12 GemHVO vor Tilgung

- 1.430.200,00 €

  • Nachrichtlich: Saldo am 31.12.2023 lfd. Ein- und Auszahlungen lt. Plan ohne Tilgung

- 345.000,00 €

  • Nachrichtlich: Saldo am 31.12.2024 lfd. Ein- und Auszahlungen lt. Plan ohne Tilgung

- 22.200,00 €

  • Nachrichtlich: Saldo am 31.12.2025 lfd. Ein- und Auszahlungen lt. Plan ohne Tilgung

- 75.000,00 €

  • Tilgung Kredit (vorhalten von lfd. Ein- und Auszahlungen)

- 2.000.000,00 €

  • Vorläufige bereinigte lfd. Ein- und Auszahlungen

12.616.956,08 €

  • Vorgeschlagene Umbuchung für 2020 (Beschluss VFA/3036/2022/GBE)

- 136.922,30 €

 

Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind somit aus gegenwärtiger Sicht gegeben.

 

In der Anlage übergebe ich Ihnen eine Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021. Für diese Maßnahmen gab es keine Förderung, sie wurden mit

67.609,25 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde Bentwisch finanziert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, vorerst 67.609,25 € für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage gem. § 12 aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht. Die Summe kann mit Erstellung der endgültigen Jahresrechnung angepasst werden.

 


Finanzierung:

Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 67.609,25 €, die laufenden Ein- und Auszahlungen verringern sich um diesen Betrag.

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 22.09.2023:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch, mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, gem. § 12 GemHVO-Doppik vorerst 67.609,25 € im Haushaltsjahr 2021 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht. Die Summe wird mit der Erstellung der endgültigen Jahresrechnung erneut überprüft.