Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung zur Bestätigung der Wahl eines neuen Ortswehrführers
Vorlage
VOA/2984/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

 

Die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch hat auf der Jahreshauptversammlung am 23.04.2022 einen neuen Ortswehrführer gewählt.

Der Kamerad, Maik Kuhlmann, gab seinen Wahlvorschlag zur Wahl als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch mit Schreiben vom 18.03.2022 ab. Herr Maik Kuhlmann wurde auf der Jahreshauptversammlung am 23.04.2022 von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch mit der Anzahl der erforderlichen Stimmen gewählt. Die Wahl als Ortswehrführer muss durch die Gemeindevertretung bestätigt und der Kamerad, Maik Kuhlmann, zum Ortswehrführer ernannt werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 23.04.2022 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch statt. Herr Christian Behm hatte bereits im Februar 2022 in der Wehr angezeigt, dass er das Amt als Ortswehführer aus persönlichen Gründen abgeben möchte und so reichte Herr Maik Kuhlmann seinen Wahlvorschlag zur Wahl als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch mit Schreiben vom 18.03.2022 fristgemäß, mit fünf Unterschriften von aktiven Mitgliedern, ein. Der Wahlvorschlag lag dem Bürgermeister fristgerecht vor. Bei der Prüfung der Wählbarkeit des Kameraden gab es keine Beanstandungen.

 

Bei der Wahl am 23.04.2022 erreichte Maik Kuhlmann die erforderliche Mehrheit der Stimmenberechtigten. Der Kamerad wurde zum Ortswehrführer gewählt und nahm die Wahl vor Ort persönlich an. Diese Mitgliederversammlung ist konform mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V sowie mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch.

Gemäß § 12 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der Ortswehrführer für 6 Jahre gewählt. Seine Amtszeit beginnt gem. § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch mit der Ernennung zum Ehrenbeamten durch den Bürgermeister.

Eine Ernennung kann nur für die Zukunft erfolgen. Demnach muss Maik Kuhlmann zum 16.06.2022 als Ortswehrführer ernannt werden. Der Kamerad muss für eine rechtmäßige Ernennung den Eid sprechen.

 

 

 

Finanzierung:

 

Im Produktkonto 12600.5019000 sind Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant. So wurden für den Ortswehrführer im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 1.680,00 € (12x 140 €) eingeplant. Die monatlichen 140 € ergeben sich aus der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V. Da die Funktion als Ortswehrführer bislang besetzt war und die Entschädigung vollständig für den Monat zu zahlen ist, gibt es Überschneidungen und somit Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022. Herr Behm wird für den Monat Juni 2022 letztmalig die vollständige Entschädigung in Höhe von 140,00 € erhalten und Herr Kuhlmann hat für den Monat Juni 2022 ebenfalls einen Anspruch auf die volle Aufwandsentschädigung.

Die anfallenden Aufwandsentschädigungen sind mit den bereits geplanten Mitteln trotzdem gedeckt, weil mehr Mittel im o.g. Produktkonto eingeplant wurden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch bestätigt die Wahl des Kameraden, Maik Kuhlmann, zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch. Der Bürgermeister ernennt den gewählten Kameraden, Maik Kuhlmann, Fienstorfer Weg in Harmstorf zum 16.06.2022 und verpflichtet ihn.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: