Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande über die Bestätigung der Wahl und Ernennung des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande
Vorlage
VOA/2019/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande stimmt der Wahl des Kameraden, Herrn Ole Schuldt, zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande zu. Der Bürgermeister soll den gewählten Kameraden, Ole Schuldt, Am Katenteich 7, 18182 Gelbensande zum 07.04.2022 zum Ehrenbeamten als stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande ernennen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kamerad Ole Schuldt gab seinen Wahlvorschlag zur Wahl als stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande mit Schreiben vom 09.03.2022 ab. Herr Ole Schuldt wurde auf der Jahreshauptversammlung am 26.03.2022 von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande mit der Anzahl der erforderlichen Stimmen gewählt. Die Wahl muss durch die Gemeindevertretung bestätigt und der Kamerad, Ole Schuldt, zum stellv. Wehrführer ernannt werden.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 26.03.2022 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande statt.

 

Gemäß § 10 Absatz 8 der Feuerwehrsatzung Gelbensande ist innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Kalenderjahres eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. Aus § 9 Absatz 2 des Brandschutz- Hilfeleistungsgesetzes M-V ergibt sich, dass die Freiwilligen Feuerwehren sich eine Satzung zu geben haben, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder regelt.

 

Gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande haben die Mitglieder dem Bürgermeister Vorschläge zur Wahl eines Gemeindewehrführers und seinem Stellvertreter zu machen. Die Wahlvorschläge sind schriftlich, 2 Wochen vor Wahltermin mit mindestens 5 Unterschriften von aktiven Mitgliedern einzureichen.

Der Wahlvorschlag für den Kameraden Ole Schuldt erfüllt alle Voraussetzungen. Er wurde einstimmig gewählt und hat damit die erforderliche Stimmenmehrheit laut Satzung erreicht.

 

Gemäß § 12 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter für 6 Jahre gewählt. Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der Gewählte nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Ole Schuldt ist gemäß § 12 Absatz 7 der Feuerwehrsatzung Gelbensande wählbar. Er erfüllt alle Voraussetzungen. Ihm fehlt derzeit lediglich ein Lehrgang zur Leitung einer Wehr. Laut der Satzung ist jedoch auch wählbar, wer sich im Anschluss an die Wahl schriftlich zur unverzüglichen Ableistung der noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsgänge verpflichtet. Ole Schuldt hat mit Schreiben vom 31.03.2022 schriftlich bekundet, dass er den ausstehenden Lehrgang unverzüglich ableisten wird.

 

Die Verwaltung befürwortet die Zustimmung der Wahl und Ernennung des Kameraden, Ole Schuldt, zum Stellvertreter. Ole Schuldt ist bisher aus mehreren Ehrenämtern der Gemeinde bekannt und agiert stets zuverlässig und kameradschaftlich.

 


Finanzierung:

 

Im Produktkonto 12600.5019000 sind Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant. So wurden für den stellv. Wehrführer im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 1.020,00 € (12x 85 €) eingeplant. Die monatlichen 85 € ergeben sich aus der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V sowie dem Beschluss der Gemeindevertretung am 25.10.2018. Da der ehemaligen Wehrführer bereits zum 01/2022 seine Funktion niedergelegt hat, gibt es keine Überschneidungen und somit keine Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022. Die anfallenden Aufwandsentschädigungen sind mit den bereits geplanten Mitteln somit gedeckt.