Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu
erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine
Tochterorganisation unter dem beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV
M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der Geschäftsanteile der
Energieversorgungs-gesellschaft Gelbensande mbH.
Mit der Beschlussvorlage V00/1984/2021/GGE wird entsprechend § 73 (1) 5
KV M-V der Gemeindevertretung der Prüfbericht für die Feststellung des
Jahresabschlusses 2019 der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH zur
Kenntnis gegeben.
Auf dieser Grundlage und in Anlehnung an § 46 Punkt 5 des GmbH Gesetzes
soll der Aufsichtsrat der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für
das Wirtschaftsjahr 2020 durch die Gemeindevertretung entlastet werden
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
den Aufsichtsrat der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das
Wirtschaftsjahr 2020 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: