Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande über die Rücknahme der Ernennung des stellv. Wehrführers
Vorlage
VOA/1992/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die Rücknahme der Ernennung von Herrn Christian Lüth zum stellvertretenden Wehrführer mit der heutigen Sitzung.

Christian Lüth wird mit der Rücknahme eine Entlassungsurkunde überreicht. Mit der Rücknahme der Ernennung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis wird Herr Lüth von seinen Rechten und Pflichten in der Funktion als stellv. Gemeindewehrführer befreit.

 


Sachverhalt:

 

Der gegenwärtige stellvertretende Wehrführer, Christian Lüth, hat mit Schreiben aus Dezember 2021 dem Bürgermeister schriftlich angezeigt, dass er von seiner Funktion als stellv. Wehrführer mit sofortiger Wirkung zurücktreten möchte.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Christian Lüth wurde am 08.06.2017 zum stellvertretenden Wehrführer für die Gemeinde Gelbensande ernannt. Als Ehrenbeamter unterliegt er den gesetzlichen Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Der § 11 des LBG M-V regelt die Rücknahme einer Ernennung. Danach wird die Rücknahme von der obersten Dienstbehörde erklärt und ist dem Beamten (Ehrenbeamten) schriftlich bekannt zu geben.

Gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung die oberste Dienstbehörde, soweit nichts anderes angeordnet ist.

 


Finanzierung:

 

Der stellv. Wehrführer erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 €. Die Entschädigung wird im Falle der Rücknahme der Ernennung zum 20.01.2022 letztmalig für den Januar 2022 an Christian Lüth gezahlt.

Im Haushalt 2022 ist die monatliche Entschädigung mit einer Gesamtsumme von 1.020 € eingeplant und wird bei Neuwahl dem Nachfolger ab dem Monat der Ernennung gezahlt.