Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers
Vorlage
VOA/2985/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

 

Die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch hat auf der Jahreshauptversammlung am 23.04.2022 einen neuen stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

Der Kamerad, Felix Senftleben, gab seinen Wahlvorschlag zur Wahl als stellvertretender Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch mit Schreiben vom 19.03.2022 ab. Herr Felix Senftleben wurde auf der Jahreshauptversammlung am 23.04.2022 von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch mit der Anzahl der erforderlichen Stimmen gewählt. Die Wahl als stellvertretender Ortswehrführer muss durch die Gemeindevertretung bestätigt und der Kamerad, Felix Senftleben, zum stellvertretenden Ortswehrführer ernannt werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 23.04.2022 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch statt. Herr Christian Behm hatte bereits im Februar 2022 in der Wehr angezeigt, dass er das Amt als Ortswehführer aus persönlichen Gründen abgeben möchte und so reichte Herr Maik Kuhlmann seinen Wahlvorschlag zur Wahl als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch ein. Da Maik Kuhlmann das Amt als stellvertretender Ortswehführer innehatte und sich als Ortswehrführer aufstellen ließ, reichte Herr Senftleben seinen Wahlvorschlag zum stellvertretenden Ortswehrführer mit Schreiben vom 19.03.2022 fristgemäß und mit fünf gültigen Unterschriften von aktiven Mitgliedern ein. Der Wahlvorschlag lag dem Bürgermeister fristgerecht vor. Bei der Prüfung der Wählbarkeit des Kameraden gab es keine Beanstandungen.

 

Bei der Wahl am 23.04.2022 erreichte Felix Senftleben die erforderliche Mehrheit der Stimmenberechtigten. Der Kamerad wurde zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt und nahm die Wahl vor Ort persönlich an. Diese Mitgliederversammlung ist konform mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V sowie mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch.

Gemäß § 12 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der stellvertretende Ortswehrführer für 6 Jahre gewählt. Seine Amtszeit beginnt gem. § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch mit der Ernennung zum Ehrenbeamten durch den Bürgermeister.

Eine Ernennung kann nur für die Zukunft erfolgen. Demnach muss Felix Senftleben zum 16.06.2022 als stellvertretender Ortswehrführer ernannt werden. Der Kamerad muss für eine rechtmäßige Ernennung den Eid sprechen.

 

 

 

Finanzierung:

 

Im Produktkonto 12600.5019000 sind Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant. So wurden für den stellvertretenden Ortswehrführer im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 840,00 €

(12x 70 €) eingeplant. Die monatlichen 70 € ergeben sich aus der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V. Da die Funktion als stellvertretender Ortswehrführer bislang besetzt war und die Entschädigung vollständig für den Monat zu zahlen ist, gibt es Überschneidungen und somit Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022. Herr Kuhlmann wird für den Monat Juni 2022 letztmalig die vollständige Entschädigung in Höhe von 70,00 € erhalten und Herr Senftleben hat für den Monat Juni 2022 ebenfalls einen Anspruch auf die volle Aufwandsentschädigung.

Die anfallenden Aufwandsentschädigungen sind mit den bereits geplanten Mitteln trotzdem gedeckt, weil mehr Mittel im o.g. Produktkonto eingeplant wurden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch bestätigt die Wahl des Kameraden, Felix Senftleben, zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch. Der Bürgermeister ernennt den gewählten Kameraden, Felix Senftleben, Stralsunder Straße in Bentwisch zum 16.06.2022 und verpflichtet ihn.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: