Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem
vorliegenden Medienbildungskonzept (MBK) sowie dem vorliegenden
Medienentwicklungsplan (MEP) mit Stand vom 11.08.2022 für die Grundschule „De
Likedeeler“ Rövershagen ohne Änderungen/Ergänzungen zu. Die Bürgermeisterin
wird ermächtigt, den Fördermittelantrag inkl. der weiteren Antragsdokumente
(Formblätter, Bestätigung Support, … usw.) zu unterzeichnen.
Die Fördermittel in Höhe von max. 120.670,00€
sollen vollständig ausgeschöpft werden.
Bei positiver Bescheidung wird das
Vergabeverfahren sowie die Umsetzung des MEP auf den Weg gebracht.
Die Gemeindevertretung Rövershagen befürwortet
die Anschaffung aller 16 interaktiven Tafeln sowie eines 2. Klassensatzes
mobiler Endgeräte im Haushaltsjahr 2023 und wird die entsprechenden
finanziellen Mittel i.H.v. voraussichtlich 91.500€ in den Haushalt 2023
einstellen.
Um die Umsetzung der angedachten Maßnahmen laut
MEP vornehmen zu können, werden die erforderlichen finanziellen Mittel (Erhöhung
der laufenden Kosten, der Investitionskosten und auch der Abschreibungen) –
vorbehaltlich der Verabschiedung der entsprechenden Haushalte – in den Haushalt
2023 und in den Folgejahren eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit dem „DigitalPakt Schule 2019-2024“ wollen
Bund und Länder die infrastrukturellen Voraussetzungen der Schulen verbessern.
Hierbei handelt es sich um ein breit angelegtes Förderprogramm des Bundes,
welches den Ländern Fördermittel für die digitale Infrastruktur der Schulen zur
Verfügung stellen soll.
Hintergrund ist u.a. die Umsetzung der 2016
beschlossenen Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) „Bildung in der
digitalen Welt“. Das Ziel ist hierbei, dass jedes Kind, das im Sommer 2018 eingeschult
wurde oder in den Sekundarbereich I eingetreten ist, während seiner
Schullaufbahn eine umfassende Medienkompetenzbildung erhalten soll. Die
finanziellen Mittel aus dem DigitalPakt sollen dabei unterstützen, dass alle
Schüler/innen, wenn es pädagogisch sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung
nutzen können. Zentral aber für den Erfolg digitaler Bildung bleibt die
Pädagogik. Diese steht vor der Technik.
Dieses drückt sich konkret darin aus, dass mit
der Umsetzung des „DigitalPakt Schule 2019-2024“ Schulträger und Schule
gemeinsam aufgerufen sind, die Ausstattung der Schulen nicht allein am
finanziellen Spielraum auszurichten, sondern auf der Grundlage eines
Medienbildungskonzeptes (MBK) der Schule. Das Vorliegen dieses MBKs ist
zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel.
Eine Förderung des Ausbaus der IT-Infrastruktur
der Schulen aus Bundesmitteln erfolgt ausschließlich auf Antrag des jeweiligen
Schulträgers. Dazu hat der Schulträger einen Medienentwicklungsplan (MEP)
einzureichen, dessen verbindlicher Bestandteil das o.g. Medienbildungskonzept
(MBK) der jeweiligen Schule ist.
Da ohne das Vorliegen eines MBKs und eines MEPs
die Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schulen nicht möglich
ist, wurden diese in den vergangenen Monaten erarbeitet und liegen nunmehr zur
Beschlussfassung vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ läuft
in dem Zeitraum von 2019 – 2024. Um alle Schulen zu erreichen, jährlich ein
etwa gleichmäßiges Antragsvolumen zu generieren und die medienpädagogische
Beratung bei der Erstellung der MBKs sowie die Fortbildung aller Lehrkräfte
unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten der Multiplikatoren und
Regionalbeauftragten sicherzustellen, wurde in einer entsprechenden
Roll-Out-Planung die Förderreihenfolge der Schulen gemeinsam abgestimmt. Die
Grundschule Rövershagen wurde für das Jahr 2022 vorgeschlagen.
Insgesamt steht für die Grundschule Rövershagen
eine Fördermittelsumme in Höhe von maximal 120.670,00€ zur Verfügung. Diese
setzt sich entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der
Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPakt FöRL M-V) aus einem Sockelbetrag
in Höhe von 40.000,00€ zusammen, den alle Grundschulen erhalten. Hinzu kommt
ein Schülersatz in Höhe von insgesamt 69.700,00€ (340€ x 205 Schüler/innen
(Grundlage: Schülerzahl aus dem Schuljahr 2017/18)). Dies ergibt eine
Gesamtsumme in Höhe von 109.700,00€ aus Bundesmitteln. Ebenfalls kommt eine
Zuwendung durch das Land in Höhe von 10.970,00€ hinzu (10% der Bundesmittel).
Somit ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 120.670,00€.
Das Medienbildungskonzept (MBK) der Grundschule
Rövershagen (siehe Anlage 1) stellt die pädagogischen Anforderungen der Schule
dar. So wird insbesondere auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die
IT-Ausstattung sowie Ausstattungsbedarf, aber auch auf das Fortbildungskonzept
sowie die Zeitplanung/Meilensteine eingegangen.
Die Schulkonferenz hat dem vorliegenden MBK auf
seiner Sitzung am 30.09.2021 mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
Der Medienentwicklungsplan (MEP) für die
Grundschule Rövershagen (siehe Anlage 2) beschreibt neben dem Bezug zum MBK /
dem pädagogischen Rahmen vorrangig das technische Konzept, den Betrieb &
Service, die Fortbildung sowie die Finanzierung inkl. Umsetzungsplan.
Der MEP ist als Prozess zu verstehen, der nicht
mit der Erstellung endet, sondern dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige
Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss.
Im Rahmen der Fördermittel des DigitalPakts
Schule werden in erster Linie die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur
Herstellung der erforderlichen LAN- und WLAN-Zugänge sowie einer
funktionierenden digitalen Vernetzung zwischen Schulaltbau und Schulneubau
finanziert.
Des Weiteren ist hierzu die Anschaffung von
Access Points, WLAN-Controller, PoE Switch, Sicherheitsgateway, Patchkabel
sowie ein Schulserver erforderlich.
Zudem sollen insgesamt 16 interaktive Tafeln
(für alle Räume) angeschafft werden.
Ebenfalls soll ein weiterer Klassensatz mobiler
Endgeräte inkl. Ladewagen angeschafft werden. Ziel ist es, dass der Grundschule
Rövershagen 2 Klassensätze mit mobilen Endgeräten und Ladewagen zur Verfügung
stehen. So kann ein Ladewagen im EG und einer im OG genutzt werden. Ein erster
Klassensatz mobiler Endgeräte wird noch im Haushaltsjahr 2022 angeschafft
(entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushalt 2022 der Gemeinde
eingeplant).
Entsprechend einer Grobkostenschätzung belaufen
sich die Gesamtkosten für die o.g. Maßnahmen insgesamt auf 212.000€. Abzüglich
der Fördermittel i.H.v. 120.670€ verbleiben Kosten i.H.v. 91.330€, die in den
Haushalt 2023 der Gemeinde eingestellt werden müssten.
Sofern die Gemeinde diese finanziellen Mittel
nicht oder nicht vollumfänglich in den Haushalt 2023 einstellen möchten,
besteht die Möglichkeit, die Anzahl an interaktiven Tafeln zu reduzieren und
ggf. 2024 weitere Tafeln anzuschaffen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den
Klassensatz mobiler Endgeräte auf das Jahr 2024 zu schieben.
Die Kosten für eine interaktive Tafel belaufen
sich lt. Grobkostenschätzung auf ca. 6.500€. Die Kosten für den Klassensatz
mobiler Endgeräte inkl. Ladewagen belaufen sich auf ca. 20.500€.
Sofern die Gemeinde keinerlei Eigenmittel in
den Haushalt 2023 einstellen möchte, wäre neben der baulichen Maßnahme nur die
Anschaffung von 5-6 interaktiven Tafeln möglich. Die restlichen Tafeln sowie
der Klassensatz mobiler Endgeräte könnte dann nicht mehr angeschafft werden.
Dieses wäre jedoch für die pädagogische Arbeit an der Grundschule nicht
sinnvoll und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
Die Gemeindevertretung Rövershagen muss nun entscheiden, ob die Zustimmung zum
vorliegenden MBK und MEP erteilt wird und die Beantragung der Fördermittel
erfolgen kann.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
15.08.2022:
Die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend,
Kultur und Sport hat nicht stattgefunden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.08.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zuzustimmen.
Finanzierung:
Die vollumfängliche Umsetzung des MEP ist für
die Gemeinde mit Kosten in Höhe von ca. 91.500€ verbunden. Diese finanziellen
Mittel müssten in den Haushalt 2023 eingestellt werden.
Zudem erhöhen sich mit der Umsetzung des
DigitalPakts auch die laufenden Kosten (Wartung, Support, Strom, … usw.) sowie
die Investitionskosten für weitere Investitionen durch technische Neuerungen in
den Folgejahren. Weitere Folgekosten in Form von Abschreibungen werden den
Ergebnishaushalt belasten (siehe MEP).