Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den Antrag von Herrn Siegfried Heinze aus 48356 Nordwalde auf Verwendung des
Gemeindewappens zu nicht kommerziellen Zwecken statt zu geben. Herr Heinze darf
das Wappen auf seiner Homepage veröffentlichen, wenn folgender Hinweis
zusätzlich neben dem Wappen dargestellt wird: „Die Verwendung des Wappens der
Gemeinde Rövershagen durch Dritte bedarf der Genehmigung durch die
Bürgermeisterin.“
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die
entsprechende Genehmigung gegenüber Herrn Heinze auszusprechen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage/n:
Sachverhalt:
Am 25.07.2022 hat die Bürgermeisterin angefügte Anfrage auf Verwendung
des Gemeindewappens erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 1 Absatz 4 Hauptsatzung der Gemeinde
Rövershagen bedarf die Verwendung des Wappens und Dienstsiegels durch Dritte
der Genehmigung durch die Bürgermeisterin.
Die Bürgermeisterin möchte den vorliegenden Fall nicht allein entscheiden, deshalb wird der Sachverhalt zur Beratung vorgelegt.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich
keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.
Stellungnahme des
Haupt- und Finanzausschusses vom 22.08.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen, den Antrag von Herrn Siegfried Heinze aus 48356
Nordwalde auf Verwendung des Gemeindewappens zu nicht kommerziellen Zwecken
statt zu geben. Herr Heinze darf das Wappen auf seiner Homepage
veröffentlichen, wenn folgender Hinweis zusätzlich neben dem Wappen dargestellt
wird: „Die Verwendung des Wappens der Gemeinde Rövershagen durch Dritte bedarf
der Genehmigung durch die Bürgermeisterin.“
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die
entsprechende Genehmigung gegenüber Herrn Heinze auszusprechen.