Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu
erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine
Tochterorganisation unter dem beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV
M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der Geschäftsanteile der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Durch die Gemeindevertretung Gelbensande soll auf Vorschlag des
Geschäftsführers, Herrn Busecke, das Wirtschaftsprüfungsbüro
Möhrle-Happ-Luther zum Abschlussprüfer der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Geschäftsjahr 2021
berufen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
das Wirtschaftsprüfungsbüro Möhrle-Happ-Luther zum Abschlussprüfer der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Geschäftsjahr 2021 zu
bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: