Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen
Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen
Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden
Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde
aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der
Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der
Geschäftsanteile der Energieversorgungs-gesellschaft Gelbensande mbH.
Der Gemeindevertretung Gelbensande wird
entsprechend § 73 (1) Nr. 1 KV M-V und § 12 (3) des Gesellschaftervertrages der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH mit dieser Vorlage durch den
Geschäftsführer der Wirtschaftsplan 2022 der Energieversorgungsgesellschaft
Gelbensande mbH zur Bestätigung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt
den vorgelegten Wirtschaftsplan der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande
mbH für das Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: