Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über den Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses, einen Yoga/Eventraum, Lagerraum und Stellplätze auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
Vorlage
VBE/2537/2022/GRÖ
Aktenzeichen
BA Wohnhaus,Evenraum,Lager,Stellplätze
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses, eines Yoga/Eventraumes, Lagerraum und Stellplätzen auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

Anlage/n:

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses, einen Yoga/Eventraumes, Lagerraum und Stellplätzen auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zur Stellungnahme vor.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gemeinde hat sich nun zum dritten Mal mit der Bebauung dieses Grundstückes zu befassen.

Die Errichtung eines Wohnhauses und eines Eventraumes sowie Nebengelass wurde durch die Gemeinde und den Landkreis Güstrow positiv entschieden.

Der sich anschließende Bauantrag – ohne Bindungswirkung zum Vorbescheid – wurde abgelehnt.

Nunmehr liegt der Gemeinde ein Bauantrag vor, der das Gebäude der Gaststätte um einen Lagerraum ergänzt und ein Wohnhaus angrenzend an die Innenbereichssatzungsgrenze sowie den Yoga/Eventraum zwischen Gaststätte und Wohnhaus zum Inhalt hat. An der nördlichen Grundstücksgrenze sind die Stellplätze vorgesehen.

Zwischen Gaststätte und Yoga/Eventraum sind die Gebäude voneinander getrennt.

Zwar kommt nun das Lager für die Gaststätte hinzu, jedoch wurden zwischenzeitlich alle vorhandenen Nebengebäude zurückgebaut.

Eine Vorabstimmung mit dem Landkreis signalisiert die Genehmigungsfähigkeit des beschriebenen Vorhabens.

 

Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 34 BauGB zu erteilen.

 


 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 15.08.2022:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses, eines Yoga/Eventraumes, Lagerraum und Stellplätzen auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.