Betreff
Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zur Planung einer Ortsumgehung der B105 im Bereich Mönchhagen und Rövershagen
Vorlage
V00/2949/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass die Gemeinde Bentwisch, sofern keine direkte Neuanbindung des Werkes in Poppendorf im Projekt der Umgehungsstraße B105 im Bereich der Ortslagen Mönchhagen und Rövershagen verankert ist und zur Ausführung kommt, rechtliche Schritte gegen die Planung und deren Umsetzung einleitet.

Eine Neuanbindung des Werkes in der Gemeinde Poppendorf ist für die Gemeinde Bentwisch fundamental und kann nicht als gesondertes Projekt losgelöst von der Planung und Umsetzung der Ortsumgehung betrachtet werden.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Bundesverkehrswegeplan sieht für die B105 im Bereich der Ortslagen Mönchhagen und Rövershagen den Bau einer Ortsumgehung vor. Das Planverfahren wurde eingeleitet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollen mehrere Trassenvarianten zur Auswahl stehen. Die Varianten sind bislang noch nicht vorgestellt worden.  Eine dieser Varianten soll die sog. 0+ Variante sein, die den Verbleib der B105 an der Stelle vorsieht, wo sie zurzeit ist. Nur die Kreuzungsbauwerke würden so ausgebaut werden, dass ein flüssigerer Verkehrsfluss gewährleistet wird. In diesem Fall sind die Belange der Gemeinde Bentwisch nicht berührt.

Sofern von dieser Trasse in südlicher Richtung abgewichen wird, sind Brückenbauwerke über die Bahnstrecke erforderlich.

Ab einer Querung des Mühlbachs ist damit zu rechnen, dass Fluren der Gemeinde Bentwisch betroffen sind. Sofern dies in irgendeiner Art der Fall sein sollte, erklärt die Gemeinde Bentwisch bereits jetzt:

 

-          Die Gemeinde sieht eine Umverlegung des Straßenbaukörpers zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzfläche kritisch, die Gemeinden sind gehalten dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken. Eine völlig neue, zusätzliche Straße darf nicht nur damit begründet werden, dass eine Zeitersparnis von ca. 15 min auf der Strecke zwischen RDG und HRO zu erreichen wäre, eine solche Straße muss dann auch ihre verbindende Wirkung zu nahe dem Trassenverlauf vorhandener Industrie und Gewerbestandorten von überregionaler Bedeutung haben.

 

-          Sofern durch ein solches Bauwerk die Bahnstrecke überquert wird besteht nach Auffassung der Gemeinde Bentwisch die zwingende Notwendigkeit den Industriestandort Poppendorf direkt neu anzuschließen. Dem ewigen Missstand des Fehlens einer leistungsfähigen Anbindung des Werks kann dann endlich abgeholfen werden. Der jetzige Erschließungsweg über die Ortslagen Bentwisch und Groß Kussewitz muss dann aufgegeben werden.

 

-          Im Rahmen der ersten Anliegerkonferenz wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Untersuchungsraum zur Lösung dieser Notwendigkeiten zu klein gefasst ist. Der in der Konferenz noch leicht veränderte Untersuchungsraum erfüllt die Anforderungen noch immer nicht, eine Anbindemöglichkeit des Werkes in Poppendorf fehlt. Der BGM der Gemeinde Bentwisch hat das Amt für Regionale Raumplanung mehrfach darauf hin gewiesen dass dieser Missstand beseitigt werden müsse, da sonst zu befürchten sei, dass alle Variantenuntersuchungen in den südlichen Flächen des Untersuchungsraumes sinnlos sind.

-          Die Bearbeitung einer Vielzahl von Einzelthemen (z.B. Emissionsschutz, Umweltschutz, zerschnitt von Wegebeziehungen uvam) muss im Rahmen einer weiterführenden Planung erfolgen und geklärt werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei einem Telefonat mit Herrn Dr. Janßen. Leiter des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock informierte dieser, dass zur Zeit, in Abstimmung mit Herrn Krüger, eine Beratung mit der HRO, der Gemeinde Poppendorf, der Gemeinde Bentwisch, der Gemeinde Mönchhagen und verschiedenen Behörden vorbereitet wird, um eine gemeinsames Schreiben an das Wirtschaftsministerium vorzubereiten, um eine Planung einer Landesstraße vom Düngemittelwerk in Poppendorf bis in den Rostocker Seehafen zu initiieren.

 

Die Varianten einer Umgehungstraße der B 105 werden zurzeit konkretisiert und sollen März / April 2022 den betroffenen Gemeinden vorgestellt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Ergebnisse dieser Beratungen abzuwarten, bevor dieser Grundsatzbeschluss gefasst wird.

 

 

 

 


Finanzierung:

Durch diesen Beschluss entstehen der Gemeinde Bentwisch keine Kosten