Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
den Sporthallen-Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Blankenhagen und dem SV
Wallbach e.V. wie folgt anzupassen.
Für die Nutzung der Sporthalle werden insgesamt
………… € jährlich in Rechnung gestellt.
Die Nutzungsgebühr wird für das jeweilige
Quartal zum 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. eines Jahres fällig. Die
Nutzungsgebühr wird rückwirkend zum 01.01.2022 vom Sportverein erhoben.
Der Sporthallen-Nutzungsvertrag – hier die 4.
Änderung wird zwischen dem Bürgermeister, Herrn Kröger und der Vorsitzenden des
Sportvereins, Frau Susann Harder, geschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesende:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Sporthalle in Blankenhagen steht seit
01.01.2013 dem Sportverein „SV Wallbach“ unter Beachtung der Hallenordnung zur
sportlichen Nutzung zur Verfügung.
Gemäß Sporthallen-Nutzungsvertrag (3. Änderung)
vom 04.05.2017 nutzt der Sportverein
9 Stunden/Woche die Sporthalle in Blankenhagen.
Die Gemeinde hat für die Nutzung der Sporthalle eine Gebühr von 2.340,00 Euro
jährlich gegenüber dem Sportverein erhoben.
Die anderen 50% wurden durch die Gemeinde
Blankenhagen bis 2021 bezuschusst.
Gemäß Hallenbelegungsplan 2022 hat sich die
Stundenanzahl von 9 Stunden auf 17 Stunden erhöht.
Gemäß Gebühren- und Nutzungsordnung für die
Sporthalle beträgt die Nutzungsgebühr je angefangener Stunde 10,00 €. Mit
dieser Nutzungsgebühr sind die Miete und die Betriebskosten abgegolten. Sofern
von 52 Wochen ausgegangen wird, würde die jährliche Nutzungsgebühr des
Sportvereins bei 8.840 € liegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat eine
Betriebskostenaufstellung für die Sporthalle für das Jahr 2021 erstellt.
Gemäß der Aufstellung der Betriebskosten wurden
insgesamt 17.387,66 Euro gezahlt ohne Berücksichtigung der Minderung der
Betriebskosten aufgrund von coronabedingter „Nichtnutzung“ der Sporthalle.
Gemäß Belegungsplan ist die Sporthalle mit 39,25 Stunden ausgelastet.
Die Nutzungsgebühr in Höhe von 10,00 €, je
angefangener Stunde setzt sich wie folgt zusammen:
- Betriebskostenpauschale von 8,52 €/h
- Miete 1,48 €/h.
Die Kosten sind somit gedeckt.
Sofern die Gemeinde den Sportverein weiterhin
mit z.B. 50% der Kosten als Zuschuss unterstützt, hätte der Sportverein Kosten
in Höhe von 4.420 € jährlich zu zahlen (je Quartal 1.105 €).
Im Haushalt sind jedoch keine finanziellen
Mittel als Zuschuss eingeplant.
Die Gemeinde muss darüber beschließen, wie die
Finanzierung der Sporthallennutzung rückwirkend zum 01.01.2022 erfolgen soll.
Wenn die Gemeinde beabsichtigt, weiterhin den Sportverein zu bezuschussen, ist
ein gesonderter Beschluss zu fassen.
.
Finanzierung:
Die Gemeinde erhöht durch die Mieteinnahmen
ihre Erträge.
Sollte durch die Gemeinde Blankenhagen ein
Zuschuss gezahlt werden, sind finanzielle Mittel bereitzustellen.