Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Durchführung des Schwimmunterrichts im Schuljahr 2022/23 (Haushaltsjahr 2023)
Vorlage
VZD/2510/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, den Antrag der Grundschule Rövershagen auf Übernahme der Schwimmkosten für das Schuljahr 2022/23 (Haushaltsjahr 2023) zu genehmigen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 9.750,00€ zur Finanzierung der Beförderungs- sowie Mietkosten (für die Schwimmhalle) werden in den Haushalt 2023 eingestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                            

Zustimmung:                                                     

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                        

 


Sachverhalt:

Die Grundschule Rövershagen hat bei der Gemeinde Rövershagen als Träger der Grundschule mit E-Mail vom 25.03.2022 den Antrag auf Übernahme der Schwimmkosten für das Schuljahr 2022/23

(2. Schulhalbjahr, daher Haushaltsjahr 2023) gestellt.

Die Meldung für den Schwimmunterricht muss wegen der Planung des kommenden Schuljahres bereits jetzt beim Staatlichen Schulamt Rostock erfolgen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In den Klassenstufen 3 und 4 kann Schwimmen als unterrichtliche Schwimmausbildung durchgeführt werden. Dazu stellt das Staatliche Schulamt Rostock Personal zur Verfügung.

Das Schulamt, das für die Lehrerplanung zuständig ist, stellt der Grundschule Rövershagen jedoch nur dann Lehrerstunden für den Schwimmunterricht zur Verfügung, wenn abgesichert ist, dass Schwimmunterricht durchgeführt wird. Dafür ist die Erklärung des Schulträgers notwendig, die Sachkosten (Kosten für die Beförderung und Hallenmiete) zu übernehmen. Übernimmt der Schulträger diese Kosten nicht, kann und darf kein Schwimmunterricht durchgeführt werden und die Schule erhält hierfür keine Lehrerstunden.

 


Finanzierung:

Die Kosten setzen sich aus den Beförderungs- und Mietkosten für die Schwimmhalle zusammen.

2022 betragen die Kosten für die Hallenmiete 217,50€ brutto pro Stunde für 4 Bahnen und die Beförderungskosten 260,00€ brutto pro Beförderungstag.

Hierbei gilt zu beachten, dass die Kosten im Jahr 2023 voraussichtlich höher ausfallen werden. So hat das Aquadrom Graal-Müritz bereits mitgeteilt, dass die neuen Nutzungsverträge notwendig gewordene Preisanpassungen enthalten werden. Ebenso lagen die Beförderungskosten in der Vergangenheit bereits bei 475,00€ brutto je Beförderungstag. Diese Kosten hängen u.a. auch stark von den freien Kapazitäten der Busunternehmen ab.

Im kommenden Schuljahr werden voraussichtlich 50 Schüler/innen zum Schwimmunterricht fahren.

Dies bedeutet, dass 4 Bahnen benötigt werden.

Bei den zu erwartenden ca. 12 Fahrten und je 1,5 Stunden auf  4 Bahnen ergibt sich eine Hallenmiete von voraussichtlich 4.050,00€ (vorsorglich gerechnet mit 225,00€ x 12 Termine x 1,5 Stunden, da die genaue Preisanpassung noch nicht bekannt ist) und Beförderungskosten von voraussichtlich 5.700,00€ (vorsorglich wurde hier von Beförderungskosten i.H.v. 475,00€ je Beförderungstag ausgegangen).

Dies ergibt Gesamtkosten von voraussichtlich 9.750,00€. Diese Mittel müssen in den Haushalt 2023 eingestellt werden.

Da zur Haushaltsplanung 2023 meist bereits konkrete Kosten für die Beförderung und auch die Hallenmiete vorliegen, wird diese Summe im Zuge der Haushaltsplanung konkretisiert und die konkret benötigten finanziellen Mittel zur Haushaltsplanung 2023 eingereicht.