Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch hat auf der
Jahreshauptversammlung am 23.04.2022 einen neuen stellvertretenden
Ortswehrführer gewählt.
Der Kamerad, Felix Senftleben, gab seinen
Wahlvorschlag zur Wahl als stellvertretender Ortswehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr Bentwisch mit Schreiben vom 19.03.2022 ab. Herr Felix Senftleben
wurde auf der Jahreshauptversammlung am 23.04.2022 von den aktiven Mitgliedern
der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch mit der Anzahl der erforderlichen Stimmen
gewählt. Die Wahl als stellvertretender Ortswehrführer muss durch die
Gemeindevertretung bestätigt und der Kamerad, Felix Senftleben, zum
stellvertretenden Ortswehrführer ernannt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 23.04.2022 fand die Jahreshauptversammlung
der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch statt. Herr Christian Behm hatte bereits
im Februar 2022 in der Wehr angezeigt, dass er das Amt als Ortswehführer aus
persönlichen Gründen abgeben möchte und so reichte Herr Maik Kuhlmann seinen
Wahlvorschlag zur Wahl als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch
ein. Da Maik Kuhlmann das Amt als stellvertretender Ortswehführer innehatte und
sich als Ortswehrführer aufstellen ließ, reichte Herr Senftleben seinen
Wahlvorschlag zum stellvertretenden Ortswehrführer mit Schreiben vom 19.03.2022
fristgemäß und mit fünf gültigen Unterschriften von aktiven Mitgliedern ein.
Der Wahlvorschlag lag dem Bürgermeister fristgerecht vor. Bei der Prüfung der
Wählbarkeit des Kameraden gab es keine Beanstandungen.
Bei der Wahl am 23.04.2022 erreichte Felix
Senftleben die erforderliche Mehrheit der Stimmenberechtigten. Der Kamerad
wurde zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt und nahm die Wahl vor Ort
persönlich an. Diese Mitgliederversammlung ist konform mit dem Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz M-V sowie mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr
Bentwisch.
Gemäß § 12 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der stellvertretende Ortswehrführer für 6 Jahre
gewählt. Seine Amtszeit beginnt gem. § 12 der Satzung der Freiwilligen
Feuerwehr Bentwisch mit der Ernennung zum Ehrenbeamten durch den Bürgermeister.
Eine Ernennung kann nur für die Zukunft
erfolgen. Demnach muss Felix Senftleben zum 16.06.2022 als stellvertretender
Ortswehrführer ernannt werden. Der Kamerad muss für eine rechtmäßige Ernennung
den Eid sprechen.
Finanzierung:
Im Produktkonto 12600.5019000 sind Aufwendungen
für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant. So wurden für den stellvertretenden
Ortswehrführer im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 840,00 €
(12x 70 €) eingeplant. Die monatlichen 70 €
ergeben sich aus der Verordnung über die Aufwands- und
Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen
Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V. Da die Funktion als stellvertretender
Ortswehrführer bislang besetzt war und die Entschädigung vollständig für den
Monat zu zahlen ist, gibt es Überschneidungen und somit Mehraufwendungen im
Haushaltsjahr 2022. Herr Kuhlmann wird für den Monat Juni 2022 letztmalig die
vollständige Entschädigung in Höhe von 70,00 € erhalten und Herr Senftleben hat
für den Monat Juni 2022 ebenfalls einen Anspruch auf die volle
Aufwandsentschädigung.
Die anfallenden Aufwandsentschädigungen sind
mit den bereits geplanten Mitteln trotzdem gedeckt, weil mehr Mittel im o.g.
Produktkonto eingeplant wurden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
bestätigt die Wahl des Kameraden, Felix Senftleben, zum stellvertretenden
Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch. Der Bürgermeister ernennt
den gewählten Kameraden, Felix Senftleben, Stralsunder Straße in Bentwisch zum
16.06.2022 und verpflichtet ihn.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: