Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Zustimmung der Beschäftigung eines FSJlers an der Grundschule Bentwisch ab 01.08.2022
Vorlage
VZD/2946/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 15.02.2022 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2023 an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen.

Für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.12.2022 sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2022 eingestellt. Für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.07.2023 werden finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.080,00€ in den Haushalt 2023 der Gemeinde Bentwisch eingestellt.

Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem FSJler vom 01.08.2022 – 31.07.2023 wird somit genehmigt und der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.02.2022, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 21.02.2022, hat die Grundschule Bentwisch einen Antrag auf Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschäftigung eines FSJlers (freiwilliges soziales Jahr) für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.07.2023 (Haushaltsjahr 2023) gestellt (siehe Anlage).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf Antrag der Grundschule Bentwisch hat die Gemeindevertretung Bentwisch am 17.06.2021 beschlossen, der Beschäftigung eines FSJlers in der Zeit vom 01.08.2021 – 31.07.2022 zuzustimmen und die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen. Dieser Zeitraum läuft nun demnächst aus.

Auch in der Zeit vom 01.08.2020 – 31.07.2021 wurde bereits ein FSJler an der Grundschule Bentwisch beschäftigt.

 

Da die bisher beschäftigten FSJler stets eine große Unterstützung der Lehrkräfte an der Grundschule Bentwisch darstellten, möchte die Grundschule Bentwisch dies gerne fortsetzen und eine/n neue/n FSJler/in für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2023 beschäftigen.

Da dies bereits zur Haushaltsplanung 2022 im Gespräch war, wurden im Haushalt 2022 vorsorglich bereits die finanziellen Mittel für das gesamte Kalenderjahr eingeplant, so dass hier keine Anpassung des Haushaltsansatzes erforderlich ist.

Um den entsprechenden Jahresvertrag mit einem FSJler vom 01.08.2022 – 31.07.2023 abschließen zu können, muss jedoch auch die Finanzierung vom 01.01.2023 – 31.07.2023 (Haushaltsjahr 2023) gesichert sein.

 

Die Beschäftigung eines FSJlers stellt eine freiwillige Aufgabe für die Gemeinde dar. Sie ist nicht zur Beschäftigung eines FSJlers verpflichtet.

Grundsätzlich wird der Unterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch die oberste Schulbehörde durch Rahmenpläne und schulinterne Lehrpläne sowie Stundentafeln entsprechend § 9 und 10 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und abgesichert.

Ein FSJler würde damit eine zusätzliche Unterstützung der Lehrkräfte an der Grundschule Bentwisch bedeuten und den Arbeitsalltag entsprechend erleichtern.

 

 

Die monatlichen Kosten setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

 

Taschengeld:                                    385,00€

SV-Beiträge:                                      155,00€

Seminar-/Bildungsangebote:     200,00€

Gesamtausgaben:                          740,00€

abzügl. Bundesmittel:                   300,00€

monatliche Ausgaben:  440,00€

 

Sofern keine Änderungen auftreten und es auch zukünftig bei dieser Kostenaufstellung bleibt, würde dies für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.07.2023 Kosten in Höhe von 3.080,00€ für die Gemeinde Bentwisch bedeuten.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 22.03.2022:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen, den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 15.02.2022 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2023 an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen.

Für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.12.2022 sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2022 eingestellt. Für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.07.2023 werden finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.080,00€ in den Haushalt 2023 der Gemeinde Bentwisch eingestellt.

Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem FSJler vom 01.08.2022 – 31.07.2023 wird somit genehmigt und der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 24.03.2022:

Die Sitzung des Finanzausschusses hat nicht stattgefunden.

 


Finanzierung:

Bei Genehmigung des Antrages müssen die finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.080,00€ in den Haushalt 2023 der Gemeinde eingestellt werden.