Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme von Spenden gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/2935/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, gem. § 44 der Kommunalverfassung

M-V, die Spende von Frau Joana Reiss aus Bentwisch in Höhe von 200 € für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch anzunehmen und für Ausgaben im Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

 

Frau Joana Reiss aus Bentwisch hat für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch eine Spende in Höhe von 200 € überwiesen. Über die Annahme der Spende entscheidet der Hauptausschuss gemäß der Hauptsatzung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch legt fest, dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100 EUR der Bürgermeister entscheidet.

Entscheidungen über die Annahme von Spenden und Zuwendungen in Höhe von 100,01 EUR bis 1.000 EUR trifft, gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung, der Hauptausschuss.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

Eine Sitzung des Hauptausschusses ist vorläufig nicht geplant, deshalb sollte die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.