Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
gem. § 44 der Kommunalverfassung
M-V, die Spende von Maik Voß aus Bentwisch in
Höhe von 200 € anzunehmen
und der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch im
Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Herr Maik Voß aus Bentwisch hat eine Spende in
Höhe von 200 € für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch überwiesen. Über die
Annahme der Spende entscheidet der Haupt- und
Finanzausschuss.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung
zu treffen.
Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung
durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den
Bürgermeister delegiert werden.
§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch legt fest, dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100 EUR der
Bürgermeister entscheidet.
Entscheidungen über die Annahme von Spenden und
Zuwendungen in Höhe von 100,01 EUR bis 1.000 EUR trifft, gem. § 5 Abs. 4 der
Hauptsatzung, der Haupt- und Finanzausschuss. Als oberstes Willensbildung- und
Beschlussorgan darf die Gemeindevertretung auch entscheiden. Da vorerst kein
Hauptausschuss geplant ist, soll die Entscheidung durch die Gemeindevertretung
erfolgen.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.