Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Beauftragung der Planungsleistungen der Radverkehrsanlage und der Landschaftspflegerischen
Begleit- und Ausführungsplanung des Ingenieurbüro Voss & Muderack in Höhe
von insgesamt 152.732,21 €. Die
Planungskosten in Höhe von 152.732,21 € müssen aus dem Produktkonto
01.54100.7853205 finanziert und in den Nachtragshaushalt der Gemeinde
eingestellt werden. Die Baukosten in Höhe von 1.030.267,79 € sind mit einem
Sperrvermerk in Abhängigkeit der positiven Zuwendung und in Abhängigkeit der
Finanzierung der Eigenmittel in den Haushalt 2023 einzustellen.
Sachverhalt:
Die ehemalige Gemeinde Klein Kussewitz hatte geplant einen Radweg von der
B 105 bis nach Klein Kussewitz zu errichten. Für dieses Projekt wurde 2015 eine
Vereinbarung mit dem Landkreis Rostock geschlossen. Die Baudurchführung sollte
im Jahr 2016 erfolgen. Die Kosten für den Grunderwerb, der Ausgleichspflanzung,
der Planungsleistungen und der Bauausführung sollte gänzlich die Gemeinde
tragen. Nach Beendigung der Maßnahme sollte der Radweg und deren Flächen an den
Landkreis übergeben werden.
Die Verwaltung hat im Jahr 2021 einen Fördermittelantrag für die
Herstellung einer Radverkehrsanlage von der B105 über Klein Kussewitz bis nach
Groß Kussewitz beim Landesförderinstitut gestellt. Nach Aussagen der
Fördermittelstelle könnte eine Förderung erfolgen. Für die Förderzusage muss
die Gemeinde aber die Erlaubnis bekommen die Radverkehrsanlage zu errichten.
Dafür wird eine detaillierte Planung benötigt.
Die Verwaltung hat dafür Angebote bei verschiedenen Planungsbüros
eingeholt.
Das wirtschaftlichste Angebot für die Planung hat das Ingenieurbüro Voss
& Muderack GmbH aus Marlow abgegeben. Für die Planung des Radweges beläuft
sich die Angebotssumme auf 125.437,32 € und für die Planung des
Landschaftspflegerischen Begleitplan und deren Ausführungsplanung auf 27.294,89
€. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sind auf 1.183.000,00 € geschätzt. Davon
können laut Förderrichtlinie 75 % gefördert werden. Die Fördersumme betrage
daher 887.250,00 € bei Eigenmitteln in Höhe von 295.750,00 € für die Gemeinde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Bentwisch die Beauftragung der Planungsleistungen unter der Bedingung, dass die
Maßnahme im Finanzhaushalt der Gemeinde dargestellt werden kann. Die
Planungsleistungen wurden ausgeschrieben, damit diese Leistungen förderfähig
sind, bei einer möglichen Förderung durch das Landesförderinstitut. Die Kosten
der Planungsleistungen müssten bei einer Absage der Förderung von der Gemeinde
getragen werden.
Finanzierung:
Für die Planungsleistungen wurden keine
finanziellen Mittel in den Haushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch eingestellt.
Die Planungskosten in Höhe von 152.732,21 € müssen aus dem Produktkonto
01.54100.7853205 finanziert werden und sind in den Nachtragshaushalt der
Gemeinde einzustellen. Die Baukosten in Höhe von 1.030.267,79 € sind mit einem
Sperrvermerk in Abhängigkeit der positiven Zuwendung und in Abhängigkeit der
Finanzierung der Eigenmittel in den Haushalt 2023 einzustellen.