Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch befürwortet
den Entwurf des Landkreises Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, zur
Schulentwicklungsplanung des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2022/23 – 2026/27 für die Grundschule Bentwisch vorbehaltlich der
Zustimmung der Schulkonferenz.
Die Bestandssicherheit ist für den
Planungszeitraum bis 2026/27 fast ausschließlich mit einer Zweizügigkeit aller
Klassenstufen gegeben. Das Modell des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in
Lerngruppen wird hierbei berücksichtigt.
Auch im Prognosezeitraum bis 2034/35 ist die
Bestandssicherheit gegeben und setzt sich zunächst mit einer Zweizügigkeit
aller Klassenstufen fort.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.07.2022, im Amt Rostocker
Heide eingegangen am 14.07.2022, hat der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs-
und Kulturamt, den Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock
für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 – 2026/27 zugesandt.
Gemäß § 107 des Schulgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. der Schulentwicklungsplanungsverordnung sind die
Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulentwicklungsplanung der Schulen
in eigener Trägerschaft sowie im Benehmen mit den Gemeinden, die
Schulträger sind, […] für das Schulnetz ihres Landkreises oder des
Gebietes der kreisfreien Stadt zuständig. Sie haben als Planungsträger
Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen sowie
fortzuschreiben.
Da die Gemeinde Bentwisch entsprechend § 103
Abs. 1 SchulG M-V Schulträger der Grundschule Bentwisch ist, ist das Benehmen
mit der Gemeinde Bentwisch zu o.g. Entwurf des Schulentwicklungsplanes
herzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs- und
Kulturamt, hat auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklung der
Schülerzahlen und Analyse des bestehenden Schulnetzes im Landkreis den Entwurf
eines Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 –
2026/27 erstellt.
Für die Grundschule Bentwisch ist die
Bestandssicherheit langfristig gegeben. Die Klassen werden im Planungszeitraum
bis 2026/27 in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 fast ausschließlich zweizügig
geführt (siehe Anlage). Das Modell des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in
Lerngruppen wurde hierbei berücksichtigt. Auch im Prognosezeitraum setzt sich
diese Zweizügigkeit zunächst fort.
Da dies den tatsächlichen Gegebenheiten
entspricht, empfiehlt die Verwaltung, dem o.g. Entwurf des
Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock zuzustimmen.
Anmerkung: Im 1. Entwurf des
Schulentwicklungsplanes wurde zunächst jede Lerngruppe einzeln dargestellt.
Dies ergab dann jedoch eine Klassenzügigkeit von 16 (eine Vierzügigkeit in
jeder Jahrgangsstufe), was zu Irritationen geführt hat und auch nicht den
tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Daher wurde diese Darstellungsweise
wieder verworfen.
Als Beispiel: Lerngruppe 1 und Lerngruppe 2a
wurden einzeln dargestellt, wodurch sich in der Darstellung 2 Klassen ergeben
haben. Dies ist so jedoch nicht korrekt, da diese beiden Lerngruppen gemeinsam
unterrichtet werden und daher 1 Klasse darstellen.
Entsprechend § 1 Abs. 5 Satz 3
Schulentwicklungsplanungsverordnung haben die Schulträger die Schulkonferenz
anzuhören. Aufgrund der Sommerferien konnte eine entsprechende Anhörung bisher
nicht erfolgen. Da die Bestandssicherheit der Grundschule Bentwisch im
Planungs- als auch im Prognosezeitraum gegeben ist, wird von einer Zustimmung
der Schulkonferenz ausgegangen. Ein aktueller Termin für die nächste
Schulkonferenzsitzung war bei Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht
bekannt. Es wurde der Grundschule jedoch mitgeteilt, dass diese nach
Möglichkeit noch im August stattfinden muss, da der Abgabetermin für die
Beschlüsse/Stellungnahmen gegenüber dem Landkreis Rostock auf den 05.09.2022
festgesetzt wurde.
Anmerkung: Auf den Rechtschreibfehler bei
„Albertsdorf“ wurde das Schulverwaltungs- und Kulturamt bereits hingewiesen.
Zudem wurde um Ergänzung der digitalen Ausstattung gebeten, indem die
bestehenden interaktiven Tafeln ebenfalls mit aufgezählt werden.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich.