Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Annahme von Spenden gem. § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VOA/2514/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gem. § 44 Kommunalverfassung M-V, die Spende von Frau Marianne und Herrn Dietrich Pagel aus Rövershagen in Höhe von 150,00 € (eingegangen am 29.03.2022) anzunehmen und der Freiwilligen Feuerwehr Rövershagen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Frau Marianne und Herr Dietrich Pagel aus Rövershagen

haben am 29.03.2022 eine Spende in Höhe von 150,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen überwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren - Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen.

Ab einem Betrag von 1.000 Euro muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen.

Für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf die Bürgermeisterin delegiert werden.

In § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung ist festgelegt, dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100,00 Euro die Bürgermeisterin entscheidet. Gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung entscheidet

der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme von Spenden und Zuwendungen in Höhe von 100,01 € bis 1.000,00 €.

 

Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist erst Ende Juni geplant, deshalb sollte die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.