Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom
Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den
Seniorentreff Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500,00 €
anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt
werden.
Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu
übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahme oder Anschaffung
……………………………………………………………………………………………verwendet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorlage 2 (geänderter Beschlussvorschlag):
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom Autohaus Nagel,
Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den Seniorentreff
Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500,00 € anzunehmen. Eine
Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt werden.
Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu
übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Burkhard Kemlein und Gabriele Kemlein haben am 23.12.2021 (Buchungsdatum)
eine Spende von 500,00 € vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel für den
Seniorentreff Bentwisch an das Amt Rostocker Heide überwiesen, siehe Anlage 1
(Buchungsbeleg) und Anlage 2 (Mail Frau Kemlein mit Erläuterungen).
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit
eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 €
überschritten wird.
Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1000 €
kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss
übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der
Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV m-V von
100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Hauptausschuss der
Gemeinde Blankenhagen über die Annahme der Spende entscheiden.
Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des Hauptausschusses
stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen diese Gelder
verwendet werden sollen.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende
handelt.
Stellungnahme
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch vom
25.01.2022
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom
Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den
Seniorentreff Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500,00 €
anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt
werden.
Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu
übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahme oder Anschaffung
……………………………………………………………………………………………
verwendet werden.
Da keine weiteren Anmerkungen vorliegen, lässt
Herr Albrecht über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der oben
genannten Änderung abstimmen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung
Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen,
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom
Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den
Seniorentreff Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500,00 €
anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt werden.
Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu
übertragen.
Stellungnahme des Finanzausschusses Bentwisch vom 27.01.2022
Der letzte Satz der Beschlussvorlage soll
gestrichen werden.
4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenthaltungen
Anlagen: