Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Anpassung der Vereinbarung zur Nutzung der Sporthalle durch den Sportverein "SV Wallbach e.V."
Vorlage
VBE/1547/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, den Sporthallen-Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Blankenhagen und dem SV Wallbach e.V. wie folgt anzupassen.

 

Für die Nutzung der Sporthalle werden insgesamt ………… € jährlich in Rechnung gestellt.

Die Nutzungsgebühr wird für das jeweilige Quartal zum 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. eines Jahres fällig. Die Nutzungsgebühr wird rückwirkend zum 01.01.2022 vom Sportverein erhoben.

Der Sporthallen-Nutzungsvertrag – hier die 4. Änderung wird zwischen dem Bürgermeister, Herrn Kröger und der Vorsitzenden des Sportvereins, Frau Susann Harder, geschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesende:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Sporthalle in Blankenhagen steht seit 01.01.2013 dem Sportverein „SV Wallbach“ unter Beachtung der Hallenordnung zur sportlichen Nutzung zur Verfügung.

Gemäß Sporthallen-Nutzungsvertrag (3. Änderung) vom 04.05.2017 nutzt der Sportverein

9 Stunden/Woche die Sporthalle in Blankenhagen. Die Gemeinde hat für die Nutzung der Sporthalle eine Gebühr von 2.340,00 Euro jährlich gegenüber dem Sportverein erhoben.

Die anderen 50% wurden durch die Gemeinde Blankenhagen bis 2021 bezuschusst.

 

Gemäß Hallenbelegungsplan 2022 hat sich die Stundenanzahl von 9 Stunden auf 17 Stunden erhöht.

Gemäß Gebühren- und Nutzungsordnung für die Sporthalle beträgt die Nutzungsgebühr je angefangener Stunde 10,00 €. Mit dieser Nutzungsgebühr sind die Miete und die Betriebskosten abgegolten. Sofern von 52 Wochen ausgegangen wird, würde die jährliche Nutzungsgebühr des Sportvereins bei 8.840 € liegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat eine Betriebskostenaufstellung für die Sporthalle für das Jahr 2021 erstellt.

Gemäß der Aufstellung der Betriebskosten wurden insgesamt 17.387,66 Euro gezahlt ohne Berücksichtigung der Minderung der Betriebskosten aufgrund von coronabedingter „Nichtnutzung“ der Sporthalle. Gemäß Belegungsplan ist die Sporthalle mit 39,25 Stunden ausgelastet.

 

Die Nutzungsgebühr in Höhe von 10,00 €, je angefangener Stunde setzt sich wie folgt zusammen:

-       Betriebskostenpauschale von 8,52 €/h

-       Miete 1,48 €/h.

Die Kosten sind somit gedeckt.

 

Sofern die Gemeinde den Sportverein weiterhin mit z.B. 50% der Kosten als Zuschuss unterstützt, hätte der Sportverein Kosten in Höhe von 4.420 € jährlich zu zahlen (je Quartal 1.105 €).

Im Haushalt sind jedoch keine finanziellen Mittel als Zuschuss eingeplant.

 

Die Gemeinde muss darüber beschließen, wie die Finanzierung der Sporthallennutzung rückwirkend zum 01.01.2022 erfolgen soll. Wenn die Gemeinde beabsichtigt, weiterhin den Sportverein zu bezuschussen, ist ein gesonderter Beschluss zu fassen.

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Finanzierung:

Die Gemeinde erhöht durch die Mieteinnahmen ihre Erträge.

Sollte durch die Gemeinde Blankenhagen ein Zuschuss gezahlt werden, sind finanzielle Mittel bereitzustellen.