Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gem. § 44
Kommunalverfassung M-V, die Spende von Frau Marianne und
Herrn Dietrich Pagel aus Rövershagen in Höhe von 150,00 € (eingegangen am
29.03.2022) anzunehmen und der Freiwilligen Feuerwehr Rövershagen für
Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen. |
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: davon anwesend: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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Sachverhalt:
Frau Marianne und Herr Dietrich Pagel aus
Rövershagen
haben am 29.03.2022 eine Spende in Höhe von
150,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen
und Sponsoren - Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen.
Ab einem Betrag von 1.000 Euro muss die
Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen.
Für darunterliegende Beträge kann die
Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder
auf die Bürgermeisterin delegiert werden.
In § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung ist festgelegt,
dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100,00 Euro die Bürgermeisterin
entscheidet. Gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung entscheidet
der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme
von Spenden und Zuwendungen in Höhe von 100,01 € bis 1.000,00 €.
Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
ist erst Ende Juni geplant, deshalb sollte die Gemeindevertretung über die Annahme
der Spende entscheiden.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich
der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung
zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht
festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der
Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.