Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den 2. Teil der
Spende des „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ in Höhe
von 1.205,00€ für die Durchführung des KiJu-Projektes anzunehmen. Dieser 2.
Teil der Spende erfolgte aufgrund einer Kostenerhöhung (gestiegene Schülerzahl;
bestehende Hygienebestimmungen).
Sachverhalt:
Bereits mit Beschluss VZD/2417/2021/GRÖ vom 31.05.2021 hat die
Gemeindevertretung Rövershagen die Annahme von Spenden des „Förderverein
Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ u.a. für die Durchführung des
KiJu-Projektes (Kinder- und Jugend-Sicherheitstraining) in Höhe von 3.920,00€
beschlossen.
Dieses Projekt wurde nunmehr im aktuellen Schuljahr 2021/22 durchgeführt.
Aufgrund einer Erhöhung der Schülerzahl als auch aufgrund bestehender
Hygienevorschriften haben sich die Kosten für das Projekt auf 5.125,00€ erhöht.
Der Differenzbetrag in Höhe von 1.205,00€ (5.125,00€ abzügl. 3.920,00€)
wurde ebenfalls durch den „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen
e.V.“ beglichen und stellt somit ebenfalls eine Spende dar.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln.
Zuwendungen dürfen nur durch die
Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer
Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aufgrund der Höhe der Spende muss die
Entscheidung zur Annahme der Spende durch die Gemeindevertretung getroffen
werden.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
10.01.2022:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen einstimmig, gemäß § 44 Abs.
4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den 2. Teil der Spende des
„Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ in Höhe von 1.205,00€
für die Durchführung des KiJu-Projektes anzunehmen. Dieser 2. Teil der Spende
erfolgte aufgrund einer Kostenerhöhung (gestiegene Schülerzahl; bestehende
Hygienebestimmungen).
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.01.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Stimmenthaltungen, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
den 2. Teil der Spende des „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen
e.V.“ in Höhe von 1.205,00€ für die Durchführung des KiJu-Projektes anzunehmen.
Dieser 2. Teil der Spende erfolgte aufgrund einer Kostenerhöhung (gestiegene
Schülerzahl; bestehende Hygienebestimmungen).