Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Aussetzung der Tilgungsleistungen des Darlehens 6870 001 977 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH
Vorlage
VFA/1994/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt als Bürge für den Kredit 6870 001 977, dass sie der Aussetzung der Tilgungsleistungen des Kredites 6870 001 977 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH bei der Ostseesparkasse Rostock bis zum 31.01.2024 mit folgenden Beträgen:

-       51.571,55 € in 2022

-       52.817,72 € in 2023 zustimmt.

 

und

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beauftragt den Bürgermeister als Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH, den Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH anzuweisen, mit der Ostseesparkasse Rostock erneut Gespräche zu führen, um eine Sondertilgung auch vor dem 31.01.2024 zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung


Sachverhalt:

Die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und die Verwaltung haben für die Gemeinde Gelbensande einen Antrag auf Gewährung einer Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern gemäß der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 686.246,04 € gestellt.

 

Diesem Antrag wurde mit Bescheid des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern vom 04.10.2021 entsprochen, es wurde eine Zuwendung in Höhe von 200.000,00 € gewährt.

 

Im Zuwendungsbescheid vom 04.10.2021 heißt es u.a.:

 

…..Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten…………..wird über den beantragten Betrag von 486.246,04 €, der über den bewilligten Betrag von 200.000,00 € hinausgeht, nach Durchführung des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission entschieden……...

 

Die gewährte Zuwendung ist im Amt Rostocker Heide eingegangen und wurde umgehend an die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH weitergeleitet. Die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH hat diesen Betrag zur Sondertilgung des Darlehens 6870 001 977 eingesetzt.

 

Über die zweckgebundene Verwendung der Zuwendung haben die Gemeinde Gelbensande und die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH eine Vereinbarung abgeschlossen à siehe Beschluss VFA/1970/2021/GGE.

 

Die Zinsbindung des o.g. Darlehens läuft am 31.01.2024 aus, die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH hat bei der Ostseesparkasse Rostock eine Tilgungsaussetzung bis zum 30.01.2024 beantragt. Bedingung ist die Vorlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung zur Tilgungsaussetzung (Gemeinde ist Bürge für diesen Kredit – Bürgschaftserklärung vom 16.05.2000 nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.04.2000).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gespräche über die Aussetzung der Tilgungsleistungen fanden zwischen der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und der Ostseesparkasse Rostock statt. Folgende Tilgungsleistungen sollen bis zum 31.01.2024 ausgesetzt werden:

-       51.571,55 € für 2022

-       52.817,72 € für 2023

Die entsprechende Berechnung, die Bestätigung der OSPA sowie ein Tilgungsplan sind als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung möchte folgende Anmerkungen und Hinweise zum Sachverhalt geben:

-       während der Aussetzung der Tilgungsleistungen sind weiterhin Zinsen zu zahlen,

-       Verlängerung der Laufzeit des Kredites bei Ablehnung einer weiteren Zuwendung, dadurch mehr Zinsleistungen, 

-       bei einer weiteren Bewilligung einer Zuwendung entscheidet der Zuwendungsgeber über die Verwendung der Zuwendung,

-       bei einer weiteren Bewilligung einer Zuwendung vor Ende der Aussetzung der Tilgung ist offenbar keine Sondertilgung möglich, daraus ergeben sich evtl. doppelte Kosten:

·         Zinszahlungen für den Kredit und Verwahrentgelt (0,50 %)

 

Die Verwaltung hat bezüglich des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission Rücksprache mit dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gehalten. Das Verfahren ist beantragt, es könnte im Jahr 2022, im Jahr 2023 oder auch später abgeschlossen werden.

 

Daher sollte noch mal das Gespräch mit der Ostseesparkasse Rostock gesucht werden, um eine Sondertilgung auch während der Aussetzung der Tilgungsleistungen zu ermöglichen.


Finanzierung:

Der Gemeinde entstehen durch die Aussetzung der Tilgungsleistungen keine Aufwendungen/Auszahlungen. Die Gemeinde bürgt jedoch bei Ausfall für diesen Kredit.