Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass die Gemeinde Bentwisch, sofern keine direkte Neuanbindung des Werkes in
Poppendorf im Projekt der Umgehungsstraße B105 im Bereich der Ortslagen
Mönchhagen und Rövershagen verankert ist und zur Ausführung kommt, rechtliche
Schritte gegen die Planung und deren Umsetzung einleitet.
Eine Neuanbindung des Werkes in der Gemeinde
Poppendorf ist für die Gemeinde Bentwisch fundamental und kann nicht als
gesondertes Projekt losgelöst von der Planung und Umsetzung der Ortsumgehung
betrachtet werden.
Sachverhalt:
Der Bundesverkehrswegeplan sieht für die B105 im Bereich der Ortslagen
Mönchhagen und Rövershagen den Bau einer Ortsumgehung vor. Das Planverfahren
wurde eingeleitet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollen mehrere Trassenvarianten
zur Auswahl stehen. Die Varianten sind bislang noch nicht vorgestellt
worden. Eine dieser Varianten soll die
sog. 0+ Variante sein, die den Verbleib der B105 an der Stelle vorsieht, wo sie
zurzeit ist. Nur die Kreuzungsbauwerke würden so ausgebaut werden, dass ein flüssigerer
Verkehrsfluss gewährleistet wird. In diesem Fall sind die Belange der Gemeinde
Bentwisch nicht berührt.
Sofern von dieser Trasse in südlicher Richtung abgewichen wird, sind
Brückenbauwerke über die Bahnstrecke erforderlich.
Ab einer Querung des Mühlbachs ist damit zu rechnen, dass Fluren der
Gemeinde Bentwisch betroffen sind. Sofern dies in irgendeiner Art der Fall sein
sollte, erklärt die Gemeinde Bentwisch bereits jetzt:
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Die Gemeinde sieht eine Umverlegung des
Straßenbaukörpers zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzfläche kritisch, die
Gemeinden sind gehalten dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken. Eine völlig
neue, zusätzliche Straße darf nicht nur damit begründet werden, dass eine
Zeitersparnis von ca. 15 min auf der Strecke zwischen RDG und HRO zu erreichen
wäre, eine solche Straße muss dann auch ihre verbindende Wirkung zu nahe dem
Trassenverlauf vorhandener Industrie und Gewerbestandorten von überregionaler
Bedeutung haben.
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Sofern durch ein solches Bauwerk die Bahnstrecke
überquert wird besteht nach Auffassung der Gemeinde Bentwisch die zwingende
Notwendigkeit den Industriestandort Poppendorf direkt neu anzuschließen. Dem
ewigen Missstand des Fehlens einer leistungsfähigen Anbindung des Werks kann
dann endlich abgeholfen werden. Der jetzige Erschließungsweg über die Ortslagen
Bentwisch und Groß Kussewitz muss dann aufgegeben werden.
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Im Rahmen der ersten Anliegerkonferenz wurde bereits
darauf hingewiesen, dass der Untersuchungsraum zur Lösung dieser
Notwendigkeiten zu klein gefasst ist. Der in der Konferenz noch leicht
veränderte Untersuchungsraum erfüllt die Anforderungen noch immer nicht, eine
Anbindemöglichkeit des Werkes in Poppendorf fehlt. Der BGM der Gemeinde
Bentwisch hat das Amt für Regionale Raumplanung mehrfach darauf hin gewiesen dass
dieser Missstand beseitigt werden müsse, da sonst zu befürchten sei, dass alle
Variantenuntersuchungen in den südlichen Flächen des Untersuchungsraumes
sinnlos sind.
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Die Bearbeitung einer Vielzahl von Einzelthemen (z.B.
Emissionsschutz, Umweltschutz, zerschnitt von Wegebeziehungen uvam) muss im
Rahmen einer weiterführenden Planung erfolgen und geklärt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei einem Telefonat mit Herrn Dr. Janßen.
Leiter des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Region
Rostock informierte dieser, dass zur Zeit, in Abstimmung mit Herrn Krüger, eine
Beratung mit der HRO, der Gemeinde Poppendorf, der Gemeinde Bentwisch, der
Gemeinde Mönchhagen und verschiedenen Behörden vorbereitet wird, um eine
gemeinsames Schreiben an das Wirtschaftsministerium vorzubereiten, um eine
Planung einer Landesstraße vom Düngemittelwerk in Poppendorf bis in den
Rostocker Seehafen zu initiieren.
Die Varianten einer Umgehungstraße der B 105
werden zurzeit konkretisiert und sollen März / April 2022 den betroffenen
Gemeinden vorgestellt werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Ergebnisse dieser
Beratungen abzuwarten, bevor dieser Grundsatzbeschluss gefasst wird.
Finanzierung:
Durch diesen Beschluss entstehen der Gemeinde
Bentwisch keine Kosten