Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik vorerst 67.609,25 € im Haushaltsjahr 2021
für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der
Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der
Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven
Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht. Die Summe wird mit der Erstellung der
endgültigen Jahresrechnung erneut überprüft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushaltsjahr
2021 Investitionen in Höhe von 1.751.100 € (vorläufig) in den unterschiedlichen
Bereichen der Gemeinde vorgenommen. Dem gegenüber stehen investive Einzahlungen
in Höhe von vorläufig 508.700 €.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die
Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 muss diese
Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden (im Nachtragshaushalt
500 T€ eingeplant), die Darstellung wird zukünftig bei der Bewilligung von
Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die
Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2021 hat die
Verwaltung die investiven Auszahlungen 2021 sowie den Saldo der laufenden Ein-
und Auszahlungen geprüft.
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen stellt sich wie folgt dar:
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15.315.144,14 € |
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974.458,87 € |
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16.289.603,01 € |
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199.753,07 € |
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- 1.430.200,00 € |
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- 345.000,00 € |
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- 22.200,00 € |
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- 75.000,00 € |
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- 2.000.000,00 € |
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12.616.956,08 € |
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- 136.922,30 € |
Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind
somit aus gegenwärtiger Sicht gegeben.
In der Anlage übergebe ich Ihnen eine
Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021.
Für diese Maßnahmen gab es keine Förderung, sie wurden mit
67.609,25 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde
Bentwisch finanziert.
Die Verwaltung schlägt vor, vorerst 67.609,25 €
für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der
Anlage gem. § 12 aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu
finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den
investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht. Die Summe kann mit
Erstellung der endgültigen Jahresrechnung angepasst werden.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 67.609,25 €, die laufenden Ein- und Auszahlungen
verringern sich um diesen Betrag.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 22.09.2023:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch, mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, gem. § 12 GemHVO-Doppik vorerst 67.609,25 € im Haushaltsjahr 2021 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht. Die Summe wird mit der Erstellung der endgültigen Jahresrechnung erneut überprüft.