Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
die Rücknahme der Ernennung von Herrn Christian Lüth zum stellvertretenden
Wehrführer mit der heutigen Sitzung.
Christian Lüth wird mit der Rücknahme eine
Entlassungsurkunde überreicht. Mit der Rücknahme der Ernennung aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis wird Herr Lüth von seinen Rechten und Pflichten in der
Funktion als stellv. Gemeindewehrführer befreit.
Sachverhalt:
Der gegenwärtige stellvertretende Wehrführer,
Christian Lüth, hat mit Schreiben aus Dezember 2021 dem Bürgermeister
schriftlich angezeigt, dass er von seiner Funktion als stellv. Wehrführer mit
sofortiger Wirkung zurücktreten möchte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Christian Lüth wurde am 08.06.2017 zum
stellvertretenden Wehrführer für die Gemeinde Gelbensande ernannt. Als
Ehrenbeamter unterliegt er den gesetzlichen Bestimmungen des
Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Der § 11 des LBG M-V regelt die
Rücknahme einer Ernennung. Danach wird die Rücknahme von der obersten
Dienstbehörde erklärt und ist dem Beamten (Ehrenbeamten) schriftlich bekannt zu
geben.
Gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V
ist die Gemeindevertretung die oberste Dienstbehörde, soweit nichts anderes
angeordnet ist.
Finanzierung:
Der stellv. Wehrführer erhält monatlich eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 €. Die Entschädigung wird im Falle der
Rücknahme der Ernennung zum 20.01.2022 letztmalig für den Januar 2022 an
Christian Lüth gezahlt.
Im Haushalt 2022 ist die monatliche
Entschädigung mit einer Gesamtsumme von 1.020 € eingeplant und wird bei Neuwahl
dem Nachfolger ab dem Monat der Ernennung gezahlt.