Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme von Spenden (500 € für den Seniorentreff Bentwisch) gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/2928/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den Seniorentreff Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500,00 € anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt werden.

Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahme oder Anschaffung

……………………………………………………………………………………………verwendet werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:


Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:

 


oder

 

 

Beschlussvorlage 2 (geänderter Beschlussvorschlag):


Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den Seniorentreff Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500,00 € anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt werden.

Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:


Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:



Sachverhalt:

 

Burkhard Kemlein und Gabriele Kemlein haben am 23.12.2021 (Buchungsdatum) eine Spende von 500,00 € vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel für den Seniorentreff Bentwisch an das Amt Rostocker Heide überwiesen, siehe Anlage 1 (Buchungsbeleg) und Anlage 2 (Mail Frau Kemlein mit Erläuterungen).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird.

Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1000 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV m-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenhagen über die Annahme der Spende entscheiden.
Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des Hauptausschusses stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen diese Gelder verwendet werden sollen.

 

Finanzierung:

 

Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.

 

 

Stellungnahme Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch vom 25.01.2022

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den Seniorentreff Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500,00 € anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt werden.

Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahme oder Anschaffung

……………………………………………………………………………………………

verwendet werden.

 

Da keine weiteren Anmerkungen vorliegen, lässt Herr Albrecht über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der oben genannten Änderung abstimmen.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung  Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den Seniorentreff Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500,00 € anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt werden.

Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.

Stellungnahme des Finanzausschusses Bentwisch vom 27.01.2022

Der letzte Satz der Beschlussvorlage soll gestrichen werden.

4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenthaltungen

 

 

 


Anlagen: