Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Beauftragung von Planungsleistungen zum Bau einer Radverkehrsanlage von Groß Kussewitz zur B105 über Klein Kussewitz
Vorlage
VBE/3000/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Beauftragung der Planungsleistungen der Radverkehrsanlage und der Landschaftspflegerischen Begleit- und Ausführungsplanung des Ingenieurbüro Voss & Muderack in Höhe von insgesamt 152.732,21 €. Die Planungskosten in Höhe von 152.732,21 € müssen aus dem Produktkonto 01.54100.7853205 finanziert und in den Nachtragshaushalt der Gemeinde eingestellt werden. Die Baukosten in Höhe von 1.030.267,79 € sind mit einem Sperrvermerk in Abhängigkeit der positiven Zuwendung und in Abhängigkeit der Finanzierung der Eigenmittel in den Haushalt 2023 einzustellen.

 


Sachverhalt:

Die ehemalige Gemeinde Klein Kussewitz hatte geplant einen Radweg von der B 105 bis nach Klein Kussewitz zu errichten. Für dieses Projekt wurde 2015 eine Vereinbarung mit dem Landkreis Rostock geschlossen. Die Baudurchführung sollte im Jahr 2016 erfolgen. Die Kosten für den Grunderwerb, der Ausgleichspflanzung, der Planungsleistungen und der Bauausführung sollte gänzlich die Gemeinde tragen. Nach Beendigung der Maßnahme sollte der Radweg und deren Flächen an den Landkreis übergeben werden.

 

Die Verwaltung hat im Jahr 2021 einen Fördermittelantrag für die Herstellung einer Radverkehrsanlage von der B105 über Klein Kussewitz bis nach Groß Kussewitz beim Landesförderinstitut gestellt. Nach Aussagen der Fördermittelstelle könnte eine Förderung erfolgen. Für die Förderzusage muss die Gemeinde aber die Erlaubnis bekommen die Radverkehrsanlage zu errichten. Dafür wird eine detaillierte Planung benötigt.

 

Die Verwaltung hat dafür Angebote bei verschiedenen Planungsbüros eingeholt.

Das wirtschaftlichste Angebot für die Planung hat das Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH aus Marlow abgegeben. Für die Planung des Radweges beläuft sich die Angebotssumme auf 125.437,32 € und für die Planung des Landschaftspflegerischen Begleitplan und deren Ausführungsplanung auf 27.294,89 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sind auf 1.183.000,00 € geschätzt. Davon können laut Förderrichtlinie 75 % gefördert werden. Die Fördersumme betrage daher 887.250,00 € bei Eigenmitteln in Höhe von 295.750,00 € für die Gemeinde.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch die Beauftragung der Planungsleistungen unter der Bedingung, dass die Maßnahme im Finanzhaushalt der Gemeinde dargestellt werden kann. Die Planungsleistungen wurden ausgeschrieben, damit diese Leistungen förderfähig sind, bei einer möglichen Förderung durch das Landesförderinstitut. Die Kosten der Planungsleistungen müssten bei einer Absage der Förderung von der Gemeinde getragen werden.

 


Finanzierung:

Für die Planungsleistungen wurden keine finanziellen Mittel in den Haushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch eingestellt. Die Planungskosten in Höhe von 152.732,21 € müssen aus dem Produktkonto 01.54100.7853205 finanziert werden und sind in den Nachtragshaushalt der Gemeinde einzustellen. Die Baukosten in Höhe von 1.030.267,79 € sind mit einem Sperrvermerk in Abhängigkeit der positiven Zuwendung und in Abhängigkeit der Finanzierung der Eigenmittel in den Haushalt 2023 einzustellen.