Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Schuljahre 2022/23 - 2026/27
Vorlage
VZD/2535/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen befürwortet den Entwurf des Landkreises Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für die Grundschule Rövershagen.

Die Bestandssicherheit ist für den Planungszeitraum bis 2026/27 fast ausschließlich mit einer Dreizügigkeit aller Klassenstufen gegeben.

Auch im Prognosezeitraum bis 2034/35 ist die Bestandssicherheit gegeben und setzt sich zunächst mit einer Dreizügigkeit aller Klassenstufen fort.

Neben den Kindern im Einschulungsalter aus dem eigenen Einzugsbereich werden weitere 20% von anderen Einzugsbereichen angenommen (überwiegend aus dem nordöstlichen Teil Rostocks).

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.07.2022, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 14.07.2022, hat der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, den Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 zugesandt.

Gemäß § 107 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. der Schulentwicklungsplanungsverordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft sowie im Benehmen mit den Gemeinden, die Schulträger sind, […] für das Schulnetz ihres Landkreises oder des Gebietes der kreisfreien Stadt zuständig. Sie haben als Planungsträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen sowie fortzuschreiben.

Da die Gemeinde Rövershagen entsprechend § 103 Abs. 1 Punkt 1 SchulG M-V Schulträger der Grundschule Rövershagen ist, ist das Benehmen mit der Gemeinde Rövershagen zu o.g. Entwurf des Schulentwicklungsplanes herzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Landkreis Rostock, Schulverwaltung- und Kulturamt, hat auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklung der Schülerzahlen und Analyse des bestehenden Schulnetzes im Landkreis den Entwurf eines Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 erstellt.

 

Für die Grundschule Rövershagen ist die Bestandssicherheit langfristig gegeben. Die Klassen werden im Planungszeitraum bis 2026/27 in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 fast ausschließlich dreizügig geführt (siehe Anlage). Auch im Prognosezeitraum setzt sich diese Dreizügigkeit zunächst fort.

 

Da dies den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, empfiehlt die Verwaltung dem o.g. Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock zuzustimmen.

 

Entsprechend § 1 Abs. 5 Satz 3 Schulentwicklungsplanungsverordnung haben die Schulträger die Schulkonferenz anzuhören. Eine entsprechende Sitzung der Schulkonferenz hat am 18.08.2022 stattgefunden. Die entsprechende Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 15.08.2022:

Die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport hat nicht stattgefunden.

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.08.2022:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich.