Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Entlassung des Ortswehrführers
Vorlage
VOA/2986/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

 

Herr Behm zeigte im Februar 2022 innerhalb der Wehr an, dass er sein Amt als Ortswehrführer zum nächsten möglichen Zeitpunkt/ Amtsantritt eines Nachfolgers aus persönlichen Gründen niederlegen möchte. Auf der Jahreshauptversammlung am 23.04.2022 wurde Herr Maik Kuhlmann zum neuen Ortswehrführer gewählt.

 

Die Gemeindevertretung muss die Entlassung vornehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Christian Behm, war in seiner Funktion als Ortswehrführer seit dem 08.03.2018 (Tag der Ernennung) tätig. Am 19.04.2018 wurde Herr Behm zudem als Gemeindewehrführer ernannt.

 

Gemäß § 12 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der Wehrleiter von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre gewählt. Für die gleiche Wahlzeit wird ebenfalls ein Stellvertreter gewählt.

 

Herr Behm war über 4 Jahre mit seiner Doppelfunktion für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch tätig. Aus persönlichen Gründen kann Herr Behm das Amt als Ortswehrführer nicht länger ausführen, möchte sich voll auf sein Amt als Gemeindewehrführer konzentrieren und bittet um Entlastung. 

 

Durch die rechtzeitige Verkündung von Herrn Behm zeigte sein Stellvertreter, Maik Kuhlmann, an, dass er die Funktion übernehmen würde und gab seinen Wahlvorschlag fristgerecht ab. Auf der Jahreshauptversammlung am 23.04.2022 erfolgte die Wahl von Maik Kuhlmann zum Ortswehrführer.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt Christian Behm, Bachweg in Harmstorf als Ortswehrführer zum 16.06.2022 zu entlassen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: