Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Entlastung des Aufsichtsrates der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH (EVG) für das Wirtschaftsjahr 2020
Vorlage
V00/1985/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand.

Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht.

 

Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der Geschäftsanteile der Energieversorgungs-gesellschaft Gelbensande mbH.

 

Mit der Beschlussvorlage V00/1984/2021/GGE wird entsprechend § 73 (1) 5 KV M-V der Gemeindevertretung der Prüfbericht für die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Kenntnis gegeben.

Auf dieser Grundlage und in Anlehnung an § 46 Punkt 5 des GmbH Gesetzes soll der Aufsichtsrat der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr 2020 durch die Gemeindevertretung entlastet werden

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, den Aufsichtsrat der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr 2020 zu entlasten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: