Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Entlastung des Geschäftsführers der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH (EVG) für das Wirtschaftsjahr 2020
Vorlage
V00/1986/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand.

Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht.

 

Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der Geschäftsanteile der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH.

 

Mit der Beschlussvorlage V00/1984/2021/GGE wird entsprechend § 73 (1) 5 KV M-V der Gemeindevertretung der Prüfbericht für die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Kenntnis gegeben und auf dieser Grundlage und entsprechend § 46 Punkt 5 GmbH Gesetz soll der Geschäftsführer der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr 2020 durch die Gemeindevertretung entlastet werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, den Geschäftsführer der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr 2020 zu entlasten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: