Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen befürwortet
den Entwurf des Landkreises Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, zur
Schulentwicklungsplanung des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für die Grundschule Rövershagen.
Die Bestandssicherheit ist für den Planungszeitraum
bis 2026/27 fast ausschließlich mit einer Dreizügigkeit aller Klassenstufen
gegeben.
Auch im Prognosezeitraum bis 2034/35 ist die
Bestandssicherheit gegeben und setzt sich zunächst mit einer Dreizügigkeit
aller Klassenstufen fort.
Neben den Kindern im Einschulungsalter aus dem
eigenen Einzugsbereich werden weitere 20% von anderen Einzugsbereichen
angenommen (überwiegend aus dem nordöstlichen Teil Rostocks).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.07.2022, im Amt Rostocker
Heide eingegangen am 14.07.2022, hat der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs-
und Kulturamt, den Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock
für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 zugesandt.
Gemäß § 107 des Schulgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. der Schulentwicklungsplanungsverordnung sind die
Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulentwicklungsplanung der Schulen
in eigener Trägerschaft sowie im Benehmen mit den Gemeinden, die
Schulträger sind, […] für das Schulnetz ihres Landkreises oder des
Gebietes der kreisfreien Stadt zuständig. Sie haben als Planungsträger
Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen sowie fortzuschreiben.
Da die Gemeinde Rövershagen entsprechend § 103
Abs. 1 Punkt 1 SchulG M-V Schulträger der Grundschule Rövershagen ist, ist das
Benehmen mit der Gemeinde Rövershagen zu o.g. Entwurf des
Schulentwicklungsplanes herzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Landkreis Rostock, Schulverwaltung- und
Kulturamt, hat auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklung der
Schülerzahlen und Analyse des bestehenden Schulnetzes im Landkreis den Entwurf
eines Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23
bis 2026/27 erstellt.
Für die Grundschule Rövershagen ist die
Bestandssicherheit langfristig gegeben. Die Klassen werden im Planungszeitraum
bis 2026/27 in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 fast ausschließlich dreizügig
geführt (siehe Anlage). Auch im Prognosezeitraum setzt sich diese Dreizügigkeit
zunächst fort.
Da dies den tatsächlichen Gegebenheiten
entspricht, empfiehlt die Verwaltung dem o.g. Entwurf des
Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock zuzustimmen.
Entsprechend § 1 Abs. 5 Satz 3
Schulentwicklungsplanungsverordnung haben die Schulträger die Schulkonferenz
anzuhören. Eine entsprechende Sitzung der Schulkonferenz hat am 18.08.2022
stattgefunden. Die entsprechende Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
15.08.2022:
Die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend,
Kultur und Sport hat nicht stattgefunden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.08.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich.