Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
dem Widerspruch der Bürgermeisterin der Gemeinde Rövershagen gegen den
Beschluss VFA/2463/2021/GRÖ der
Gemeindevertretung vom 06.12.2021 stattzugeben.
Der Beschluss VFA/2463/2021/GRÖ wird
aufgehoben, über den Antrag auf Umbenennung der Straße Purkshof 2 wird zu
Beginn des Jahres 2023 erneut entschieden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung Rövershagen lag ein Antrag vom 06.09.2021 bzw.
23.09.2021 auf Umbenennung eines Abschnittes der Straße Purkshof 2 in
Erdbeer-Allee 1 vor.
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat auf ihrer Sitzung am 06.12.2021
mit Beschluss-Nr. VFA/2463/2021/GRÖ dazu mit 7 Ja-Stimmen
folgendes beschlossen:
|
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Umbenennung des in
der Anlage 1 gekennzeichneten
Stückes der Straße Purkshof 2 in Erdbeer-Allee 1. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Umwidmung gehen zu Lasten des
Antragstellers. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Rövershagen legte am
13.12.2021 gegen diesen Beschluss Widerspruch wie folgt ein: Gemäß § 33 (1), Satz 1 der
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern lege ich |
Im § 33 (1) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
heißt es dazu:
Verletzt ein
Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat der Bürgermeister dem
Beschluss zu
widersprechen. Der Bürgermeister kann einem Beschluss widersprechen, wenn
dieser das Wohl
der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss binnen zwei Wochen nach
der
Beschlussfassung schriftlich eingelegt
und begründet werden. Er hat aufschiebende Wirkung.
Die
Gemeindevertretung muss über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung
beschließen.
Daher wird Ihnen der Sachverhalt erneut zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bürgermeisterin hat gemäß § 33 Absatz 1 der
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
gegen den Beschluss Nr. VFA/2463/2021/GRÖ vom 06.12.2021 der
Gemeindevertretung Rövershagen Widerspruch eingelegt und bezieht sich auf ein
Schreiben vom 03.11.2021 vom Ministerium für Inneres und Europa
Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der anstehenden Grundsteuerreform.
In diesem Schreiben vom 03.11.2021 wird auf die
bevorstehende Grundsteuerreform Bezug genommen und es heißt dazu unter anderem:
…Aus diesem Grund bitte ich Sie, darauf hinzuwirken, dass die Gemeinden
bis zum 31.12.2022 von Maßnahmen wie Gemeindezusammenschlüssen,
Straßenumbenennungen, Neunummerierungen von Hausnummern oder ähnlichen
Maßnahmen absehen und bereits geplante Maßnahmen auf die folgenden Jahre
verschieben, soweit dies möglich ist…
Auf tel. Nachfrage am 04.01.2022 beim
zuständigen Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Schreiben als Erlass zu betrachten.
Es wird empfohlen, im Jahr 2022 nur Maßnahmen
umzusetzen, die entweder schon begonnen wurden bzw. die unaufschiebbar sind.
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich
weder
- um eine unaufschiebbare Maßnahme
- noch um eine Maßnahme, die zwingend eine Benennung erfordert (wie z.B.
eine Erschließungsmaßnahme)
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Widerspruch der Bürgermeisterin stattzugeben und über den Antrag auf Umbenennung der Straße Purkshof 2 zu Beginn des Jahres 2023 erneut zu beschließen.
Finanzierung:
Durch die Einlegung des Widerspruches entstehen
der Gemeinde keine Kosten.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Rövershagen vom 17.01.2022 empfiehlt mit
5
Ja- Stimmen, 0 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.