Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 15.02.2022 auf Bereitstellung
finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom
01.08.2022 – 31.07.2023 an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen.
Für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.12.2022
sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2022 eingestellt. Für
den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.07.2023 werden finanzielle Mittel in Höhe von
voraussichtlich 3.080,00€ in den Haushalt 2023 der Gemeinde Bentwisch
eingestellt.
Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem
FSJler vom 01.08.2022 – 31.07.2023 wird somit genehmigt und der Bürgermeister
ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.02.2022, im Amt Rostocker
Heide eingegangen am 21.02.2022, hat die Grundschule Bentwisch einen Antrag auf
Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschäftigung eines FSJlers
(freiwilliges soziales Jahr) für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.07.2023
(Haushaltsjahr 2023) gestellt (siehe Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Antrag der Grundschule Bentwisch hat die
Gemeindevertretung Bentwisch am 17.06.2021 beschlossen, der Beschäftigung eines
FSJlers in der Zeit vom 01.08.2021 – 31.07.2022 zuzustimmen und die
entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen. Dieser Zeitraum läuft nun
demnächst aus.
Auch in der Zeit vom 01.08.2020 – 31.07.2021
wurde bereits ein FSJler an der Grundschule Bentwisch beschäftigt.
Da die bisher beschäftigten FSJler stets eine
große Unterstützung der Lehrkräfte an der Grundschule Bentwisch darstellten,
möchte die Grundschule Bentwisch dies gerne fortsetzen und eine/n neue/n
FSJler/in für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2023 beschäftigen.
Da dies bereits zur Haushaltsplanung 2022 im
Gespräch war, wurden im Haushalt 2022 vorsorglich bereits die finanziellen
Mittel für das gesamte Kalenderjahr eingeplant, so dass hier keine Anpassung
des Haushaltsansatzes erforderlich ist.
Um den entsprechenden Jahresvertrag mit einem
FSJler vom 01.08.2022 – 31.07.2023 abschließen zu können, muss jedoch auch die
Finanzierung vom 01.01.2023 – 31.07.2023 (Haushaltsjahr 2023) gesichert sein.
Die Beschäftigung eines FSJlers stellt eine
freiwillige Aufgabe für die Gemeinde dar. Sie ist nicht zur Beschäftigung eines
FSJlers verpflichtet.
Grundsätzlich wird der Unterricht an den
Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch die oberste Schulbehörde durch
Rahmenpläne und schulinterne Lehrpläne sowie Stundentafeln entsprechend § 9 und
10 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und abgesichert.
Ein FSJler würde damit eine zusätzliche
Unterstützung der Lehrkräfte an der Grundschule Bentwisch bedeuten und den
Arbeitsalltag entsprechend erleichtern.
Die monatlichen Kosten setzen sich aktuell wie
folgt zusammen:
Taschengeld: 385,00€
SV-Beiträge: 155,00€
Seminar-/Bildungsangebote: 200,00€
Gesamtausgaben: 740,00€
abzügl. Bundesmittel: 300,00€
monatliche Ausgaben: 440,00€
Sofern keine Änderungen auftreten und es auch
zukünftig bei dieser Kostenaufstellung bleibt, würde dies für den Zeitraum vom
01.01.2023 – 31.07.2023 Kosten in Höhe von 3.080,00€ für die Gemeinde Bentwisch
bedeuten.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
22.03.2022:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen, den Antrag der Grundschule Bentwisch
vom 15.02.2022 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung
eines FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2023 an der Grundschule
Bentwisch zu genehmigen.
Für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.12.2022
sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2022 eingestellt. Für
den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.07.2023 werden finanzielle Mittel in Höhe von
voraussichtlich 3.080,00€ in den Haushalt 2023 der Gemeinde Bentwisch
eingestellt.
Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem
FSJler vom 01.08.2022 – 31.07.2023 wird somit genehmigt und der Bürgermeister
ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 24.03.2022:
Die Sitzung des Finanzausschusses hat nicht
stattgefunden.
Finanzierung:
Bei Genehmigung des Antrages müssen die
finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.080,00€ in den Haushalt 2023
der Gemeinde eingestellt werden.