Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
stimmt der Wahl des Kameraden, Herrn Ole Schuldt, zum stellv.
Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande zu. Der Bürgermeister
soll den gewählten Kameraden, Ole Schuldt, Am Katenteich 7, 18182 Gelbensande
zum 07.04.2022 zum Ehrenbeamten als stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr Gelbensande ernennen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Kamerad Ole Schuldt gab seinen
Wahlvorschlag zur Wahl als stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr Gelbensande mit Schreiben vom 09.03.2022 ab. Herr Ole Schuldt wurde
auf der Jahreshauptversammlung am 26.03.2022 von den aktiven Mitgliedern der
Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande mit der Anzahl der erforderlichen Stimmen
gewählt. Die Wahl muss durch die Gemeindevertretung bestätigt und der Kamerad,
Ole Schuldt, zum stellv. Wehrführer ernannt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 26.03.2022 fand die Jahreshauptversammlung
der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande statt.
Gemäß § 10 Absatz 8 der Feuerwehrsatzung
Gelbensande ist innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Kalenderjahres eine
Jahreshauptversammlung durchzuführen. Aus § 9 Absatz 2 des Brandschutz-
Hilfeleistungsgesetzes M-V ergibt sich, dass die Freiwilligen Feuerwehren sich
eine Satzung zu geben haben, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder
regelt.
Gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung der
Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande haben die Mitglieder dem Bürgermeister
Vorschläge zur Wahl eines Gemeindewehrführers und seinem Stellvertreter zu
machen. Die Wahlvorschläge sind schriftlich, 2 Wochen vor Wahltermin mit
mindestens 5 Unterschriften von aktiven Mitgliedern einzureichen.
Der Wahlvorschlag für den Kameraden Ole Schuldt
erfüllt alle Voraussetzungen. Er wurde einstimmig gewählt und hat damit die
erforderliche Stimmenmehrheit laut Satzung erreicht.
Gemäß § 12 Absatz 1 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter
für 6 Jahre gewählt. Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der Gewählte nach Zustimmung durch die
Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.
Ole Schuldt ist gemäß § 12 Absatz 7 der
Feuerwehrsatzung Gelbensande wählbar. Er erfüllt alle Voraussetzungen. Ihm
fehlt derzeit lediglich ein Lehrgang zur Leitung einer Wehr. Laut der Satzung
ist jedoch auch wählbar, wer sich im Anschluss an die Wahl schriftlich zur unverzüglichen
Ableistung der noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsgänge verpflichtet. Ole
Schuldt hat mit Schreiben vom 31.03.2022 schriftlich bekundet, dass er den
ausstehenden Lehrgang unverzüglich ableisten wird.
Die Verwaltung befürwortet die Zustimmung der
Wahl und Ernennung des Kameraden, Ole Schuldt, zum Stellvertreter. Ole Schuldt
ist bisher aus mehreren Ehrenämtern der Gemeinde bekannt und agiert stets
zuverlässig und kameradschaftlich.
Finanzierung:
Im Produktkonto 12600.5019000 sind Aufwendungen
für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant. So wurden für den stellv. Wehrführer
im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 1.020,00 € (12x 85 €) eingeplant. Die
monatlichen 85 € ergeben sich aus der Verordnung über die Aufwands- und
Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen
Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V sowie dem Beschluss der
Gemeindevertretung am 25.10.2018. Da der ehemaligen Wehrführer bereits zum 01/2022
seine Funktion niedergelegt hat, gibt es keine Überschneidungen und somit keine
Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022. Die anfallenden Aufwandsentschädigungen
sind mit den bereits geplanten Mitteln somit gedeckt.