Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt als Bürge für den Kredit 6870 001 977, dass sie der Aussetzung der
Tilgungsleistungen des Kredites 6870 001 977 der Wohnungsgesellschaft
Gelbensande mbH bei der Ostseesparkasse Rostock bis zum 31.01.2024 mit
folgenden Beträgen:
- 51.571,55 € in 2022
- 52.817,72 € in 2023 zustimmt.
und
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beauftragt den Bürgermeister als Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft
Gelbensande mbH, den Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH
anzuweisen, mit der Ostseesparkasse Rostock erneut Gespräche zu führen, um eine
Sondertilgung auch vor dem 31.01.2024 zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und
die Verwaltung haben für die Gemeinde Gelbensande einen Antrag auf Gewährung
einer Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale
Wohnungswirtschaft aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern
gemäß der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale
Wohnungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 686.246,04 € gestellt.
Diesem Antrag wurde mit Bescheid des
Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern vom 04.10.2021 entsprochen, es
wurde eine Zuwendung in Höhe von 200.000,00 € gewährt.
Im Zuwendungsbescheid vom 04.10.2021 heißt es
u.a.:
…..Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ablösung von
Altverbindlichkeiten…………..wird über den beantragten Betrag von 486.246,04 €,
der über den bewilligten Betrag von 200.000,00 € hinausgeht, nach Durchführung
des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission entschieden……...
Die gewährte Zuwendung ist im Amt Rostocker
Heide eingegangen und wurde umgehend an die Wohnungsgesellschaft Gelbensande
mbH weitergeleitet. Die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH hat diesen Betrag
zur Sondertilgung des Darlehens 6870 001 977 eingesetzt.
Über die zweckgebundene Verwendung der
Zuwendung haben die Gemeinde Gelbensande und die Wohnungsgesellschaft
Gelbensande mbH eine Vereinbarung abgeschlossen à siehe Beschluss VFA/1970/2021/GGE.
Die Zinsbindung des o.g. Darlehens läuft am
31.01.2024 aus, die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH hat bei der
Ostseesparkasse Rostock eine Tilgungsaussetzung bis zum 30.01.2024 beantragt.
Bedingung ist die Vorlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung zur
Tilgungsaussetzung (Gemeinde ist Bürge für diesen Kredit – Bürgschaftserklärung
vom 16.05.2000 nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.04.2000).
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gespräche über die Aussetzung der
Tilgungsleistungen fanden zwischen der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und
der Ostseesparkasse Rostock statt. Folgende Tilgungsleistungen sollen bis zum
31.01.2024 ausgesetzt werden:
- 51.571,55 € für 2022
- 52.817,72 € für 2023
Die entsprechende Berechnung, die Bestätigung
der OSPA sowie ein Tilgungsplan sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung möchte folgende Anmerkungen und
Hinweise zum Sachverhalt geben:
- während der Aussetzung der Tilgungsleistungen sind weiterhin Zinsen zu
zahlen,
- Verlängerung der Laufzeit des Kredites bei Ablehnung einer weiteren
Zuwendung, dadurch mehr Zinsleistungen,
- bei einer weiteren Bewilligung einer Zuwendung entscheidet der
Zuwendungsgeber über die Verwendung der Zuwendung,
- bei einer weiteren Bewilligung einer Zuwendung vor Ende der Aussetzung
der Tilgung ist offenbar keine Sondertilgung möglich, daraus ergeben sich evtl.
doppelte Kosten:
·
Zinszahlungen für den Kredit
und Verwahrentgelt (0,50 %)
Die Verwaltung hat bezüglich des
Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission Rücksprache mit dem
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gehalten. Das Verfahren ist
beantragt, es könnte im Jahr 2022, im Jahr 2023 oder auch später abgeschlossen
werden.
Daher sollte noch mal das Gespräch mit der Ostseesparkasse Rostock gesucht werden, um eine Sondertilgung auch während der Aussetzung der Tilgungsleistungen zu ermöglichen.
Finanzierung:
Der Gemeinde entstehen durch die Aussetzung der Tilgungsleistungen keine Aufwendungen/Auszahlungen. Die Gemeinde bürgt jedoch bei Ausfall für diesen Kredit.