Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB der Voranfrage zur Nutzungsänderung
einer Bestandsscheune auf dem Flurstück 38/6 der Flur 1 Gemarkung zum Wohnen
das emeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage/n:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB die Voranfrage
zur Nutzungsänderung einer Bestandsscheune auf dem Flurstück 38/6 der Flur 1
Gemarkung zum Wohnen zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorhabenstandort liegt innerhalb des
Bebauungszusammenhangs der Ortslage Behnkenhagen.
Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Die Erschließung ist gesichert.
Zwar werden bauordnungsrechtlich von der
Gemeinde nicht zu beurteilende Abstandsflächen unterschritten, auf Grund der
Lage der Scheune falle diese jedoch auf eine öffentliche Verkehrsanlage. Diese
darf bis zur Mitte durch Abstandsflächen überlagert werden. Einer extra
Zustimmung bedarf es nicht.
Seitens der Verwaltung steht dem beantragten Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB keine Einwände entgegen.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 15.08.2022:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Nutzungsänderung einer Bestandsscheune
auf dem Flurstück 38/6 der Flur 1 Gemarkung zum Wohnen das emeindliche
Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.