Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen zum geplanten Ersetzen des versagten gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer LED Werbewand auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
Vorlage
VBE/2529/2022/GRÖ
Aktenzeichen
Widerspruch LED Werbenlage
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Anhörung auf Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 71 LBauO M-V im Rahmen des Widerspruchsverfahren bei ihrer abgegebenen Stellungnahme zum Vorhaben:

Ist es möglich eine LED Werbewand auf dem Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 27/3 zu platzieren, direkt an der Grenze zur Straße bzw. Gehweg?

zu bleiben.

 

Die Gemeinde hat sich schon seit längerer Zeit mit dieser Thematik der Fremdwerbung in den Ortslagen beschäftigt. Eine regelnde Satzung ist in der Bearbeitung.

Die beantragte Werbewand würde den Regeln dieser Satzung widersprechen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

 

 

Anlage/n:


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat im vergangenen Jahr mit Beschluss VBE/2412/2021/GRÖ die Voranfrage zur Errichtung einer LED Werbewand auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen abgelehnt.

Der Antragsteller legte gegen die Ablehnung des Vorbescheides Widerspruch ein. Nunmehr plant die Untere Bauaufsichtsbehörde das nicht erteilte Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen.

Der Gemeinde wird im Rahmen der Anhörung Gelegenheit gegeben, erneut über den Antrag zu beraten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Begründung des Landkreises zum geplanten Ersetzen des Einvernehmens liegt in der Anlage bei.

Auch wenn man in einigen Punkten, z.B. die Wildwerbung an den Lichtmasten den Ausführungen widersprechen kann, bleibt in der Summe der Argumente, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Kriterien wie Einfügen, Ansicht, Ortsbildschädigung, erste LED-Werbeanlage … lassen sich nicht in ausreichendem Maße heranziehen, da der Gesetzgeber diesbezüglich nicht unterscheidet.

Werbeanlage ist Werbeanlage. Egal ob analog oder digital.

 

Es bleibt also zu entscheiden, ob die Gemeinde bei ihrer Ablehnung bleibt oder ob sie bauplanungsrechtlich zustimmt.

Forderungen wie keine Blendwirkung, nachts Abschaltung etc., können als Hinweis gegeben werden, die Genehmigungsbehörde muss diese jedoch nicht übernehmen.

 

Solche Regelungen wären nur in einer Satzung (Satzung über Zulässigkeit von Werbeanlagen) zu definieren.

In der Anlage eine Mustersatzung die entsprechend den Belangen der Gemeinde anzupassen wäre.

 

Die Verwaltung empfiehlt bei der Ablehnung der Werbewand zu bleiben und dies mit der Aufstellung einer Werbesatzung zu begründen, die u.a. zum Ziel haben wird, dass LED-Werbeanlagen innerhalb der geschlossenen Ortslagen des Hauptortes und in den Ortslagen der Ortsteile gänzlich ausgeschlossen werden sollen.

Der Aufstellungsbeschluss sollte dann in derselben Gemeindevertretersitzung gefasst werden.

Im nächsten BA am 19.09.2022 sollte die Satzung formuliert und in der GVS am 17.10.2022 beschlossen werden.

 

Falls Sie dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen möchten, bleibt zu entscheiden, ob dem Antrag zugestimmt wird oder die Gemeinde bei ihrer ablehnenden Stellungnahme bleibt, die dann durch den Landkreis durch eine Zustimmung ersetzt wird.


Stellungnahme des Bauausschusses vom 15.08.2022:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, im Rahmen der Anhörung auf Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 71 LBauO M-V im Rahmen des Widerspruchsverfahren bei ihrer abgegebenen Stellungnahme zum Vorhaben:

Ist es möglich eine LED Werbewand auf dem Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 27/3 zu platzieren, direkt an der Grenze zur Straße bzw. Gehweg?

zu bleiben.

 

Die Gemeinde hat sich schon seit längerer Zeit mit dieser Thematik der Fremdwerbung in den Ortslagen beschäftigt. Eine regelnde Satzung ist in der Bearbeitung.

Die beantragte Werbewand würde den Regeln dieser Satzung widersprechen.