Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen über die Rückerstattung von Fördermitteln beim Bauvorhaben des Multifunktionshauses
Vorlage
VBE/1523/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Teil-Rückzahlung des Zuwendungsverfahrens „Gestaltung Außenanlagen“ in Höhe von 13.211,73 €. Die Rückzahlung ist im Haushalt 2022 der Gemeinde im Produktkonto 02.57301.2314200 einzuplanen.

 

 


Sachverhalt:

Durch den Fördermittelgeber, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM), wurde das Bauvorhaben „Neubau Multifunktionshaus Blankenhagen“, speziell das Zuwendungsverfahren „Gestaltung Außenanlagen“, grundlegend geprüft.

Am 01.11.2021 bekam die Gemeinde ein Schreiben mit dem teilweisen Widerruf von Fördermitteln. Am 09.11.2021 fand ein Termin zur Klärung des Sachverhaltes beim StALU MM statt. Anwesend war von Seiten der Gemeinde Herr Kröger und vom Amt Herr Zerbe und Herr Engler.

Nach umfangreicher Diskussion wurden im Nachgang weitere Unterlagen eingereicht.

Am 08.12.2021 ging bei der Gemeinde ein Widerrufs-, Festsetzungs- und Rückforderungsbescheid ein. Dieser legt fest, dass die Gemeinde nur 283.361,55 € anstatt der ursprünglichen Zuwendungssumme in Höhe von 296.573,28 € erhält.

Da die Gemeinde bereits die volle Summe erhalten hat, muss die Differenz in Höhe von 13.211,73 € bis zum 11.01.2022 zurückgezahlt werden.

 

Die Prüfung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ergab, dass bei beiden Ausschreibungen zur Gestaltung der Außenanlagen im Leistungsverzeichnis Herstellerangaben und technische Spezifikationen angegeben wurden, welche so laut § 7 Abs. 2 EU VOB/A nicht erlaubt seien.

Dieser Sachverhalt ist mit einer Rückzahlung von Fördermitteln mit bis zu 10% zu ahnden.

Dies konnte nach Auffassung der Verwaltung durch den gemeinsamen Termin auf 5% reduziert werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In den Texten der Leistungsverzeichnisse bei beiden Ausschreibungen zur Gestaltung der Außenanlagen wurden Herstellerangaben und technischen Spezifikationen immer mit der Bezeichnung „Zum Beispiel“ vorweg und am Ende des Textteils mit „oder gleichwertig“ gekennzeichnet.

 

Damit ist aus Sicht der Verwaltung eine Produktneutralität gewährleistet.

 

Diese Verfahrensweise wurde bisher bei allen Fördermaßnahmen in den Gemeinden des Amtsbereiches nicht beanstandet.

Durch personelle Veränderungen im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) bei der Prüfung der Mittelverwendung werden offensichtlich die Formulierungen der Zuwendungsvoraussetzungen, Richtlinien und Nebenbestimmungen enger ausgelegt und kontrolliert.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde, nach eingehender Prüfung der Sachlage, keine rechtlichen Schritte gegen den Rückforderungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) einzuleiten und die Teil-Rückzahlung vorzunehmen. Ein Rechtsstreit würde aus Sicht der Verwaltung nicht zum Erfolg führen und eher zusätzliche Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) verursachen. Durch den Bürgermeister wurde aber fristgerecht vorsorglich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.

Die Verwaltung empfiehlt auch den Betrag bereits am 11.01.2022 vor der Entscheidung der Gemeindevertretung zu bezahlen, um mögliche weitere Zinszahlungen (nach Rückforderungsbescheid) zu vermeiden.

 

In Auswertung dieser Entwicklung hat die Verwaltung ein Rundschreiben an alle Planungsbüros erarbeitet und versendet, um auf diese neue Sachlage hinzuweisen, damit in Zukunft Fördermittelrückzahlungen wegen Formfehlern vermieden werden.


Finanzierung:

Die Rückzahlung in Höhe von 13.211,73 € muss im Haushalt 2022 der Gemeinde im Produktkonto 02.57301.2314200 eingeplant werden.