Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/2481/2021/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den 2. Teil der Spende des „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ in Höhe von 1.205,00€ für die Durchführung des KiJu-Projektes anzunehmen. Dieser 2. Teil der Spende erfolgte aufgrund einer Kostenerhöhung (gestiegene Schülerzahl; bestehende Hygienebestimmungen).

 


Sachverhalt:

Bereits mit Beschluss VZD/2417/2021/GRÖ vom 31.05.2021 hat die Gemeindevertretung Rövershagen die Annahme von Spenden des „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ u.a. für die Durchführung des KiJu-Projektes (Kinder- und Jugend-Sicherheitstraining) in Höhe von 3.920,00€ beschlossen.

Dieses Projekt wurde nunmehr im aktuellen Schuljahr 2021/22 durchgeführt.

Aufgrund einer Erhöhung der Schülerzahl als auch aufgrund bestehender Hygienevorschriften haben sich die Kosten für das Projekt auf 5.125,00€ erhöht.

Der Differenzbetrag in Höhe von 1.205,00€ (5.125,00€ abzügl. 3.920,00€) wurde ebenfalls durch den „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ beglichen und stellt somit ebenfalls eine Spende dar.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

 

Zuwendungen dürfen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Aufgrund der Höhe der Spende muss die Entscheidung zur Annahme der Spende durch die Gemeindevertretung getroffen werden.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 10.01.2022:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen einstimmig, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den 2. Teil der Spende des „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ in Höhe von 1.205,00€ für die Durchführung des KiJu-Projektes anzunehmen. Dieser 2. Teil der Spende erfolgte aufgrund einer Kostenerhöhung (gestiegene Schülerzahl; bestehende Hygienebestimmungen).

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.01.2022:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den 2. Teil der Spende des „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ in Höhe von 1.205,00€ für die Durchführung des KiJu-Projektes anzunehmen. Dieser 2. Teil der Spende erfolgte aufgrund einer Kostenerhöhung (gestiegene Schülerzahl; bestehende Hygienebestimmungen).