Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt in ihrer Sitzung nachfolgende 1. Änderung des Pachtvertrages vom
07.05.2018 zuzustimmen:
1.
Änderung
Pachtvertag vom 07.05.2018
Zwischen
der
Gemeinde
Rövershagen
über
das Amt Rostocker Heide
Eichenallee
20 a
18182 Gelbensande
vertreten
durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne
- als
Verpächter -
und der
Evangelischen
Stiftung Michaelshof
Michaelwerk
Fährstraße
25
18147 Rostock
Vertreten
durch den Geschäftsbereichsleiter Arbeit
Herrn
Christoph Bohmann
- als
Pächter -
§ 6
Pacht, Betriebskosten, Einsichtnahme in Bücher
6.1 Die Pacht für die Überlassung der Räume
beträgt 5 % vom Nettoumsatz inkl. der gesetzlich
gültigen
Mehrwertsteuer und wird am 30.06. und 15.12. des Jahres fällig.
Der Vertrag tritt rückwirkend zum
01.01.2021 in Kraft.
Die Bürgermeisterin und der 1.
Stellvertretender Bürgermeister werden bevollmächtigt die Änderung zu
unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Ab dem 01.01.2023 haben alle juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, dazu zählen u. a. alle Gemeinden, den § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG)
anzuwenden.
Im Zuge dessen müssen alle Einnahmen der Gemeinde auf ihre
Steuerpflichtigkeit überprüft werden.
Die Einnahmen der Gemeinde müssen in verschiedene Kategorien eingeteilt
werden:
-
nicht steuerpflichtig
-
steuerbefreit
-
steuerpflichtig gem. § 2 b UstG.
Außerdem sind die Einnahmen danach zu überprüfen, ob diese aus einer
wirtschaftlichen Tätigkeit resultieren.
Die Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit sind gem. R 4.1 Abs. 5 Satz
1 Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 (KstR 2015) ab 35.000 EUR einem Betrieb gewerblicher
Art zuzuordnen.
Liegen die Einnahmen unter 35.000 EUR findet § 2 b UstG für die
Besteuerung Anwendung.
Die Schulmensa wird nicht durch die Gemeinde Rövershagen, sondern durch
die Evangelische Stiftung Michaelhof, Michaelwerk betrieben. Die Gemeinde
Rövershagen hat dazu einen Pachtvertrag mit Datum vom 07.05.2018 abgeschlossen.
Gem. § 4 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz gilt die Verpachtung eines
solchen Betriebes als Betrieb gewerblicher Art.
Der Betrieb einer Schulmensa ist keine hoheitliche Aufgabe, sondern zählt
zur wirtschaftlichen Betätigung. Jeder Dritte kann am Markt mit einer Mensa
wirtschaftlich tätig sein.
Ob die Schulmensa ein Verpachtungs-Betrieb gewerblicher Art ist, hängt
von der Höhe der Nettoumsätze ab.
Im Jahr der Inbetriebnahme 01.04.2019 lagen diese bei rund 67.300 EUR, im
Jahr 2020 bei rund 71.700 EUR und im Jahr 2021 bei rund 132.600 EUR.
Somit ist die Grenze von 35.000 EUR deutlich überschritten und die
Schulmensa ist ein Verpachtungs-Betrieb gewerblicher Art.
Eine Anmeldung als Betrieb gewerblicher Art beim
Finanzamt Ribnitz-Damgarten ist im Januar 2022 erfolgt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Pachtvertrag vom 07.05.2018 ist im § 6
(Pacht, Betriebskosten, Einsichtnahme in Bücher) um die Regelung der
Umsatzsteuer zu ergänzen.
Die beigefügte 1. Änderung des Pachtvertrages
wurde mit dem Michaelwerk und dem Steuerberater des Amtes Rostocker Heide
abgestimmt.
Dem Michaelwerk wurde folgende Neuregelung
vorgelegt:
„Die Pacht für die Überlassung der Räume
beträgt 5% vom Nettoumsatz zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer
und wird am 30.06. und 15.12. des Jahres fällig.“
Das Michaelwerk hat folgende Anpassung
vorgenommen:
„Die Pacht für die Überlassung der Räume
beträgt 4,2 % vom Nettoumsatz zzgl. der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer und wird am 30.06. und 15.12. des Jahres fällig.“
Als Begründung der Änderung wurde angeführt,
dass das Michaelwerk eine zusätzliche Belastung von 5% zzgl. 19 %
Mehrwertsteuer nicht tragen kann.
Nach Rücksprache mit dem Steuerberater des
Amtes Rostocker Heide wäre die Formulierung
„Die Pacht für die Überlassung der Räume
beträgt 5% vom Nettoumsatz inkl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer
und wird am 30.06. und 15.12. des Jahres fällig.“
ebenfalls möglich.
Finanzierung:
Es würden keine Mehrerträge/Mehreinzahlungen
durch die o.g. Änderung entstehen. Die
Auswirkungen von evtl. Zahlungen an das Finanzamt kann die Verwaltung derzeit
noch nicht einschätzen.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.01.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen,
der 1. Änderung des Pachtvertrages vom
07.05.2005 zuzustimmen.