Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Antrag einer Teileinziehung bei der Kommunalaufsicht für die Tonnagebegrenzung bis 7,5 t in der Straße ,,Im Wiesengrund''
Vorlage
VOA/2937/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Antrag auf Teileinziehung für eine Tonnagebegrenzung 7,5 t in der Straße „Im Wiesengrund“ in 18182 Bentwisch durch die Verwaltung bei der Kommunalaufsicht stellen zu lassen und das förmliche Teileinziehungsverfahren einzuleiten.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bentwisch hat am 10.12.2021 den Straßenneubau der Straße Im Wiesengrund abgenommen.

 

Nach Abstimmung mit dem Bewirtschafter der Stromrichterstation, 50Hertz, wird die Straße Im Wiesengrund nicht mehr für Schwerlasttransport genutzt. Die schweren LKW sollen zukünftig mit separater Genehmigung über die Stralsunder Str. und den Klein Bartelsdorfer Weg zum Umspannwerk geführt werden.

Deshalb ist die Straße ,,Im Wiesengrund‘‘ mit Fördermitteln nur für eine Tonnage bis 7,5 Tonnen geplant und gebaut worden.

 

Nach Auffassung des Amtes für Straßenbau und Verkehr des Landkreises Rostock ist es erforderlich für die Anordnung der Beschilderung auf Tonnagebegrenzung 7,5 t einen Antrag auf Teileinziehung der Straße bei der Kommunal Aufsicht  des Landkreises Rostock zu stellen.

Aus diesem Grund ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch notwendig und Voraussetzung für den Antrag auf Teileinziehung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch den Antrag auf Teileinziehung bei der Kommunalaufsicht zu stellen. Danach muss das förmliche Verfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung) eingeleitet werden.

Eine zeitlich begrenzte Verkehrsrechtliche Anordnung auf eine Tonnagebegrenzung von 7,5t wurde durch das Amt für Straßenbau und Verkehr des LK Rostock bis zum 31.07.2022 gewährt.