Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Schuljahre 2022/23 - 2026/27
Vorlage
VZD/3022/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch befürwortet den Entwurf des Landkreises Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 – 2026/27 für die Grundschule Bentwisch vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz.

Die Bestandssicherheit ist für den Planungszeitraum bis 2026/27 fast ausschließlich mit einer Zweizügigkeit aller Klassenstufen gegeben. Das Modell des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in Lerngruppen wird hierbei berücksichtigt.

Auch im Prognosezeitraum bis 2034/35 ist die Bestandssicherheit gegeben und setzt sich zunächst mit einer Zweizügigkeit aller Klassenstufen fort.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.07.2022, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 14.07.2022, hat der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, den Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 – 2026/27 zugesandt.

Gemäß § 107 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. der Schulentwicklungsplanungsverordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft sowie im Benehmen mit den Gemeinden, die Schulträger sind, […] für das Schulnetz ihres Landkreises oder des Gebietes der kreisfreien Stadt zuständig. Sie haben als Planungsträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen sowie fortzuschreiben.

Da die Gemeinde Bentwisch entsprechend § 103 Abs. 1 SchulG M-V Schulträger der Grundschule Bentwisch ist, ist das Benehmen mit der Gemeinde Bentwisch zu o.g. Entwurf des Schulentwicklungsplanes herzustellen. 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, hat auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklung der Schülerzahlen und Analyse des bestehenden Schulnetzes im Landkreis den Entwurf eines Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 – 2026/27 erstellt.

 

Für die Grundschule Bentwisch ist die Bestandssicherheit langfristig gegeben. Die Klassen werden im Planungszeitraum bis 2026/27 in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 fast ausschließlich zweizügig geführt (siehe Anlage). Das Modell des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in Lerngruppen wurde hierbei berücksichtigt. Auch im Prognosezeitraum setzt sich diese Zweizügigkeit zunächst fort.

 

Da dies den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, empfiehlt die Verwaltung, dem o.g. Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock zuzustimmen.

Anmerkung: Im 1. Entwurf des Schulentwicklungsplanes wurde zunächst jede Lerngruppe einzeln dargestellt. Dies ergab dann jedoch eine Klassenzügigkeit von 16 (eine Vierzügigkeit in jeder Jahrgangsstufe), was zu Irritationen geführt hat und auch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Daher wurde diese Darstellungsweise wieder verworfen. 

Als Beispiel: Lerngruppe 1 und Lerngruppe 2a wurden einzeln dargestellt, wodurch sich in der Darstellung 2 Klassen ergeben haben. Dies ist so jedoch nicht korrekt, da diese beiden Lerngruppen gemeinsam unterrichtet werden und daher 1 Klasse darstellen.

 

Entsprechend § 1 Abs. 5 Satz 3 Schulentwicklungsplanungsverordnung haben die Schulträger die Schulkonferenz anzuhören. Aufgrund der Sommerferien konnte eine entsprechende Anhörung bisher nicht erfolgen. Da die Bestandssicherheit der Grundschule Bentwisch im Planungs- als auch im Prognosezeitraum gegeben ist, wird von einer Zustimmung der Schulkonferenz ausgegangen. Ein aktueller Termin für die nächste Schulkonferenzsitzung war bei Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht bekannt. Es wurde der Grundschule jedoch mitgeteilt, dass diese nach Möglichkeit noch im August stattfinden muss, da der Abgabetermin für die Beschlüsse/Stellungnahmen gegenüber dem Landkreis Rostock auf den 05.09.2022 festgesetzt wurde.

 

Anmerkung: Auf den Rechtschreibfehler bei „Albertsdorf“ wurde das Schulverwaltungs- und Kulturamt bereits hingewiesen. Zudem wurde um Ergänzung der digitalen Ausstattung gebeten, indem die bestehenden interaktiven Tafeln ebenfalls mit aufgezählt werden.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich.