Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die finanzielle Unterstützung des genauSOunterwegs e.V. aus Rövershagen für eine Kulturwoche
Vorlage
VZD/2503/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt dem Antrag des genauSOunterwegs e.V. vom 02.03.2022 teilweise statt zu geben.

Sie beschließt die Kulturwoche 2022 mit 800,00 € finanziell zu unterstützen.

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung Rövershagen 500,00 € der laufenden monatlichen Abrechnungen des genauSOunterwegs e.V. für die Seniorenbetreuung aus der Spende vom 01.11.2019 der Jagdgenossenschaft Rövershagen II (VZD/2269/2019/GRÖ) zu finanzieren/decken. (Konto 03.28100.4629000 Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Sonstige laufende Erträge). Die Spende muss noch aus dem Jahr 2021 in das Jahr 2022 übertragen werden.

Somit kann die Deckung der kompletten 800,00 € aus dem Konto 03.28100-541900 (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuschüsse Kultur- und Seniorenarbeit) erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:
Enthaltung:


oder

 

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt dem Antrag des genauSOunterwegs e.V. vom 02.03.2022 nicht statt zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:
Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.03.2022, in der Verwaltung am 03.03.2022 per Mail eingegangen, hat der genauSOunterwegs e.V. einen Antrag auf Zuwendung einer Projektförderung (Kulturförderung) aus dem Gemeindehaushalt 2022 in Höhe von 1.000,00 € gestellt, siehe Anlage 1.

Mit der erbetenen finanziellen Unterstützung soll eine geplante Kulturwoche in der Zeit vom 19. bis 28.08.2022 unter dem Motto „Zusammenkommen“ unterstützt werden.  Die Veranstaltungen sollen im Haus des Lebens (innen und außen) und in der Kirche stattfinden. Sie stehen jedermann offen.   

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Unterstützung des genauSOunterwegs e.V. für diese Kulturwoche stellt eine freiwillige Leistung der Gemeinde dar. Die Gemeinde Rövershagen ist nicht zur Unterstützung dieser Kulturwoche verpflichtet.
Im Haushalt 2022 wurden für diesen Antrag keine finanziellen Mittel eingestellt, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung kein Antrag vorlag.
Die Verwaltung verweist auf § 50 Abs. 1 KV M-V, nach der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Zudem wird auch im § 31 Abs.2 KV M-V auf die Deckung bei der Beschlussfassung hingewiesen.

 

Die außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen waren für die Gemeinde unvorhersehbar, da zur Haushaltsplanung 2022 kein Antrag vorlag.
Die Aufwendungen oder Auszahlungen wären unabweisbar, wenn die Gemeindevertretung Rövershagen diese Kulturwoche gern unterstützen möchte.

Die Finanzierung könnte bis 800,00 € abgesichert werden (siehe Finanzierung).
Die Gemeindevertretung Rövershagen muss nun entscheiden, ob sie die Kulturwoche unterstützen möchte und in welcher Höhe.


Finanzierung:

Im Produktkonto 03.28100-541900 (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuschüsse Kultur- und Seniorenarbeit) wurden bei der Abrechnung der Seniorenarbeit für den Monat Januar 300,00 € eingespart. Diese 300,00 € könnten für die Kulturwoche zur Verfügung gestellt werden.

Aus dem Jahre 2019 liegt eine Spende der Jagdgenossenschaft Rövershagen II für die Seniorenarbeit in Höhe von 1.000,00 € vor (VZD/2269/2019/GRÖ, siehe Anlage 2), welche noch nicht in Anspruch genommen wurde. Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin könnten hieraus 500,00 € für die Bezahlung der laufenden monatlichen Abrechnungen der Seniorenarbeit, welcher durch den genauSOunterwegs e.V. durchgeführt wird, verwendet werden. Damit würden auf dem Produktkonto 03.28100-541900 weitere 500,00 € für die finanzielle Unterstützung der Kulturwoche zur Verfügung stehen.

Somit könnten die 800,00 € komplett aus dem Konto 03.28100-541900 gedeckt werden.