Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt
den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des
B-Planes 1.3 „Elsterstrat“ der Gemeinde Rövershagen:
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.3 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. |
2. |
Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Stellungnahme des Landkreises Rostock - Amt für Kreisentwicklung, - untere Denkmalschutzbehörde, - untere Naturschutzbehörde, hat die Gemeindevertretung mit
dem Ergebnis gemäß Anlage geprüft. |
3. |
Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage (4 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
4. |
Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Landkreis Rostock vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1.3 für das Wohngebiet „Elsterstrat“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. |
6. |
Die Begründung wird gebilligt. |
7. |
Der Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.3 ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Entscheidung der Gemeindevertretung über die Änderung
des B-Planes 1.3 Elstrstrat und nach Sicherung der Refinanzierung der Kosten
des Bauleitplanverfahrens durch die betroffenen Eigentümer wurde das Verfahren
der 2. Änderung des B-Planes eingeleitet.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 29.10.2021 bis zum 29.11.2021 nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 3 PlanSiG öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 01.07.2021 ist dem Landkreis Rostock Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 13 Abs. 2 Nr. 3, Halbsatz 1 BauGB gegeben worden.
Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Landkreis Rostock hat Hinweise zur Planung gegeben. Bedenken wurden nicht vorgebracht. Die Hinweise werden gemäß Anlage in die Abwägung eingestellt.
Um das Verfahren abzuschließen ist der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen und damit die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.3 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Finanzierung:
Der Gemeinde sind aus dem Verfahren heraus
keinerlei Kosten entstanden. Die von der Gemeinde geforderte Voraussetzung der
Kostenfreihaltung für das Verfahren ist damit erfüllt, die Grundlage zum
Satzungsbeschluss damit auch aus finanzieller Sicht gegeben.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss folgt mit 4 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den
Abwägungsvorschlägen und empfiehlt der Gemeindevertretung den Abwägungs- und
Satzungsbeschluss zu fassen.