Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem
Bauantrag zur
Errichtung eines Wohnhauses, eines Yoga/Eventraumes, Lagerraum und Stellplätzen
auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu
erteilen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage/n:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Bauantrag
zur Errichtung
eines Wohnhauses, einen Yoga/Eventraumes, Lagerraum und Stellplätzen auf dem Flurstück
27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde hat sich nun zum dritten Mal mit
der Bebauung dieses Grundstückes zu befassen.
Die Errichtung eines Wohnhauses und eines
Eventraumes sowie Nebengelass wurde durch die Gemeinde und den Landkreis
Güstrow positiv entschieden.
Der sich anschließende Bauantrag – ohne
Bindungswirkung zum Vorbescheid – wurde abgelehnt.
Nunmehr liegt der Gemeinde ein Bauantrag vor,
der das Gebäude der Gaststätte um einen Lagerraum ergänzt und ein Wohnhaus
angrenzend an die Innenbereichssatzungsgrenze sowie den Yoga/Eventraum zwischen
Gaststätte und Wohnhaus zum Inhalt hat. An der nördlichen Grundstücksgrenze
sind die Stellplätze vorgesehen.
Zwischen Gaststätte und Yoga/Eventraum sind die
Gebäude voneinander getrennt.
Zwar kommt nun das Lager für die Gaststätte
hinzu, jedoch wurden zwischenzeitlich alle vorhandenen Nebengebäude
zurückgebaut.
Eine Vorabstimmung mit dem Landkreis
signalisiert die Genehmigungsfähigkeit des beschriebenen Vorhabens.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche
Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 34 BauGB zu
erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 15.08.2022:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses, eines Yoga/Eventraumes, Lagerraum und Stellplätzen auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.