Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Voranfrage zur Nutzungsänderung einer Bestandsscheune auf dem Flurstück 38/6 der Flur 1 Gemarkung zum Wohnen
Vorlage
VBE/2532/2022/GRÖ
Aktenzeichen
VA NÄ Bestandsscheune zum Wohnen
Art
BV Gemeinden

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Nutzungsänderung einer Bestandsscheune auf dem Flurstück 38/6 der Flur 1 Gemarkung zum Wohnen das emeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

Anlage/n:


Sachverhalt:

 

Der Gemeindevertretung liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB die Voranfrage zur Nutzungsänderung einer Bestandsscheune auf dem Flurstück 38/6 der Flur 1 Gemarkung zum Wohnen zur Stellungnahme vor.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Vorhabenstandort liegt innerhalb des Bebauungszusammenhangs der Ortslage Behnkenhagen.

Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Die Erschließung ist gesichert.

Zwar werden bauordnungsrechtlich von der Gemeinde nicht zu beurteilende Abstandsflächen unterschritten, auf Grund der Lage der Scheune falle diese jedoch auf eine öffentliche Verkehrsanlage. Diese darf bis zur Mitte durch Abstandsflächen überlagert werden. Einer extra Zustimmung bedarf es nicht.

Seitens der Verwaltung steht dem beantragten Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB keine Einwände entgegen.


Stellungnahme des Bauausschusses vom 15.08.2022:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Nutzungsänderung einer Bestandsscheune auf dem Flurstück 38/6 der Flur 1 Gemarkung zum Wohnen das emeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.