Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über den Antrag auf Verwendung des Gemeindewappens
Vorlage
VZD/2536/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Antrag von Herrn Siegfried Heinze aus 48356 Nordwalde auf Verwendung des Gemeindewappens zu nicht kommerziellen Zwecken statt zu geben. Herr Heinze darf das Wappen auf seiner Homepage veröffentlichen, wenn folgender Hinweis zusätzlich neben dem Wappen dargestellt wird: „Die Verwendung des Wappens der Gemeinde Rövershagen durch Dritte bedarf der Genehmigung durch die Bürgermeisterin.“

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechende Genehmigung gegenüber Herrn Heinze auszusprechen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Anlage/n:

 


Sachverhalt:

 

Am 25.07.2022 hat die Bürgermeisterin angefügte Anfrage auf Verwendung des Gemeindewappens erhalten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß § 1 Absatz 4 Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen bedarf die Verwendung des Wappens und Dienstsiegels durch Dritte der Genehmigung durch die Bürgermeisterin.

Die Bürgermeisterin möchte den vorliegenden Fall nicht allein entscheiden, deshalb wird der Sachverhalt zur Beratung vorgelegt.


Finanzierung:

 

Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.08.2022:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den Antrag von Herrn Siegfried Heinze aus 48356 Nordwalde auf Verwendung des Gemeindewappens zu nicht kommerziellen Zwecken statt zu geben. Herr Heinze darf das Wappen auf seiner Homepage veröffentlichen, wenn folgender Hinweis zusätzlich neben dem Wappen dargestellt wird: „Die Verwendung des Wappens der Gemeinde Rövershagen durch Dritte bedarf der Genehmigung durch die Bürgermeisterin.“

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechende Genehmigung gegenüber Herrn Heinze auszusprechen.