Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Änderung der Gebührenordnung der Sporthalle Rövershagen
Vorlage
VBE/2509/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Gebührenordnung für die Nutzung der Sporthalle Rövershagen wie folgt anzupassen:   

 

„§4 Gebührenhöhe

 

Die Kaltmiete beträgt 20,00 Euro und die Betriebskosten 29,00 Euro pro angemeldete Stunde.

Diese Gebühren sind durch alle Nutzer der Sporthalle in vollem Umfang zu tragen, unabhängig von der Größe der genutzten Fläche. Ortsansässige gemeinnützige Vereine und die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen zahlen nur die Betriebskosten, die Kaltmiete wird durch die Gemeinde Rövershagen getragen. Mit dem Sportverein SV47 Rövershagen ist eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. Die Nutzung der Sporthalle durch den Schulsport der Grundschule wird zu 100% durch die Gemeinde Rövershagen übernommen.

 

 

§ 6 Inkrafttreten

 

Die Gebührenordnung der Gemeinde Rövershagen für die Inanspruchnahme der kommunalen Sporthalle tritt mit Wirkung vom 15.08.2022 in Kraft.“

 

Alle bestehenden Vereinbarungen bzw. Verträge sind anzupassen bzw. neu abzuschließen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesende:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Im Zuge des Neubaus der Sporthalle in der Gemeinde Rövershagen wurde 2016 eine Gebührenordnung beschlossen. Für die Inanspruchnahme der kommunalen Sporthalle erhebt die Gemeinde zur teilweisen Deckung der Kosten Gebühren.

Die Kaltmiete beträgt 20,00 Euro und die Betriebskosten 16,00 Euro je angemeldete Stunde.

Da in den letzten Jahren die Betriebskosten erheblich angestiegen sind, ist eine Anpassung der Gebührenordnung vorzunehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Anpassung der Gebührenordnung wurden alle relevanten Betriebskosten zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung liegt als Anlage bei und zeigt die Kostenerhöhungen in den letzten Jahren.

In der Corona bedingten Zeit sind die Kosten geringfügig rückläufig in einzelnen Positionen.

 

Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten, wie z.B. Gas, Wasser, Strom, Hallenwart, Reinigung und sonstige Betriebskosten, z.B. Wartung von technischen Anlagen wie Heizung, Blitzschutzanlage, Lüftungsanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage etc..

 

Die voraussichtlichen Betriebskosten wurden im Rahmen der Haushaltsplanung mit einem Kostenansatz von 107.414,90 Euro ermittelt. Diese Gesamtkosten werden auf die Nutzer des Gebäudes umgelegt. Die Sporthalle in Rövershagen wird vorrangig für den Sportunterricht der Verbundenen Regionalen Schule und Gymnasium an der Rostocker Heide (KGS) und der Grundschule „De Likedeeler“ genutzt. Die Anlage wird darüber hinaus als öffentliche Einrichtung für Sportveranstaltungen, insbesondere dem Wettkampf- und Übungsbetrieb des gemeinnützigen Sportvereins „SV47 Rövershagen“ und anderen Organisationen (z.B. Volkshochschule, Modern Fight) zur Verfügung gestellt. Gegenüber dem Landkreis Rostock als Träger der KGS werden die Betriebskosten detailliert abgerechnet und nicht pauschal erhoben.

Die Betriebskosten für die Grundschule trägt die Gemeinde Rövershagen als Schulträger.

Für alle übrigen Nutzer ist in der Gebührenordnung eine Betriebskostenpauschale festgelegt, die notwendigerweise zu überprüfen ist.

 

Derzeit beträgt die Nutzung der Sporthalle durch KGS, GS, SV47, die Volkshochschule und Modern Fight 3706 Stunden im Jahr. Somit ergibt sich ein Stundensatz von 28,98 Euro für die Betriebskostenpauschale.

Die Verwaltung empfiehlt die Betriebskostenpauschale auf 29,00 Euro/Stunde festzulegen.


Finanzierung:

Bei einer Erhöhung der Betriebskostenpauschale von 16,00 Euro auf 29,00 Euro werden die Kosten auf die Nutzer der Sporthalle verursachungsgerecht umgelegt.

Durch die tägliche Nutzung der Sporthalle fallen jedoch weiterhin Kosten für die Instandsetzung an wie z.B. Reparaturen an Sportgeräten, Brandschutztüren sowie Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten, welche die Gemeinde Rövershagen weiterhin zu tragen hat.

 

Bei Beibehaltung der Betriebskostenpauschale von 16 Euro trägt die Gemeinde Rövershagen den Differenzbetrag von 13 Euro/Stunde für jede pauschal genutzte Stunde. Unabhängig davon, dass sie die Betriebskosten für die Kinder und Jugendlichen des SV47Rövershagen ohnehin übernimmt.