Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über das Medienbildungskonzept der Grundschule und den darauf aufbauenden Medienentwicklungsplan des Schulträgers
Vorlage
VZD/2539/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem vorliegenden Medienbildungskonzept (MBK) sowie dem vorliegenden Medienentwicklungsplan (MEP) mit Stand vom 11.08.2022 für die Grundschule „De Likedeeler“ Rövershagen ohne Änderungen/Ergänzungen zu. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Fördermittelantrag inkl. der weiteren Antragsdokumente (Formblätter, Bestätigung Support, … usw.) zu unterzeichnen.

Die Fördermittel in Höhe von max. 120.670,00€ sollen vollständig ausgeschöpft werden.

Bei positiver Bescheidung wird das Vergabeverfahren sowie die Umsetzung des MEP auf den Weg gebracht.

Die Gemeindevertretung Rövershagen befürwortet die Anschaffung aller 16 interaktiven Tafeln sowie eines 2. Klassensatzes mobiler Endgeräte im Haushaltsjahr 2023 und wird die entsprechenden finanziellen Mittel i.H.v. voraussichtlich 91.500€ in den Haushalt 2023 einstellen. 

Um die Umsetzung der angedachten Maßnahmen laut MEP vornehmen zu können, werden die erforderlichen finanziellen Mittel (Erhöhung der laufenden Kosten, der Investitionskosten und auch der Abschreibungen) – vorbehaltlich der Verabschiedung der entsprechenden Haushalte – in den Haushalt 2023 und in den Folgejahren eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Mit dem „DigitalPakt Schule 2019-2024“ wollen Bund und Länder die infrastrukturellen Voraussetzungen der Schulen verbessern. Hierbei handelt es sich um ein breit angelegtes Förderprogramm des Bundes, welches den Ländern Fördermittel für die digitale Infrastruktur der Schulen zur Verfügung stellen soll.

Hintergrund ist u.a. die Umsetzung der 2016 beschlossenen Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) „Bildung in der digitalen Welt“. Das Ziel ist hierbei, dass jedes Kind, das im Sommer 2018 eingeschult wurde oder in den Sekundarbereich I eingetreten ist, während seiner Schullaufbahn eine umfassende Medienkompetenzbildung erhalten soll. Die finanziellen Mittel aus dem DigitalPakt sollen dabei unterstützen, dass alle Schüler/innen, wenn es pädagogisch sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung nutzen können. Zentral aber für den Erfolg digitaler Bildung bleibt die Pädagogik. Diese steht vor der Technik.

Dieses drückt sich konkret darin aus, dass mit der Umsetzung des „DigitalPakt Schule 2019-2024“ Schulträger und Schule gemeinsam aufgerufen sind, die Ausstattung der Schulen nicht allein am finanziellen Spielraum auszurichten, sondern auf der Grundlage eines Medienbildungskonzeptes (MBK) der Schule. Das Vorliegen dieses MBKs ist zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel.

Eine Förderung des Ausbaus der IT-Infrastruktur der Schulen aus Bundesmitteln erfolgt ausschließlich auf Antrag des jeweiligen Schulträgers. Dazu hat der Schulträger einen Medienentwicklungsplan (MEP) einzureichen, dessen verbindlicher Bestandteil das o.g. Medienbildungskonzept (MBK) der jeweiligen Schule ist.

Da ohne das Vorliegen eines MBKs und eines MEPs die Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schulen nicht möglich ist, wurden diese in den vergangenen Monaten erarbeitet und liegen nunmehr zur Beschlussfassung vor. 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ läuft in dem Zeitraum von 2019 – 2024. Um alle Schulen zu erreichen, jährlich ein etwa gleichmäßiges Antragsvolumen zu generieren und die medienpädagogische Beratung bei der Erstellung der MBKs sowie die Fortbildung aller Lehrkräfte unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten der Multiplikatoren und Regionalbeauftragten sicherzustellen, wurde in einer entsprechenden Roll-Out-Planung die Förderreihenfolge der Schulen gemeinsam abgestimmt. Die Grundschule Rövershagen wurde für das Jahr 2022 vorgeschlagen.

 

Insgesamt steht für die Grundschule Rövershagen eine Fördermittelsumme in Höhe von maximal 120.670,00€ zur Verfügung. Diese setzt sich entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPakt FöRL M-V) aus einem Sockelbetrag in Höhe von 40.000,00€ zusammen, den alle Grundschulen erhalten. Hinzu kommt ein Schülersatz in Höhe von insgesamt 69.700,00€ (340€ x 205 Schüler/innen (Grundlage: Schülerzahl aus dem Schuljahr 2017/18)). Dies ergibt eine Gesamtsumme in Höhe von 109.700,00€ aus Bundesmitteln. Ebenfalls kommt eine Zuwendung durch das Land in Höhe von 10.970,00€ hinzu (10% der Bundesmittel). Somit ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 120.670,00€.

 

Das Medienbildungskonzept (MBK) der Grundschule Rövershagen (siehe Anlage 1) stellt die pädagogischen Anforderungen der Schule dar. So wird insbesondere auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die IT-Ausstattung sowie Ausstattungsbedarf, aber auch auf das Fortbildungskonzept sowie die Zeitplanung/Meilensteine eingegangen.

Die Schulkonferenz hat dem vorliegenden MBK auf seiner Sitzung am 30.09.2021 mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Der Medienentwicklungsplan (MEP) für die Grundschule Rövershagen (siehe Anlage 2) beschreibt neben dem Bezug zum MBK / dem pädagogischen Rahmen vorrangig das technische Konzept, den Betrieb & Service, die Fortbildung sowie die Finanzierung inkl. Umsetzungsplan.

Der MEP ist als Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss.

 

Im Rahmen der Fördermittel des DigitalPakts Schule werden in erster Linie die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Herstellung der erforderlichen LAN- und WLAN-Zugänge sowie einer funktionierenden digitalen Vernetzung zwischen Schulaltbau und Schulneubau finanziert.

Des Weiteren ist hierzu die Anschaffung von Access Points, WLAN-Controller, PoE Switch, Sicherheitsgateway, Patchkabel sowie ein Schulserver erforderlich.

 

Zudem sollen insgesamt 16 interaktive Tafeln (für alle Räume) angeschafft werden.

 

Ebenfalls soll ein weiterer Klassensatz mobiler Endgeräte inkl. Ladewagen angeschafft werden. Ziel ist es, dass der Grundschule Rövershagen 2 Klassensätze mit mobilen Endgeräten und Ladewagen zur Verfügung stehen. So kann ein Ladewagen im EG und einer im OG genutzt werden. Ein erster Klassensatz mobiler Endgeräte wird noch im Haushaltsjahr 2022 angeschafft (entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushalt 2022 der Gemeinde eingeplant).

 

Entsprechend einer Grobkostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten für die o.g. Maßnahmen insgesamt auf 212.000€. Abzüglich der Fördermittel i.H.v. 120.670€ verbleiben Kosten i.H.v. 91.330€, die in den Haushalt 2023 der Gemeinde eingestellt werden müssten.

 

Sofern die Gemeinde diese finanziellen Mittel nicht oder nicht vollumfänglich in den Haushalt 2023 einstellen möchten, besteht die Möglichkeit, die Anzahl an interaktiven Tafeln zu reduzieren und ggf. 2024 weitere Tafeln anzuschaffen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Klassensatz mobiler Endgeräte auf das Jahr 2024 zu schieben.

Die Kosten für eine interaktive Tafel belaufen sich lt. Grobkostenschätzung auf ca. 6.500€. Die Kosten für den Klassensatz mobiler Endgeräte inkl. Ladewagen belaufen sich auf ca. 20.500€.

Sofern die Gemeinde keinerlei Eigenmittel in den Haushalt 2023 einstellen möchte, wäre neben der baulichen Maßnahme nur die Anschaffung von 5-6 interaktiven Tafeln möglich. Die restlichen Tafeln sowie der Klassensatz mobiler Endgeräte könnte dann nicht mehr angeschafft werden. Dieses wäre jedoch für die pädagogische Arbeit an der Grundschule nicht sinnvoll und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.


Die Gemeindevertretung Rövershagen muss nun entscheiden, ob die Zustimmung zum vorliegenden MBK und MEP erteilt wird und die Beantragung der Fördermittel erfolgen kann.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 15.08.2022:

Die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport hat nicht stattgefunden.

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.08.2022:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Die vollumfängliche Umsetzung des MEP ist für die Gemeinde mit Kosten in Höhe von ca. 91.500€ verbunden. Diese finanziellen Mittel müssten in den Haushalt 2023 eingestellt werden. 

Zudem erhöhen sich mit der Umsetzung des DigitalPakts auch die laufenden Kosten (Wartung, Support, Strom, … usw.) sowie die Investitionskosten für weitere Investitionen durch technische Neuerungen in den Folgejahren. Weitere Folgekosten in Form von Abschreibungen werden den Ergebnishaushalt belasten (siehe MEP).