Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
den Antrag der Grundschule Rövershagen auf Übernahme der Schwimmkosten für das
Schuljahr 2022/23 (Haushaltsjahr 2023) zu genehmigen. Die dafür notwendigen
finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 9.750,00€ zur Finanzierung der
Beförderungs- sowie Mietkosten (für die Schwimmhalle) werden in den Haushalt
2023 eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Grundschule Rövershagen hat bei der
Gemeinde Rövershagen als Träger der Grundschule mit E-Mail vom 25.03.2022 den
Antrag auf Übernahme der Schwimmkosten für das Schuljahr 2022/23
(2. Schulhalbjahr, daher Haushaltsjahr 2023)
gestellt.
Die Meldung für den Schwimmunterricht muss
wegen der Planung des kommenden Schuljahres bereits jetzt beim Staatlichen
Schulamt Rostock erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In den Klassenstufen 3 und 4 kann Schwimmen als
unterrichtliche Schwimmausbildung durchgeführt werden. Dazu stellt das
Staatliche Schulamt Rostock Personal zur Verfügung.
Das Schulamt, das für die Lehrerplanung
zuständig ist, stellt der Grundschule Rövershagen jedoch nur dann Lehrerstunden
für den Schwimmunterricht zur Verfügung, wenn abgesichert ist, dass
Schwimmunterricht durchgeführt wird. Dafür ist die Erklärung des Schulträgers
notwendig, die Sachkosten (Kosten für die Beförderung und Hallenmiete) zu
übernehmen. Übernimmt der Schulträger diese Kosten nicht, kann und darf kein Schwimmunterricht
durchgeführt werden und die Schule erhält hierfür keine Lehrerstunden.
Finanzierung:
Die Kosten setzen sich aus den Beförderungs-
und Mietkosten für die Schwimmhalle zusammen.
2022 betragen die Kosten für die Hallenmiete
217,50€ brutto pro Stunde für 4 Bahnen und die Beförderungskosten 260,00€
brutto pro Beförderungstag.
Hierbei gilt zu beachten, dass die Kosten im
Jahr 2023 voraussichtlich höher ausfallen werden. So hat das Aquadrom
Graal-Müritz bereits mitgeteilt, dass die neuen Nutzungsverträge notwendig
gewordene Preisanpassungen enthalten werden. Ebenso lagen die Beförderungskosten
in der Vergangenheit bereits bei 475,00€ brutto je Beförderungstag. Diese
Kosten hängen u.a. auch stark von den freien Kapazitäten der Busunternehmen ab.
Im kommenden Schuljahr werden voraussichtlich
50 Schüler/innen zum Schwimmunterricht fahren.
Dies bedeutet, dass 4 Bahnen benötigt werden.
Bei den zu erwartenden ca. 12 Fahrten und je
1,5 Stunden auf 4 Bahnen ergibt sich
eine Hallenmiete von voraussichtlich 4.050,00€ (vorsorglich gerechnet mit
225,00€ x 12 Termine x 1,5 Stunden, da die genaue Preisanpassung noch nicht
bekannt ist) und Beförderungskosten von voraussichtlich 5.700,00€ (vorsorglich
wurde hier von Beförderungskosten i.H.v. 475,00€ je Beförderungstag
ausgegangen).
Dies ergibt Gesamtkosten von voraussichtlich
9.750,00€. Diese Mittel müssen in den Haushalt 2023 eingestellt werden.
Da zur Haushaltsplanung 2023 meist bereits
konkrete Kosten für die Beförderung und auch die Hallenmiete vorliegen, wird
diese Summe im Zuge der Haushaltsplanung konkretisiert und die konkret
benötigten finanziellen Mittel zur Haushaltsplanung 2023 eingereicht.